Wartungsarbeiten am 13.10.2025 von 14:00 bis 16:00 Uhr
SAP_HCM_Drittsystem
VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
31.10.2025
07.11.2025 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

rku.it GmbH
DE125413313
Westring 301
44629
Herne
Deutschland
DEA55
Einkauf
einkauf@rku-it.de
+49 23233688-517
+49 23233688680

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
---
Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Alberecht-Thaer-Str. 9
48128
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48000000-8
72000000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Im Rahmen des Projekts wird eine neue IT-Landschaft für den personalwirtschaftlichen Bereich aufgebaut. Die Kernkomponente der Landschaft wird SAP HCM for S/4HANA sein ("SAP HCM first"-Ansatz). Dennoch ist es nicht in jedem Fall sinnvoll, sämtliche Funktionalitäten ausschließlich in SAP HCM abzubilden. Der IT-Dienstleister muss daher detailliert beschreiben, welche Prozesse und Daten sinnvollerweise in SAP HCM for S/4HANA integriert werden und welche Funktionalitäten durch alternative Lösungen oder einer Drittsoftware abgedeckt werden sollten. Diese Entscheidungen sind zu begründen, basierend auf den Anforderungen der Kommune sowie technischen und wirtschaftlichen Aspekten.

Darüber hinaus ist es von zentraler Bedeutung, alle erforderlichen Schnittstellen zwischen den verschiedenen Systemen zu definieren. Der Dienstleister muss sicherstellen, dass die Schnittstellen zwischen SAP HCM und der eingesetzten Drittanwendung zuverlässig und nahtlos funktionieren, um einen reibungslosen Datenaustausch und konsistente Prozesse zu gewährleisten. Diese Schnittstellen sollten sowohl die technischen Anforderungen als auch die funktionalen Abhängigkeiten berücksichtigen und dokumentiert werden, um eine langfristig stabile IT-Landschaft sicherzustellen.

Der Bieter hat sicherzustellen, dass der durchgängige Betrieb des Systems durch entsprechende personelle und technische Ressourcen gewährleistet ist. Dies umfasst nicht nur die laufende Systembetreuung und Fehlerbehebung, sondern auch die allgemeine Anwenderunterstützung (Support) während des produktiven Einsatzes.

Darüber hinaus ist der Bieter verpflichtet, neue oder geänderte Anforderungen, die sich im Rahmen der praktischen Anwendung ergeben, zeitnah umzusetzen. Hierzu gehört insbesondere die Weiterentwicklung des Systems im Einklang mit den fachlichen Bedarfen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Kommune.

Zur Sicherstellung eines stabilen, performanten und verlässlichen Betriebs der Lösung sind verbindliche Service Level Agreements (SLAs) mit dem Bieter abzuschließen. Die SLAs regeln insbesondere die Systemverfügbarkeit, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten bei Störungen sowie Support- und Wartungsleistungen.

Der Bieter hat eine Standardausführung seiner SLAs dem Angebot beizulegen. Diese wird Bestandteil der vertraglichen Bewertung und bildet die Grundlage für die spätere Betriebsvereinbarung.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Im Rahmen des Projekts wird eine neue IT-Landschaft für den personalwirtschaftlichen Bereich aufgebaut. Die Kernkomponente der Landschaft wird SAP HCM for S/4HANA sein ("SAP HCM first"-Ansatz). Dennoch ist es nicht in jedem Fall sinnvoll, sämtliche Funktionalitäten ausschließlich in SAP HCM abzubilden. Der IT-Dienstleister muss daher detailliert beschreiben, welche Prozesse und Daten sinnvollerweise in SAP HCM for S/4HANA integriert werden und welche Funktionalitäten durch alternative Lösungen oder einer Drittsoftware abgedeckt werden sollten. Diese Entscheidungen sind zu begründen, basierend auf den Anforderungen der Kommune sowie technischen und wirtschaftlichen Aspekten.

Darüber hinaus ist es von zentraler Bedeutung, alle erforderlichen Schnittstellen zwischen den verschiedenen Systemen zu definieren. Der Dienstleister muss sicherstellen, dass die Schnittstellen zwischen SAP HCM und der eingesetzten Drittanwendung zuverlässig und nahtlos funktionieren, um einen reibungslosen Datenaustausch und konsistente Prozesse zu gewährleisten. Diese Schnittstellen sollten sowohl die technischen Anforderungen als auch die funktionalen Abhängigkeiten berücksichtigen und dokumentiert werden, um eine langfristig stabile IT-Landschaft sicherzustellen.

Der Bieter hat sicherzustellen, dass der durchgängige Betrieb des Systems durch entsprechende personelle und technische Ressourcen gewährleistet ist. Dies umfasst nicht nur die laufende Systembetreuung und Fehlerbehebung, sondern auch die allgemeine Anwenderunterstützung (Support) während des produktiven Einsatzes.

Darüber hinaus ist der Bieter verpflichtet, neue oder geänderte Anforderungen, die sich im Rahmen der praktischen Anwendung ergeben, zeitnah umzusetzen. Hierzu gehört insbesondere die Weiterentwicklung des Systems im Einklang mit den fachlichen Bedarfen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Kommune.

Zur Sicherstellung eines stabilen, performanten und verlässlichen Betriebs der Lösung sind verbindliche Service Level Agreements (SLAs) mit dem Bieter abzuschließen. Die SLAs regeln insbesondere die Systemverfügbarkeit, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten bei Störungen sowie Support- und Wartungsleistungen.

