Gemäß Erlass der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen sind auch im kommenden Schuljahr Fahrten im Rahmen des Landessportfestes der Schulen geplant. 
- Es sind Fahrten von Schulmannschaften zu Sportveranstaltungen im gesamten Kreisgebiet und darüber hinaus zu absolvieren. 
- Während der Schulferien finden keine Fahrten statt. 
- Die Ausführung der Fahrten beginnt frühestens ab der Kalenderwoche 37. Die jeweiligen Termine für die Fahrten werden noch bekanntgegeben. 
- Bei den angegebenen Fahrten können sowohl bzgl. der Anzahl der zu befördernden Teilnehmer als auch bzgl. der Fahrstrecke Änderungen auftreten. 
- Bei den angegebenen Fahrten ist sowohl der Hin- als auch Rücktransfer zu absolvieren. 
- Die Rückfahrten sind jeweils nach Beendigung der Veranstaltungen durchzuführen. 
- Da es sich um Sportveranstaltungen mit nicht genau abzusehendem Ende handelt, kann es bei den Rückfahrzeiten zu Verschiebungen kommen. Evtl. anfallende Kosten für verlängerte Wartezeiten sind 
mitzuteilen. 
 
- Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der bisherigen Erfahrungen kurzfristige Absagen selbst am Veranstaltungstag möglich sind. Teilen Sie bitte mit, welche Kosten in diesen Fällen berechnet 
werden (Stornogebühren). 
- Zu den im Leistungsverzeichnis angegebenen Fahrten sind noch weitere Fahrten während des Schuljahres 2025/26 durchzuführen. Hierbei ist zu beachten, dass der bei der Berechnung der 
bisherigen Fahrten zugrunde gelegte Preis heranzuziehen ist. 
- Es muss gewährleistet sein, dass an einigen Wettkampftagen mehrere Omnibusse zur Verfügung stehen. 
- Die Ausschreibung gilt für das Schuljahr 2025/26. 
- Für die Ausarbeitung von Angeboten wird keine Vergütung gewährt. 
- Die Abgasnorm EURO IV oder besser ist für alle zum Einsatz kommenden Fahrzeuge zwingend erforderlich und schriftlich nachzuweisen. 
- Als Angebotspreis ist ein Entgelt in Euro ohne gesetzliche Mehrwertsteuer je aufgeführter Fahrt (Hin- und Rücktransfer) anzugeben.