Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme mit den Förderzielen Herstellung der Erwerbs- und Prozessfähigkeit.
Ziel der Maßnahme ist durch Einzelgespräche Problembereiche zu identifizieren und die Anbindung an Hilfesysteme und weiterführende Maßnahmen und Hilfestellungen zu erreichen. Bei Bedarf kann der Kontakt zum Kunden auch aufsuchend bzw. außerhalb der Räumlichkeiten der beauftragten Organisation erfolgen.
Die Maßnahme richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte, deren berufliche Eingliederung auf Grund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders erschwert ist.
(Die Gesamtkonzeption (Inhalt, Durchführung und Methodik) wird nicht durch die beauftragende Behörde vorgegeben und ist im Angebotskonzept darzulegen. Auf die Voraussetzungen in den Vertragsbestimmungen und den weiteren Regelungen dieser Leistungsbeschreibung insbesondere unter B.2.1 wird ausdrücklich verwiesen.)
Bei der Zielgruppe handelt es sich um Leistungsbeziehende nach dem SGB II, die zum Teil schwer erreichbar sind und sich aus dem Sozialleben zurückziehen. Kennzeichnend sind multiple, zum Teil schwerwiegende Vermittlungshemmnisse, wodurch die Förderziele nicht aus eigener Kraft verfolgt werden können. Häufig weisen die Personen Verdachtsmomente auf psychische Belastungen auf. Die Personen können nicht durch herkömmliche Maßnahmen des SGB II-Trägers erreicht werden. Eine bewusste Verweigerungshaltung ist nicht immer vorhanden.
Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die zum Einsatz kommenden Räumlichkeiten der beauftragten Organisation zur Durchführung der Maßnahme müssen für die teilnehmenden Personen in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und am Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie gut aufzufinden sind.
Hier ist das Verständnis für die Zielgruppe darzulegen und die Haltung gegenüber der Zielgruppe zu beschreiben. Dabei sind konkrete Erfahrungen bei der Durchführung von Maßnahmen für die genannte Zielgruppe einzubeziehen (ohne Namensnennung von bereits durchgeführten Maßnahmen und Projekten).
An dieser Stelle wird zunächst eine detaillierte Beschreibung der im Rahmen der Maßnahme geplanten vorgeschriebenen und weiteren Inhalte erwartet.Bei der Darstellung der Methodik ist Folgendes zu beachten: - Bei der Auswahl der Methoden ist der Bieter frei. Es wird jedoch erwartet, dass verschiedene Methoden zum Einsatz kommen (sog. Methodenmix). Dabei ist wünschenswert, dass innovative Methoden und Ansätze zum Einsatz gebracht werden. - Es wird erwartet, dass der Bieter jede vorgeschlagene Methodik auf ihre Eignung für die Zielgruppe überprüft und reflektiert, ob ggf. Anpassungen notwendig sind, um z.B. seitens der Teilnehmer zu erwartenden Widerständen zu begegnen bzw. um alle Teilnehmer gleichermaßen dort abzuholen, wo sie stehen. Eine zielorientierte, adressatengerechte Betreuung und Beratung während der Maßnahme wird vorausgesetzt. - Des Weiteren hat der Bieter zu begründen, warum ihm die gewählte Methodik geeignet erscheint, die Ziele der Maßnahme zu erreichen.
Alle im Rahmen der Maßnahme anvisierten Aktivitäten sind in einem zeitlich und inhaltlich gegliederten Ablaufplan darzustellen. Dabei sind alle Aufgaben und Aktivitäten ausgehend von der Teilnehmerzuweisung in ihrer zeitlichen Dauer und Abfolge umfassend darzustellen.
Es sind die bestehenden Verbindungen zu Hilfs- und Unterstützungseinrichtungen und Organisationen vor Ort (im Durchführungsort) darzulegen, sowie deren Nutzen innerhalb der Maßnahme.
Unter diesem Punkt sollen die wichtigsten Instrumente zur Qualitätssicherung (Qualitätsmanagement hinsichtlich sachlicher, technischer und räumlicher Ausstattung) nennen und darstellen, wie Mängel etc. während der Durchführung der Maßnahme behoben bzw. verhindert werden können.
Angebotspreis gem. Preisblatt
Die Maßnahme verlängert sich einmalig um eine weitere Laufzeit (Optionszeitraum), wenn sich die beauftragende Behörde und die beauftragte Organisation über die Verlängerung des Vertrages spätestens 3 Monate vor Ende der Maßnahme laut Los- und Preisblatt schriftlich einigen. Diese Optionsmöglichkeit ist 2 mal möglich (siehe § 23 Vertragsbedingungen).
Die Vertragsparteien können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen eine Erhöhung der Teilnahmeplatzzahl nach dem Los- und Preisblatt um bis zu 30 % schriftlich vereinbaren.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieterfragen sind bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden.
Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal (Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr). Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerberinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationen abzurufen.
Raum 1.4.06/1.4.07Kreishaus Recklinghausen
Nur Vertreter des AG
Unterlagen können gemäß §56 VgV nachgefordert werden.
Der Bieter muss mindestens zwei Referenzen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Projekte nachweisen. Eine Referenz ist relevant, wenn es sich um eine Arbeitsmarktdienstleistung handelt, die in den letzten 3 Jahren auf der identischen Rechtsgrundlage und mit der gleichen Zielsetzung wie die ausgeschriebene Leistung durchgeführt wurde (siehe Dokument 10 - Fachkunde und Leistungsfähigkeit).
Der Bieter muss über eine Trägerzulassung gem. §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III verfügen. Bei Bietergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formblatt 521).
Vorlage einer Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (siehe Formular 523 EU).