Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme mit den Förderzielen "Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit", "Herstellung der Prozessfähigkeit" sowie "Direktvermittlung".
Ziel der Leistung ist es, durch Aktivierung, Qualifizierung und Unterstützung der Teilnehmer*innen die Aufnahme oder Ausweitung einer Beschäftigung, mit der die Hilfebedürftigkeit entfällt, zu erreichen.
Diese Maßnahme soll darüber hinaus alle Aktivitäten umfassen, die auf die dauerhafte Eingliederung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Sinne des § 25 Abs. 1 S.1 SGB III gerichtet sind.Dabei können auch sozialintegrative Ansätze zur individuellen Hemmnisbeseitigung zum Einsatz kommen.
Die Teilnehmenden sind in der Regel nicht vollschichtig beschäftigte erwerbsfähige Hilfebedürftige (selbstständig oder abhängig beschäftigt (Minijob/Teilzeit)) mit Aktivierungs- und Unterstützungsbedarf zur Überwindung von Hemmnissen im Eingliederungsprozess bzw. von Qualifizierungsdefiziten.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Die zum Einsatz kommenden Räumlichkeiten der beauftragten Organisation zur Durchführung der Maßnahme müssen für die teilnehmenden Personen in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und am Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie gut aufzufinden sind.
Es ist darzustellen, warum Personen nicht über eine geringfügige Beschäftigung hinaus im Arbeitsmarkt integriert sind. Es sind persönliche und strukturelle Aspekte einzubeziehen. Weiter ist darzustellen, an welchen Stellen in der Maßnahme ein Fokus gesetzt wird.
Dieses Kriterium ist als Einleitung oder Grundlage zu den weiteren Ausführungen zu den Kriterien II und III zu verstehen.
An dieser Stelle wird zunächst eine detaillierte Beschreibung der im Rahmen der Maßnahme geplanten vorgeschriebenen und weiteren Inhalte erwartet.Bei der Darstellung der Methodik ist Folgendes zu beachten: - Bei der Auswahl der Methoden ist der Bieter frei. Es wird jedoch erwartet, dass verschiedene Methoden zum Einsatz kommen (sog. Methodenmix). Dabei ist wünschenswert, dass innovative Methoden und Ansätze zum Einsatz gebracht werden.
- Es wird erwartet, dass der Bieter jede vorgeschlagene Methodik auf ihre Eignung für die Zielgruppe überprüft und reflektiert, ob ggf. Anpassungen notwendig sind, um z.B. seitens der Teilnehmer zu erwartenden Widerständen zu begegnen bzw. um alle Teilnehmer gleichermaßen dort abzuholen, wo sie stehen. Eine zielorientierte, adressatengerechte Betreuung und Beratung während der Maßnahme wird vorausgesetzt.
- Des Weiteren hat der Bieter zu begründen, warum ihm die gewählte Methodik geeignet erscheint, die Ziele der Maßnahme zu erreichen.
Alle im Rahmen der Maßnahme anvisierten Aktivitäten sind in einem zeitlich und inhaltlich gegliederten Ablaufplan darzustellen. Dabei sind alle Aufgaben und Aktivitäten ausgehend von der Teilnehmerzuweisung in ihrer zeitlichen Dauer und Abfolge umfassend darzustellen.
Zur Erreichung des Maßnahmeziels ist die Verbindung der beauftragten Organisation in den regionalen Arbeitsmarkt essenziell. Es ist darzustellen, welche Netzwerke in den regionalen Arbeitsmarkt bestehen und warum diese für die konkrete Maßnahme sinnvoll und zielführend sind. Es ist auch darauf einzugehen, an welcher Stelle der Maßnahmeumsetzung das Netzwerk konkret zum Tragen kommt.
Der Bieter hat in seinem Konzept darzulegen, wie die Eigeninitiative der Teilnehmenden in Hinblick auf die Zielerreichung gefördert wird.
Der Bieter hat in seinem Konzept darzulegen, wie er den Abschlussbericht gestaltet, in dem das geplante Konzept und der Erfolg der Aktivität reflektiert wird. Darüber hinaus sollte die Teilnahme an den Clearinggesprächen / Coachings individuell pro Teilnehmer in einem Prozessbericht festgehalten werden.
Der Bieter hat hier die Möglichkeit, Personal mit besonderen Qualifikationen für diese Maßnahme, deren Einsatz in der Maßnahme geplant ist, darzustellen. Insbesondere ist hier auf die besonderen Kenntnisse des örtlichen Arbeits- und Ausbildungsmarktes darzustellen. Gleichzeitig kann der Bieter hier die beabsichtigte Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber beschreiben.
Preis
Die Maßnahme verlängert sich einmalig um eine weitere Laufzeit (Optionszeitraum), wenn sich die beauftragende Behörde und die beauftragte Organisation über die Verlängerung des Vertrages spätestens 3 Monate vor Ende der Maßnahme laut Los- und Preisblatt schriftlich einigen. Für die Optionslaufzeit wird das Los- und Preisblatt in aktualisierter Form an die beauftragte Organisation übersandt. Die Einigung gilt als erzielt, wenn die beauftragte Organisation das neue Preisblatt unterzeichnet an die zuständige Stelle der beauftragenden Behörde zurückgesandt hat. Eine elektronische Übersendung per E-Mail oder Fax genügt. Mit Ablauf der Verlängerung endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(1) Die Vertragsparteien können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen eine Erhöhung der Teilnahmeplatzzahl nach dem Los- und Preisblatt um bis zu 30 % schriftlich vereinbaren. Bezugsgröße für die Ermittlung der Erhöhung ist die Teilnahmeplatzzahl des dem Aus-schreibungsverfahren zugrundeliegenden Los- und Preisblattes sowie eine realisierte Reduzierung nach Abs. 2, 3 oder 4. Für die zusätzlichen Teilnehmenden gelten die gleichen Konditionen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieterfragen sind bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden.
Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal (Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr). Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerberinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationen abzurufen.
Raum 1.4.06/1.4.07Kreishaus Recklinghausen
Nur Vertreter des AG
Unterlagen werden gemäß dem §56 VgV nachgefordert.
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB.
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB
Der Bieter muss mindestens zwei Referenzen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Projekte nachweisen (siehe Dokument 10 - Fachkunde und Leistungsfähigkeit)
Eine Referenz ist relevant, wenn es sich um eine Arbeitsmarktdienstleistung handelt, die in den letzten 3 Jahren auf der identischen Rechtsgrundlage und mit der gleichen Zielsetzung wie die ausgeschriebene Leistung durchgeführt wurde.
Der Bieter muss über eine Trägerzulassung gem. §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III verfügen. Bei Bietergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formblatt 521).
Vorlage einer Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (siehe Formular 09a - EU-Eigenerklaerung_Sanktionen).