Bei der zugrundeliegenden Freihändigen Vergabe handelt es sich um eine Erweiterung (keine Auftragsänderung i. S. d. § 22 VOB/A) des Vergabeverfahrens 359/25. Die Vergabe 359/25 enthielt lediglich einen Aufstellmast nebst Blitzsystem. Nach Auftragserteilung und Durchführung der Feinprojektierung durch die Firma Jenoptik stellte
sich heraus, dass die geplante Maßnahme aufgrund der Fahrbahnbeschaffenheit nicht durchführbar ist.