Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Maßnahme, die die Teilnehmenden auf dem Weg in eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle begleitet. Es sind alle Förderziele (außer Herstellung der Erwerbsfähigkeit) in die Begleitung und Arbeit im Rahmen der Maßnahme einzubeziehen.
Die Gesamtkonzeption (Inhalt, Durchführung und Methodik) wird nicht durch die beauftragende Behörde vorgegeben und ist im Angebotskonzept darzulegen. Auf die Voraussetzungen in den Vertragsbestimmungen und den weiteren Regelungen dieser Leistungsbeschreibung insbesondere unter B.2.1 wird ausdrücklich verwiesen.
Beschreibung der Maßnahme (Zielsetzung und Einführung): Es gibt einen immer größer werdenden Anteil von Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen, die aufgrund ihrer bisherigen Lebensverläufe nicht (beruflich) orientiert sind. Besonders erschwert wird die Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, wenn Sprachdefizite und weitere Vermittlungshemmnisse hinzukommen. Es ist dringend zu verhindern, dass sich die Arbeitslosigkeit der Jugendlichen weiter verstetigt und die Tagesstruktur komplett verloren geht.
Ausgehend von diesem Erfordernis ist der Gegenstand dieser Ausschreibung eine Maßnahme, die die Teilnehmenden auf dem Weg in eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle begleitet. Es sind alle Förderziele (außer Herstellung der Erwerbsfähigkeit) in die Begleitung und Arbeit im Rahmen der Maßnahme einzubeziehen.
Zielgruppe:Erwerbsfähige Leistungsbeziehende (SGB II) im Alter von 18 bis 24 Jahren mit und ohne Migrations- oder Fluchthintergrund. Personen der Zielgruppe haben einen schwachen oder keinen Schulabschluss und mehrere Vermittlungshemmnisse oder einzelne Hemmnisse in maßgeblicher Ausprägung.
Maßnahmeort ist hier, wie im Los- und Preisblatt genannt, die Stadt Herten.
Die Betriebe für die Praktika sind von dieser Begrenzung ausgenommen. Die Praktikumsstellen müssen grundsätzlich vom Wohnsitz des Teilnehmenden aus im Rahmen der Zumutbarkeitsregelungen des § 140 SGB III erreichbar sein.
Die zum Einsatz kommenden Räumlichkeiten der beauftragten Organisation zur Durchführung der Maßnahme müssen für die teilnehmenden Personen in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und am Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie gut aufzufinden sind.
Es ist darzustellen, welche Module und Inhalte für dieses Förderziel umgesetzt werden sollen.
Es ist darzustellen, welche Module und Inhalte für die Förderziele umgesetzt werden sollen. Direktvermittlung ist als Ergebnis der Fortschritte aus der vorherigen Maßnahmearbeit umzusetzen. Alternativ kann sie auch als paralleles Ziel oder Unterstützung zur Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit gesetzt werden.
Es ist darzulegen, wie mit Vermeidungs-, Abbruchs- und Verweigerungsmustern bei grundsätzlich gefestigten Teilnahmen umgegangen wird.
Die preisliche Bewertung erfolgt auf der Grundlage der im Preisblatt eingetragenen Gesamtsumme der monatlichen Aufwandsvergütung pro Teilnehmerplatz incl. Umsatzsteuer (= Wertungspreis).
Zeitoption:Die Maßnahme verlängert sich einmalig um eine weitere Laufzeit (Optionszeitraum), wenn sich die beauftragende Behörde und die beauftragte Organisation über die Verlängerung des Vertrages spätestens 3 Monate vor Ende der Maßnahme laut Los- und Preisblatt schriftlich einigen. Für die Optionslaufzeit wird das Los- und Preisblatt in aktualisierter Form an die beauftragte Organisation übersandt. Die Einigung gilt als erzielt, wenn die beauftragte Organisation das neue Preisblatt unterzeichnet an die zuständige Stelle der beauftragenden Behörde zurückgesandt hat. Eine elektronische Übersendung per E-Mail oder Fax genügt. Mit Ablauf der Verlängerung endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Teilnehmeroption:Die Vertragsparteien können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen eine Erhöhung der Teilnahmeplatzzahl nach dem Los- und Preisblatt um bis zu 30 % schriftlich vereinbaren. Bezugsgröße für die Ermittlung der Erhöhung ist die Teilnahmeplatzzahl des dem Ausschreibungsverfahren zugrundeliegenden Los- und Preisblattes sowie eine realisierte Reduzierung nach Abs. 2, 3 oder 4 der Vertragsbedingungen. Für die zusätzlichen Teilnehmenden gelten die gleichen Konditionen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Raum 1.4.06/1.4.07Kreishaus Recklinghausen
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Unterlagen können gemäß §56 VgV nachgefordert werden.
Der Bieter muss mindestens zwei Referenzen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Projekte nachweisen (siehe Dokument 10 - Fachkunde und Leistungsfähigkeit).
Es sind ausschließlich Leistungen aus den letzten drei Jahren aufzuführen. Die Angabe von mindestens 2 bis zu 6 Referenzen ist ausreichend. Eine Referenz ist relevant, wenn es sich um eine Arbeitsmarktdienstleistung handelt, die in den letzten 4 Jahren mit der gleichen Zielsetzung (Fa:Z-Ziele und Ausbildungsaufnahme), der gleichen Zielgruppe wie die ausgeschriebene Leistung durchgeführt wurde.
Der Bieter muss über eine Trägerzulassung gem. §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III verfügen. Bei Bietergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft. Die beauftragte Organisation verpflichtet sich weiter, die Zulassungsbestätigung der beauftragenden Behörde innerhalb von 1 Woche nach dem Zuschlag zu übergeben.
Der Bieter muss über eine Trägerzulassung gem. §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III verfügen. Bei Bietergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Die beauftragende Behörde behält sich vor, die Teilnahmeplatzzahl nach dem Los- und Preisblatt bei andauernder Minderauslastung der Teilnahmeplätze (8 Wochen ununterbrochen) bis zu 20 % zu reduzieren. Die beauftragende Behörde wird die entsprechende Reduzierung spätestens 3 Wochen vorher schriftlich gegenüber der beauftragten Organisation erklären. Die Reduzierung tritt zum 1. Tag des Folgemonats in Kraft. a. Eine Minderauslastung liegt vor, wenn die durchschnittliche monatliche Auslastung unter dem vereinbarten Sockel gem. § 26 Absatz 3 dieser Vertragsbedingungen liegt.