Arbeitsmarktdienstleistung: Neue Wege vor Ort
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
09.09.2025
16.09.2025 09:00 Uhr
16.09.2025 09:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Kreis Recklinghausen, Der Landrat
055620032032-31001-92
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657
Recklinghausen
Deutschland
DEA36
Zentrale Vergabestelle
vergabestelle@kreis-re.de
+49 236153-4406
+49 236153-4205

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
Vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 251411-1691
+49 251411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

80000000-4
80522000-9
79998000-6
85310000-5
85320000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Ziele der Maßnahme sind die Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit, sowie die Herstellung der Prozessfähigkeit. Die Definition des Förderziels mit dem entsprechenden Ressourcenbereich und die diese charakterisierenden Merkmale sind den entsprechenden Tabellen im Dokument Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Verfolgung der Entwicklungsziele soll zur Verbesserung der Mitwirkung im Fallmanagement beitragen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Maßnahme beinhaltet intensive sozialpädagogische Betreuung und Begleitung. Im Rahmen von 5 Sitzungen sind Problembereiche zu identifizieren und individuelle Lösungen zu erarbeiten, beispielsweise durch das Aufzeigen von Alternativen zum SGB II Bezug.

Die Maßnahme ist ein Angebot für Menschen, die dem Arbeitsmarkt im Prinzip nicht zur Verfügung stehen und keine Mitwirkung erkennen lassen.

Die Gesamtkonzeption (Inhalt, Durchführung und Methodik) wird nicht durch die beauftragende Behörde vorgegeben und ist im Angebotskonzept darzulegen. Auf die Voraussetzungen in den Vertragsbestimmungen und den weiteren Regelungen in der Leistungsbeschreibung - insbesondere unter B.2.1 - wird ausdrücklich verwiesen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.11.2025
31.10.2026

Die Maßnahme verlängert sich einmalig um eine weitere Laufzeit (Optionszeitraum), wenn sich die beauftragende Behörde und die beauftragte Organisation über die Verlängerung des Vertrages spätestens 3 Monate vor Ende der Maßnahme schriftlich einigen. Für die Optionslaufzeit wird das Preisblatt in aktualisierter Form an die beauftragte Organisation übersandt. Die Einigung gilt als erzielt, wenn die beauftragte Organisation das neue Preisblatt unterzeichnet an die zuständige Stelle der beauftragenden Behörde zurückgesandt hat. Eine elektronische Übersendung per E-Mail oder Fax genügt. Mit Ablauf der Verlängerung endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Herten
Deutschland
DEA36

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Anwesenheitsstruktur und Inhalte

Anhand der Vorgaben aus der Leistungsbeschreibung (Personalschlüssel und Mindestterminanzahl) ist eine zielgerichtete Anwesenheitsstruktur festzulegen. Diese muss mindestens Angaben zu: Dauer der Einzeltermine, Anzahl der Einzeltermine pro Woche pro teilnehmender Person, Umfang der aufsuchenden Arbeit.

Die Anwesenheitsstruktur ist mit Themen und Methoden zu hinterlegen.

Die vorgegebenen Phasen der Teilnahme sind bei den Ausführungen zu berücksichtigen.

Gewichtung
35,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Personaleinsatz

Der zur Verfügung stehende Personalschlüssel ist auszunutzen. Zum Nachweis dieser Vorgabe ist im Konzept eine Beispielrechnung vorzunehmen, die Personalstunden und Aufwand (Arbeit mit Teilnehmenden, Fahrtzeiten bei aufsuchender Arbeit, Zeit für Dokumentation und Hintergrundarbeiten) gegenüberstellt. Es ist dabei ausdrücklich nicht mit konkreten Teilnahmen zu arbeiten.

Gewichtung
21,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Zielerreichung

Die Ausführungen zu den vorstehenden Kriterien

Anwesenheitsstruktur und Inhalte und
Personaleinsatz

sind hinsichtlich ihrer Zweckdienlichkeit zu begründen.

Gewichtung
14,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Erhöhung bzw. Reduzierung der Teilnahmeplatzzahl
(1) Die Vertragsparteien können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen eine Erhöhung der Teilnahmeplatzzahl nach dem Los- und Preisblatt um bis zu 30 % schriftlich vereinbaren. Bezugsgröße für die Ermittlung der Erhöhung ist die Teilnahmeplatzzahl des dem Aus-schreibungsverfahren zugrundeliegenden Los- und Preisblattes sowie eine realisierte Reduzierung nach den folgenden Absätzen. Für die zusätzlichen Teilnehmenden gelten die gleichen Konditionen.
(2) Die beauftragende Behörde behält sich vor, die Teilnahmeplatzzahl nach dem Los- und Preisblatt bei andauernder Minderauslastung der Teilnahmeplätze (8 Wochen ununterbrochen) bis zu 20 % zu reduzieren. Die beauftragende Behörde wird die entsprechende Reduzierung spätestens 3 Wochen vorher schriftlich gegenüber der beauftragten Organisation erklären. Die Reduzierung tritt zum 1. Tag des Folgemonats in Kraft.
Eine Minderauslastung liegt vor, wenn die durchschnittliche monatliche Auslastung unter dem vereinbarten Sockel gem. § 26 Absatz 3 der Vertragsbedingungen liegt.
(3) Die beauftragende Behörde behält sich vor, die Gesamtteilnehmerzahl nach dem Los- und Preisblatt für den Optionszeitraum um bis zu 30 % zu reduzieren. Bezugsgröße für die Ermittlung der Reduzierung der Teilnahmeplatzzahl ist die Gesamtteilnahmeplatzzahl des dem Ausschreibungsverfahren zugrundeliegenden Preisblattes (ohne realisierte Erhöhungen nach Abs. 1). Die beauftragende Behörde hat die entsprechende Reduzierung vor der Einigung gem. § 23 der Vertragsbestimmungen schriftlich gegenüber der beauftragten Organisation zu erklären.
(4) Die Vertragsparteien können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen eine Reduzierung der Teilnehmerplatzzahl nach dem Los- und Preisblatt um bis zu 30 % schriftlich vereinbaren.
(5) Soweit sich bei der Erhöhung nach Abs. 1 bzw. der Reduzierung nach Abs. 2, 3 oder 4 Bruchteile ergeben, ist kaufmännisch zu runden.

Alle weiteren Regelungen zu einer Änderung der Teilnahmeplatzzahl entnehmen Sie bitte den Vertragsbedingungen.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYD3D36Q

Einlegung von Rechtsbehelfen

Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

30
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Raum 1.4.06/1.4.07
Kreishaus Recklinghausen

Nur Vertreter des Auftraggebers.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Unterlagen werden gemäß dem §56 VgV nachgefordert.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB.

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB.

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB.

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB.

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB.

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB.

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB.

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB.

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Es sind ausschließlich Leistungen aus den letzten drei Jahren aufzuführen. Die Angabe von mindestens 2 bis zu 6 Referenzen ist ausreichend.
Eine Referenz ist relevant, wenn es sich um eine Arbeitsmarktdienstleistung handelt, die in den letzten 4 Jahren auf der identischen Rechtsgrundlage und mit der gleichen Zielsetzung (Heranführung/ Anbindung an das Fallmanagement) wie die ausgeschriebene Leistung durchgeführt wurde.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Der Bieter muss über eine Trägerzulassung gem. §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III verfügen. Bei Bietergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung