Die Maßnahme dient den Zielen Herstellung der Prozess- und Wettbewerbsfähigkeit. Nach Möglichkeit ist auch die Direktvermittlung als Ziel zu verfolgen.
Durch umfangreiche individuelle sozialpädagogische und erzieherische Hilfestellungen und Coachings sollen die Problembereiche der Teilnehmenden erfasst, und bearbeitet werden.
Je nach individuellen Möglichkeiten sollen die Teilnehmenden an den Arbeits- und Ausbildungsmarkt herangeführt werden. Diese Maßnahme kann darüber hinaus alle Aktivitäten umfassen, die auf die dauerhafte Eingliederung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Sinne des § 25 Abs. 1 S.1 SGB III gerichtet sind. Praktika in Betrieben sind möglich.
Die Inhalte werden in zwei Modulen vermittelt. Eines davon ist im Rahmen einer für die Teilnehmenden freiwilligen Wochentagung mit externer Unterbringung umzusetzen.
Die Gesamtkonzeption (Inhalt, Durchführung und Methodik) liegt in der Gestaltungsfreiheit der beauftragten Organisation. Auf die Voraussetzungen in den Vertragsbestimmungen und den weiteren Regelungen dieser Leistungsbeschreibung insbesondere unter B.2.1 wird ausdrücklich verwiesen.
Teilnehmende sind insbesondere hilfebedürftige Alleinerziehende mit multiplen Vermittlungshemmnissen aus dem Rechtskreis des SGB II mit Kindern im Alter von 2 bis 10 Jahren.
Der konkrete Maßnahmeort für die Durchführung ergibt sich aus dem Los- und Preisblatt. Der angegebene Maßnahmeort ist zwingend einzuhalten.
Maßnahmeort ist hier, wie im Los- und Preisblatt genannt, die Stadt Recklinghausen.
Daneben gilt der Ort der Übernachtungen im Rahmen der Wochenphasen als Durchführungsort. Dieser muss außerhalb des Gebietes des Kreis Recklinghausen liegen und mit maximal 2 Stunden Fahrtzeit erreichbar sein. Innerhalb dieser Vorgaben ist der Ort für die Wochenphasen frei wählbar und im Konzept anzugeben.
Die Betriebe für die Praktika sind von dieser Begrenzung ausgenommen. Die Praktikumsstellen müssen grundsätzlich vom Wohnsitz des Teilnehmenden aus im Rahmen der Zumutbarkeitsregelungen des § 140 SGB III erreichbar sein.
Die zum Einsatz kommenden Räumlichkeiten der beauftragten Organisation zur Durchführung der Maßnahme müssen für die teilnehmenden Personen in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und am Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie gut aufzufinden sind.
Hier ist darstellen, welche Erfahrungen grundsätzlich mit der Zielgruppe und welche Erfahrungen mit der Zielgruppe bei Maßnahmen mit Übernachtungen vorliegen.
Durchführung der Maßnahme - Modul 1
An dieser Stelle wird zunächst eine detaillierte Beschreibung der im Rahmen der Maßnahme geplanten vorgeschriebenen und weiteren Inhalte erwartet.Bei der Darstellung der Methodik ist Folgendes zu beachten: - Bei der Auswahl der Methoden ist der Bieter frei. Es wird jedoch erwartet, dass verschiedene Methoden zum Einsatz kommen (sog. Methodenmix). Dabei ist wünschenswert, dass innovative Methoden und Ansätze zum Einsatz gebracht werden. - Es wird erwartet, dass der Bieter jede vorgeschlagene Methodik auf ihre Eignung für die Zielgruppe überprüft und reflektiert, ob ggf. Anpassungen notwendig sind, um z.B. seitens der Teilnehmer zu erwartenden Widerständen zu begegnen bzw. um alle Teilnehmer gleichermaßen dort abzuholen, wo sie stehen. Eine zielorientierte, adressatengerechte Betreuung und Beratung während der Maßnahme wird vorausgesetzt. - Des Weiteren hat der Bieter zu begründen, warum ihm die gewählte Methodik geeignet erscheint, die Ziele der Maßnahme zu erreichen.
