Lage:Das Gebäude 9 ist nur ein Teil des Paul - Spiegel - Berufskolleg in Dorsten. In den anderen Gebäuden findet während der Baumaßnahme weiterhin Schulbetrieb statt. Für die Lagerung von Materialien, Stellung von Containern und Baufahrzeugen steht ein eingezäunter Bereich zur Verfügung.Die Nutzung von Flächen innerhalb der Baustelleneinrichtung durch einzelne Firmen ist auf jeden Fall im Vorfeld mit der Bauleitung abzustimmen.Die Nutzer sind auf Beeinträchtigungen eingestellt, die aber im vertretbaren Rahmen bleiben sollen.Lärmende Arbeiten sollten auf den von anderen Gebäuden abgewandten Seiten erfolgen oder konzentriert auf Pausenzeiten.Insbesondere sind hierfür Ferienzeiten zu nutzen!
Neu zu installieren sind ca.:-1x neue Gebäudehauptverteilung-8x neue Unterverteilungen-ca. 510m Haupt- und Verteilungszuleitungen-ca. 220m Kabeltrasse und ca. 410m Brüstungskanal-ca. 19.000m Installationsleitungen-ca. 21.000m Schwachstrom-, Daten-, und Fernmeldeleitungen-1x Unterstation Sicherheitsbeleuchtung- ca. 170 Stk. Sicherheitsleuchten und Piktogramme- ca. 520 Einbau-, Aufbau-, sowie Rasterleuchten, Linienleuchten undDownlights- 2x Rufanlage- Brandmeldeanlage Kat.1 (Hausalarm) aufschaltung auf Bestandszentrale und ca.250 Rauchmeldern- SAA-Anlage (Zentrale bauseits) mit ca. 130Lautsprechern- EDV Haustechnik bestehend aus 3 Verteilerschränke 42 HE
Berufskolleg DorstenSanierung Gebäude 9 / HochhausHalterner Straße 1546284 Dorsten
niedrigster Preis
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.