Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben.
Nachfolgend sind die wesentlichen vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und die wichtigsten Rahmenbedingungen dargestellt:
- Übernahme (= Abholung) von Altkleidern (inkl. Altschuhe) an acht vom Auftraggeber vorgegebenen Übergabestellen in Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop (inkl. Gestellung von jeweils zwei Wechselbrücken an den Übergabestellen Datteln, Marl und Oer-Erkenschwick sowie von drei Wechselbrücken an der Übergabestelle Dorsten und Recklinghausen), - Transport der Altkleider (inkl. Altschuhe) zur Sortieranlage, - Sortierung der Altkleider (inkl. Altschuhe), - Verwertung/Vermarktung der sortierten Wertstoffe und Entsorgung der Sortierreste. Die Sortierquoten und Verwertungswege sind dem Auftraggeber nachzuweisen.
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr bis zum 31.12.2028,wenn er nicht spätestens drei Monate vor dem Vertragsende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird.
Kreis Recklinghausen (Folgende Städte im Kreis: Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen, Waltrop)
Preis
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr bis zum 31.12.2028, wenn er nicht spätestens drei Monate vor dem Vertragsende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zusätzliche Informationen: Bieterfragen sind bis 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden. Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ausschließlich Über das Vergabeportal (Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr). Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerberinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationen abzurufen.
Raum 1.4.06/1.4.07Kreishaus Recklinghausen
Nur Vertreter des Auftraggebers
Die ausschreibende Stelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB.
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Sortierung oder Vermarktung von insgesamt mindestens 300 Mg Altkleidern pro Jahr in mindestens zwei Jahren der Kalenderjahre 2023 bis 2025. Die Referenzangaben müssen die jeweiligen Auftraggeber (inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer), Mengen und Beauftragungszeiträume beinhalten (es gilt die Summe der Referenzen).- Nutzungsnachweis für die angebotene Sortieranlage. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in Anlage A der "Leistungsbeschreibung" beigefügten Musters beinhalten.Soweit der Bieter selbst Eigentümer/Betreiber der angebotenen Sortieranlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.- Nachweis (als Eigenerklärung) des Bieters oder der Sortieranlage über eine vorhandene oder zugesicherte bvse-Qualitätssiegel-Zertifizierung für das Textilrecycling oder Berechtigung zum Führen des Zeichens "FairWertung".Hinweis:Gleichwertige Zertifizierungen oder Nachweise sind zulässig. Die Gleichwertigkeit ist in Anlehnung an die Anforderungen/Vorgaben der bvse-Zertifizierung bzw. der Berechtigung zum Führen des Zeichens "FairWertung" im Angebot darzustellen.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2023 bis 2025 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
(Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zufordern.
Die ausschreibende Stelle behält sich zudem vor, bereits in der Phase der Angebotsbewertung eine Bankerklärung zu fordern, in welcher die Stellung der geforderten Bürgschaft im Auftragsfall bestätigt wird.
Betriebshaftpflichtversicherung gegen Personen- und Sachschädenüber mindestens 2,0 Mio. EUR je Schadensfall für mindestens zwei Schadensfälle pro JahrDer Auftragnehmer verpflichtet sich, die zur Abdeckung seiner vertraglichen und gesetzlichen Haftung erforderliche/-n Versicherung/-en für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzuschließen und über die gesamte Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Der Auftragnehmer hat den Fortbestand der Versicherung/-en auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen.
Vorlage einer Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014