- Erneuerung von Estrichflächen, -streifen- Estrichertüchtigung des Bestandsestrich- Bodenbelagarbeiten, Linoleum- Sockelleisten
Vor Beginn der Ausbaugewerke wurde eine Schadstoffsanierung und diverse Abbrucharbeiten durchgeführt und abgeschlossen. Dazu gehört der Ausbau und die Entsorgung schadstoffbelasteter Bauteile und die anschließende Freimessung der Bereiche (Asbest, KMF). Außerdem werden in dem Zuge Ausbauelemente (GK-Wände und Decken, Fliesen und Estrichbereiche etc.) und die zu demontierenden TGA-Leitungen gem. Abbruchplanung ausgebaut und entsorgt. Ebenfalls wird die Fassade (Metall/Glasfassade, Klinker, Wartungsbalkone) und die Flachdachabdichtung demontiert. Es handelt sich also im wesentlichen um eine vorab erbrachte Entkernung dieser Bereiche. Der AN, der neue Estriche einbringt, findet insofern überwiegend freigelegte Decken bzw. Bodenplatten vor. Dabei können unter Umständen gewisse Nacharbeiten erforderlich werden, die in den nachfolgenden Titeln und Positionen beschrieben und anzubieten sind.
Kreishaus Recklinghausen
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
- GAEB-Datei und PDF-Datei:Es sind sowohl Angebote in Form von GAEB-Dateien als auch Angebote in Form eines PDF-Dokuments zugelassen.
- Besondere Vereinbarung / Überprüfungsklausel: Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündi-gung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.
Preisanpassungsklausel für die auszuführende (Rest-) Arbeit:
- 100 % + 3 %- ab < 70 % RA + 4 % - bei < 50 % RA + 5 %
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.
Preisanpassungsklausel für die auszuführende (Rest-) Arbeit:- 100 % + 3 %- ab < 70 % RA + 4 % - bei < 50 % RA + 5 %
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieterfragen sind bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden.
Die Übermittlung der Submissionsergebnisse und die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal (Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr). Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerberinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationen abzurufen.
Raum 1.4.06/1.4.07Kreishaus Recklinghausen
Nur Vertreter des AG
Unterlagen werden gemäß dem §16a EU VOB/A nachgefordert.
Zwingend (§ 123 GWB)
Fakultativ (§ 124 GWB)
Drei vergleichbare Projekte mit einer Nettoauftragssumme von mind. 100.000.- EUR Estricharbeiten und mind. 300.000, -EUR Bodenbelagsarbeiten innerhalb der letzten 4 Jahre.
Für diese Projekte ist eine Referenzbescheinigung gem. Vergabehandbuch Formblatt 444 vorzulegen.Die Referenzbescheinigung muss folgende Angaben enthalten:- Ansprechpartner;- Art der ausgeführten Leistung;- Auftragssumme;- Ausführungszeitraum;- stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen;- Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer;- stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten, der Ausführung;- Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal);- Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer);- ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden;- Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).