Gemäß Erlass der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen sind auch im kommenden Schuljahr Fahrten im Rahmen des Landessportfestes der Schulen geplant.
- Es sind Fahrten von Schulmannschaften zu Sportveranstaltungen im gesamten Kreisgebiet und darüber hinaus zu absolvieren.
- Während der Schulferien finden keine Fahrten statt.
- Die Ausführung der Fahrten beginnt frühestens ab der Kalenderwoche 37. Die jeweiligen Termine für die Fahrten werden noch bekanntgegeben.
- Bei den angegebenen Fahrten können sowohl bzgl. der Anzahl der zu befördernden Teilnehmer als auch bzgl. der Fahrstrecke Änderungen auftreten.
- Bei den angegebenen Fahrten ist sowohl der Hin- als auch Rücktransfer zu absolvieren.
- Die Rückfahrten sind jeweils nach Beendigung der Veranstaltungen durchzuführen.
- Da es sich um Sportveranstaltungen mit nicht genau abzusehendem Ende handelt, kann es bei den Rückfahrzeiten zu Verschiebungen kommen. Evtl. anfallende Kosten für verlängerte Wartezeiten sind
mitzuteilen.
- Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der bisherigen Erfahrungen kurzfristige Absagen selbst am Veranstaltungstag möglich sind. Teilen Sie bitte mit, welche Kosten in diesen Fällen berechnet
werden (Stornogebühren).
- Zu den im Leistungsverzeichnis angegebenen Fahrten sind noch weitere Fahrten während des Schuljahres 2025/26 durchzuführen. Hierbei ist zu beachten, dass der bei der Berechnung der
bisherigen Fahrten zugrunde gelegte Preis heranzuziehen ist.
- Es muss gewährleistet sein, dass an einigen Wettkampftagen mehrere Omnibusse zur Verfügung stehen.
- Die Ausschreibung gilt für das Schuljahr 2025/26.
- Für die Ausarbeitung von Angeboten wird keine Vergütung gewährt.
- Die Abgasnorm EURO IV oder besser ist für alle zum Einsatz kommenden Fahrzeuge zwingend erforderlich und schriftlich nachzuweisen.
- Als Angebotspreis ist ein Entgelt in Euro ohne gesetzliche Mehrwertsteuer je aufgeführter Fahrt (Hin- und Rücktransfer) anzugeben.