Ziel der Maßnahme ist die grundlegende Aktivierung, Stabilisierung und Stärkung der Motivation der Teilnehmenden für die Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Außerdem sollen die lebenspraktischen Kompetenzen im Hinblick auf eine Integration in den Arbeitsmarkt gestärkt werden. Die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen und Unterstützung der Verbesserung der individuellen Rahmenbedingungen soll ebenfalls erfolgen.
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
Ziel der Maßnahme ist die grundlegende Aktivierung, Stabilisierung und Stärkung der Motivation der Teilnehmenden für die Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Außerdem sollen die lebenspraktischen Kompetenzen im Hinblick auf eine Integration in den Arbeitsmarkt gestärkt werden. Die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen und Unterstützung der Verbesserung der individuellen Rahmenbedingungen soll ebenfalls erfolgen.Bei Teilnehmenden, die bereits eine geringfügige Tätigkeit ausüben, besteht das Eingliederungsziel der Maßnahme in der Ausweitung der Tätigkeit bzw. Umorientierung hin zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
Die Gesamtkonzeption (Inhalt, Durchführung und Methodik) wird nicht durch die beauftragende Behörde vorgegeben und ist im Angebotskonzept darzulegen. Auf die Voraussetzungen in den Vertragsbestimmungen und der Leistungsbeschreibung insbesondere unter B.2.1 wird ausdrücklich verwiesen.
Die Zielgruppe besteht aus Personen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen und nicht in der Lage sind, die angegebenen Förderziele eigenständig zu erreichen. Es wird bewusst keine Einschränkung bzgl. Migrationshintergründen vorgenommen. Teilweise üben die Personen bereits geringfügige Tätigkeiten aus.
Die Maßnahme verlängert sich einmalig um eine weitere Laufzeit (Optionszeitraum), wenn sich die beauftragende Behörde und die beauftragte Organisation über die Verlängerung des Vertrages spätestens 3 Monate vor Ende der Maßnahme schriftlich einigen.
Maßnahmeort ist hier die Stadt Dorsten.
Die zum Einsatz kommenden Räumlichkeiten der beauftragten Organisation zur Durchführung der Maßnahme müssen für die teilnehmenden Personen in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und am Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie gut aufzufinden sind.
Preis
Es ist darzustellen, wie die Praktika in der Maßnahme genutzt werden sollen. Hierzu ist zu beschreiben, wann ein Praktikum für Teilnehmende sinnvoll erscheint. Darauf aufbauend ist Auswahl und Umfang des Praktikums orientiert an der einzelnen teilnehmenden Person darzustellen.
Es ist der lokale Arbeitsmarkt für das Stadtgebiet Dorsten, orientiert an den Möglichkeiten der Teilnehmenden, zu skizieren. Darauf aufbauend sind bestehende Netzwerke darzustellen. Bei den Ausführungen ist darauf zu achten, dass die Ausführungen an den Möglichkeiten und Perspektiven der Zielgruppe ausgerichtet sind.
Der Bieter hat in seinem Konzept darzulegen, wie die Eigeninitiative der Teilnehmenden gefördert werden soll.
Laufzeitverlängerung:(1) Die Maßnahme verlängert sich einmalig um eine weitere Laufzeit (Optionszeitraum), wenn sich die beauftragende Behörde und die beauftragte Organisation über die Verlängerung des Vertrages spätestens 3 Monate vor Ende der Maßnahme laut Preisblatt (E.1) schriftlich einigen. Für die Optionslaufzeit wird das Preisblatt (E.1) in aktualisierter Form an die beauftragte Organisation übersandt. Die Einigung gilt als erzielt, wenn die beauftragte Organisation das neue Preisblatt unterzeichnet an die zuständige Stelle der beauftragenden Behörde zurückgesandt hat. Eine elektronische Übersendung per E-Mail oder Fax genügt. Mit Ablauf der Verlängerung endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(2) Sämtliche anderen vertraglichen Regelungen gelten für die verlängerte Maßnahme unverändert fort. Mit Beginn des Optionszeitraumes steht die im Preisblatt (E.1) genannte Monatsteilnehmerzahl erneut zur Verfügung. § 25 Abs. 3 dieser Vertragsbedingungen ist zu beachten.
Erhöhung der Teilnahmeplatzzahl:(1) Die Vertragsparteien können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen eine Erhöhung der Teilnahmeplatzzahl nach dem Los- und Preisblatt um bis zu 30 % schriftlich vereinbaren. Bezugsgröße für die Ermittlung der Erhöhung ist die Teilnahmeplatzzahl des dem Ausschreibungsverfahren zugrundeliegenden Los- und Preisblattes sowie eine realisierte Reduzierung nach § 25 Abs. 2, 3 oder 4 der Vertragsbedingungen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieterfragen sind bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden.
Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal (Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr). Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerberinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationen abzurufen.
Raum 1.4.06/1.4.07Kreishaus Recklinghausen
Nur Vertreter des AG
Unterlagen werden gemäß dem §56 VgV nachgefordert.
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB.Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB
Auf Verlangen der Vergabestelle ist nachzureichen:Zertifikat nebst aktueller Anlage gemäß § 5 Abs. 6 AZAV
Der Bieter muss mindestens zwei Referenzen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Projekte nachweisen (siehe Dokument 10 - Fachkunde und Leistungsfähigkeit)Es sind ausschließlich Leistungen aus den letzten drei Jahren aufzuführen. Eine Referenz ist relevant, wenn es sich um eine Arbeitsmarktdienstleistung handelt, die in den letzten 4 Jahren auf der identischen Rechtsgrundlage und mit der gleichen Zielsetzung (fa:Z Ziele und Eingliederung) wie die ausgeschriebene Leistung durchgeführt wurde.