Alle im Rahmen der Maßnahme anvisierten Aktivitäten sind in einem zeitlich und inhaltlich gegliederten Ablaufplan darzustellen. Dabei sind alle Aufgaben und Aktivitäten ausgehend von der Teilnehmerzuweisung in ihrer zeitlichen Dauer und Abfolge umfassend darzustellen.
Hier ist darzustellen, an welchen Orten die Maßnahme durchgeführt werden soll. Insbesondere muss der Unterbringungsort für das Modul 2 beschrieben und dargestellt werden, warum sich dieser besonders eignet.
Hier ist das Modul 2 mit den entsprechenden Inhalten darzulegen. Der Maßnahmeort ist zu benennen, Vorteile sind darzulegen. Es wird erwartet, dass ein Stundenplan für das Modul 2 dargelegt und die beteiligten Dozent:Innen benannt werden. Die Strukturierung und die Inhaltevermittlung ist im Hinblick auf Zielerreichung zu begründen. Aktivitäten und Beaufsichtigung der Kinder ist darzulegen. Es wird erwartet, dass ein Konzept dargelegt wird, mit dem möglichst viele Teilnehmende zur Mitfahrt gewonnen werden.
Hier ist darzulegen, wie die Zusammenarbeit und der Austausch mit den zuständigen Stellen und Personen der beauftragenden Behörde organisiert werden soll. Es ist darzulegen wie Vernetzungsstrukturen zu den kommunalen Hilfssystemen zielführend genutzt werden und ein verlässlicher Austausch sichergestellt wird.
Preis
Die Maßnahme verlängert sich einmalig um eine weitere Laufzeit (Optionszeitraum), wenn sich die beauftragende Behörde und die beauftragte Organisation über die Verlängerung des Vertrages spätestens 3 Monate vor Ende der Maßnahme laut Los- und Preisblatt schriftlich einigen.
Für die Optionslaufzeit wird das Los- und Preisblatt in aktualisierter Form an die beauftragte Organisation übersandt. Die Einigung gilt als erzielt, wenn die beauftragte Organisation das neue Preisblatt unterzeichnet an die zuständige Stelle der beauftragenden Behörde zurückgesandt hat. Eine elektronische Übersendung per E-Mail oder Fax genügt. Mit Ablauf der Verlängerung endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Sämtliche anderen vertraglichen Regelungen gelten für die verlängerte Maßnahme unverändert fort. Mit Beginn des Optionszeitraumes steht die im Los- und Preisblatt genannte Monatsteilnehmerzahl erneut zur Verfügung. § 25 Abs. 3 dieser Vertragsbedingungen ist zu beachten.
Die Vertragsparteien können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen eine Erhöhung der Teilnahmeplatzzahl nach dem Los- und Preisblatt um bis zu 30 % schriftlich vereinbaren. Bezugsgröße für die Ermittlung der Erhöhung ist die Teilnahmeplatzzahl des dem Ausschreibungsverfahren zugrundeliegenden Los- und Preisblattes sowie eine realisierte Reduzierung nach Abs. 2, 3 oder 4. Für die zusätzlichen Teilnehmenden gelten die gleichen Konditionen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieterfragen sind bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden.
Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal (Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr). Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerberinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationen abzurufen.
Raum 1.4.06/1.4.07Kreishaus Recklinghausen
Nur Vertreter des AG
Unterlagen werden gemäß dem §56 VgV nachgefordert.
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB.
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB
Der Bieter muss mindestens zwei Referenzen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Projekte nachweisen (siehe Dokument 10 - Fachkunde und Leistungsfähigkeit)
Eine Referenz ist relevant, wenn es sich um eine Arbeitsmarktdienstleistung handelt, die in den letzten 3 Jahren auf der identischen Rechtsgrundlage und mit der gleichen Zielsetzung wie die ausgeschriebene Leistung durchgeführt wurde.
Der Bieter muss über eine Trägerzulassung gem. §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III verfügen. Bei Bietergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formblatt 521).
Vorlage einer Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (siehe Formular 523 EU).