1 LeistungsgegenstandDer Auftraggeber beabsichtigt die Implementierung bzw. Migration eines vollständig in SAP IS-U integrierten Tools zur effizienten und präzisen Berechnung, Darstellung sowie Prüfung von Netzentgelten für Energieversorgungsunternehmen. Die Lösung soll folgende Anforderungen erfüllen:1. Funktionale Anforderungeno Die Anwendung ermöglicht die automatisierte Ermittlung und Abbildung aktueller Netznutzungsentgelte auf Basis veröffentlichter Daten der jeweiligen Netzbetreiber.o Die Lösung ist in der Lage, diese Entgelte in die energiewirtschaftliche Abrechnung einzubinden.o Es soll eine Prüfkomponente integriert sein, die eingehende Netznutzungsrechnungen verifiziert, indem sie eine Simulation der zu erwartenden Kosten ermöglicht und diese mit den veröffentlichten Entgeltbestandteilen abgleicht.2. Systemanforderungeno Die Lösung muss vollständig in SAP IS-U integrierbar sein.o Die Nutzung setzt ein bestehendes SAP IS-U-System sowie die Komponente IDEX-DE zur Rechnungsprüfung voraus.3. Datenintegrationo Die Lösung soll eine automatisierte Anbindung an die ene´t Datenbank zur Ermittlung der aktuellen Netznutzungsentgelte enthalten.o Die Daten sollen regelmäßig aktualisiert und in Echtzeit in die internen Berechnungs- und Prüfprozesse integriert werden können.4. Betriebsanforderungeno Die Integration in die bestehende IT-Infrastruktur des Auftraggebers muss mit einem minimalen Anpassungsaufwand erfolgen.o Bestehende Prozesse und Workflows sollen nach Möglichkeit übernommen bzw. mit vertretbarem Aufwand migriert werden.5. Zukunftssicherheito Die Lösung muss kompatibel mit der künftigen Systemlandschaft des Auftraggebers sein, insbesondere im Hinblick auf die Einführung einer neuen Generation von Abrechnungssystemen auf Basis SAP S/4HANA.
Der Rahmenvertrag kann einmalig um 12 Monate verlängert werden.
Für die Wertung im Kriterium "Preis" ist der Wert ausschlaggebend, der in der Anlage "Preisblatt" in der Zeile "Wertungsrelevanter Angebotspreis" angegeben ist. Dies ist die Kennzahl P.
Bewertungsgrundlage für dieses Kriterium ist die Anlage "Anforderungskatalog" mit den B-Kriterien. Die erreichten Bewertungspunkte werden addiert.
Bewertungsgrundlage für dieses Kriterium ist die Teststellung. In diesem Kriterium bewertet der Auftraggeber die Nutzerfreundlichkeit. Ziel ist es, dass der Nutzer die von Ihm benötigten Funktionen schnell auffinden und Sie einfach verwenden kann. Ausschlaggebend ist hierbei die Perspektive eines typischen Mitarbeiters, der kein Administrator ist. Der Auftraggeber stellt hierfür eine Gesamtbetrachtung anhand aller Umstände an, die auf dieses Ziel einwirken. Hierzu gehört zum Beispiel die Gestaltung der Benutzeroberfläche oder die Anzahl der benötigten Bedienschritte, um eine Aktion auszuführen. - 10 bis 8 Bewertungspunkte: Die angebotene Software ist außerordentlich einfach zu bedienen. - 7 bis 4 Bewertungspunkte: Die angebotene Software ist im Grundsatz einfach zu bedienen. - 3 bis 0 Bewertungspunkte: Die angebotene Software ist nicht in allen Bereichen oder insgesamt nicht einfach zu bedienen.
Bewertungsgrundlage für dieses Kriterium ist die Teststellung. In diesem Kriterium bewertet der Auftraggeber die Administrierbarkeit. Ziel ist es, dass der Administrator die bei Ihm typischerweise anfallenden Tätigkeiten so schnell und einfach wie möglich erledigen kann. Ausschlaggebend ist hierbei die Perspektive eines technischen Administrators. Der Auftraggeber stellt hierfür eine Gesamtbetrachtung anhand aller Umstände an, die auf dieses Ziel einwirken. Hierzu gehört zum Beispiel die Gestaltung der Benutzeroberfläche oder die Anzahl der benötigten Bedienschritte oder die Möglichkeiten durch Automatisierung Bedienschritte einzusparen. - 10 bis 8 Bewertungspunkte: Die angebotene Software ist außerordentlich einfach zu administrieren. - 7 bis 4 Bewertungspunkte: Die angebotene Software ist im Grundsatz einfach zu administrieren. - 3 bis 0 Bewertungspunkte: Die angebotene Software ist nicht in allen Bereichen oder insgesamt nicht einfach zu administrieren.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sindSatz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Auftraggeber behält sich im Fall von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen vor, sowohl im Teilnahmewettbewerb als auch in der Angebotsphase gemäß § 51 Abs. 2 bis 5 SektVO vorzugehen. Danach können Unterlagen auf Aufforderung des Auftraggebers nachgereicht oder zum Teil sogar korrigiert werden.Ob eine Aufforderung zur Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur im konkreten Fall erfolgt, wird der Auftraggeber unter ordnungsgemäßer Ausübung seines Ermessens entscheiden. Hierbei wird er insbesondere den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten.
1 MindestanforderungenDer Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag drei Referenzaufträge nachzuweisen. Es bestehen die folgenden Mindestanforderungen:1.1 Mindestanforderungen an jeden Referenzauftrag - Der Ausführungsbeginn "eines" Referenzauftrags muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist länger als drei Jahre zurückliegen, die anderen zwei dürfen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht länger als drei Jahre zurückliegen; und- Es muss mindestens ein Referenzauftrag nachgewiesen werden, bei dem die angebotene Lösung unter S/4 Utilities im deutschen Energie-markt im Einsatz ist.
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