Der Bieter hat eine Standardausführung seiner SLAs dem Angebot beizulegen. Diese wird Bestandteil der vertraglichen Bewertung und bildet die Grundlage für die spätere Betriebsvereinbarung.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Für die Wertung im Kriterium "Preis" ist der Wert ausschlaggebend, der in der Anlage "Preisblatt" in der Zeile "Wertungsrelevanter Angebotspreis" angegeben ist.

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Einschlägige Berufserfahrung des Beraters

Bewertungsgrundlage für dieses Kriterium sind die Angaben, die der Bieter in der Anlage "Personalprofil" gemacht hat.
In diesem Kriterium bewertet der Auftraggeber die einschlägige Berufserfahrung des Beraters. Hierbei wird eine Prognose dahingehend vorgenommen, inwieweit ein Berater aufgrund der Vergleichbarkeit durchgeführter Projekte zu den hier auftragsgegenständlichen Projekten in der Lage ist, die gestellten Aufgaben zu erledigen. Je ähnlicher die durchgeführten Projekte mit dem vorliegenden Auftrag sind und je intensiver die Arbeit die Arbeit in diesen Projekten war, desto höher fällt die Bewertung aus.
Der Auftraggeber vergibt für das Personalprofil Bewertungspunkte anhand der folgenden Zielerfüllungs-grade:
- 10 bis 8 Bewertungspunkte: Das Personalprofil weist eine sehr hohe einschlägige Berufserfahrung aus.
- 7 bis 4 Bewertungspunkte: Das Personalprofil weist eine mittlere einschlägige Berufserfahrung aus.
- 3 bis 0 Bewertungspunkte: Das Personalprofil weist nur eine geringe einschlägige Berufserfahrung aus.

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Nutzerfreundlichkeit

Bewertungsgrundlage für dieses Kriterium ist die Teststellung.
In diesem Kriterium bewertet der Auftraggeber die Nutzerfreundlichkeit. Ziel ist es, dass der Nutzer die von Ihm benötigten Funktionen schnell auffinden und Sie einfach verwenden kann. Ausschlaggebend ist hierbei die Perspektive eines typischen Mitarbeiters, der kein Administrator ist. Der Auftraggeber stellt hierfür eine Gesamtbetrachtung anhand aller Umstände an, die auf dieses Ziel einwirken. Hierzu gehört zum Beispiel die Gestaltung der Benutzeroberfläche oder die Anzahl der benötigten Bedienschritte, um eine Aktion auszuführen.
- 10 bis 8 Bewertungspunkte: Die angebotene Software ist außerordentlich einfach zu bedienen.
- 7 bis 4 Bewertungspunkte: Die angebotene Software ist im Grundsatz einfach zu bedienen.
- 3 bis 0 Bewertungspunkte: Die angebotene Software ist nicht in allen Bereichen oder insgesamt nicht einfach zu bedienen.

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Administrierbarkeit

Bewertungsgrundlage für dieses Kriterium ist die Teststellung.
In diesem Kriterium bewertet der Auftraggeber die Administrierbarkeit. Ziel ist es, dass der Administrator die bei Ihm typischerweise anfallenden Tätigkeiten so schnell und einfach wie möglich erledigen kann. Ausschlaggebend ist hierbei die Perspektive eines technischen Administrators. Der Auftraggeber stellt hierfür eine Gesamtbetrachtung anhand aller Umstände an, die auf dieses Ziel einwirken. Hierzu gehört zum Beispiel die Gestaltung der Benutzeroberfläche oder die Anzahl der benötigten Bedienschritte oder die Möglichkeiten durch Automatisierung Bedienschritte einzusparen.
- 10 bis 8 Bewertungspunkte: Die angebotene Software ist außerordentlich einfach zu administrieren.
- 7 bis 4 Bewertungspunkte: Die angebotene Software ist im Grundsatz einfach zu administrieren.
- 3 bis 0 Bewertungspunkte: Die angebotene Software ist nicht in allen Bereichen oder insgesamt nicht einfach zu administrieren.

Gewichtung
20,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYD1D3JG

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 Abs. 3 GWB lautet:

Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich im Fall von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen vor, sowohl im Teilnahmewettbewerb als auch in der Angebotsphase gemäß § 51 Abs. 2 bis 5 SektVO vorzuge-hen. Danach können Unterlagen auf Aufforderung des Auftraggebers nachgereicht oder zum Teil sogar korrigiert werden.
Ob eine Aufforderung zur Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur im konkreten Fall erfolgt, wird der Auftraggeber unter ordnungsgemäßer Ausübung seines Ermessens entscheiden. Hierbei wird er ins-besondere den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag drei Referenzaufträge nachzuweisen.
Es bestehen die folgenden Mindestanforderungen:
1.1 Mindestanforderungen an jeden Referenzauftrag
- Der Ausführungsbeginn des Referenzauftrags darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht länger als drei Jahre zurückliegen; und
- Gegenstand des Referenzauftrags muss ein IT-Einführungsprojekt mit einem ähnlichen Leistungsumfang wie im Lastenheft beschriebenen Projekt sein, von denen mindestens eins im Umfeld von SAP HCM erfolgt sein muss; und
- Der Referenzauftraggeber muss ein deutsches Unternehmen der Kommunalwirtschaft oder ein IT-Dienstleister sein, welcher für ein deutsches Unternehmen der Kommunalwirtschaft tätig wurde

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

-

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Anlage "Referenzen" mit den dort geforderten Angaben.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung