Erweiterte Rohbauarbeiten für den geplanten Neubau einer Leitstelle Kreis Recklinghausen.
Das Projektgebiet besteht aus zwei Baufeldern. Das hier ausgeschriebene Baufeld befindet sich im Süden der Stadt Marl an der Karl-Breuing-Straße 6. Im Westen grenzt ein weiteres, derzeit unbebautes Baufeld an, das nach derzeitiger Kenntnis ab Mitte 2027 einer separaten Bebauung zugeführt werden soll. Im Osten schließen weitere Dienstleistungs- und Handelsnutzungen an.Die Zufahrt zum ausgeschriebenen Baufeld erfolgt ausschließlich von Norden über die Karl-Breuing-Straße, im Gewerbegebiet. Eine direkte Anbindung von Süden über die Bundesstraße 2 25 ( Recklinghäuser Straße) ist nicht möglich.
Lage und Art der baulichen Anlage:Das Bauwerk wird als kompakter Baukörper in drei oberirdischen Geschossen mit Technikgeschoss auf dem Dach errichtet.Das Gebäude ist der Gebäudeklasse 5 gemäß Landesbauordnung NRW zuzuordnen und weist eine Bruttogrundfläche von ca. 4 .577 m 2 auf .Die Gründung des Gebäudes erfolgt als Stahlbetonbodenplatte in WU- Bauweise. Der Baukörper wird überwiegend in Stahlbetonbauweise errichtet. Die Gebäudekubatur wird durch Vor- und Rücksprünge gegliedert. Hierdurch werden unterschiedliche Gebäudetiefenausgebildet sowie Terrassen und gestaffelte Gründachflächen ermöglicht. Ein Teilbereich des Gebäudes weist aufgrund erhöhter Raumhöhenanforderungen eine Überhöhung auf. Die Attikahöhe dieses Bereichs beträgt ca. + 17,50 m über Geländeoberfläche.Die Dachflächen werden als begrünte Flachdächer ausgeführt. Technikaufbauten sind auf dem Dach vorgesehen und werden eingehaust ausgeführt . Zusätzlich ist die Installation einer Photovoltaikanlage vorgesehen. Westlich des Gebäudes sind PKW- Stellplatzflächen angeordnet. Östlich befindet sich die an die Fahrzeughalle angrenzende Alarmausfahrt. Die Fläche ist für den Schwerlastverkehrausgelegt und befestigt. An der nordöstlichen Grundstücksgrenze ist ein separates Müllhaus vorgesehen.
Einzelheiten sind der Leitungsbeschreibung/dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
1. Erweiterte Rohbauarbeiten1.1. Erdarbeiten - DIN 1 83001.2. Verbauarbeiten - DIN 1 8301, 1 83031.3. Kampfmittelräumarbeiten - DIN 1 83231.4. Wasserhaltungsarbeiten - DIN 1 83051.5. Mauerarbeiten - DIN 1 83301.6. Betonarbeiten - DIN 1 8331 - Ortbeton1.7. Betonarbeiten - DIN 1 8331 - Fertigteile1.8. Abdichtungsarbeiten - DIN 1 85331.9. Grundleitungen SW / Hauseinführungen - DIN 18381, 183061.10. ELT - DIN 1 83821.11. Nachweis- und Stundenlohnarbeiten
Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B), die innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten nach Zuschlagserteilung ergeht. Die Aufforderung wird Ihnen unter diesen Voraussetzungen voraussichtlich bis zum 29.06.2026 zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen )innerhalb von 126 Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung/dem Leistungsverzeichnis.
Das Projektgebiet besteht aus zwei Baufeldern. Das hier ausgeschriebene Baufeld befindet sich im Süden der Stadt Marl an der Karl-Breuing-Straße 6.
Das Leistungsverzeichnis ist zwingend im GAEB-Format einzureichen.In diesem Verfahren werden Angebote, die nicht als GAEB-Datei im D84- oder X84-Format eingereicht werden, von der Wertung ausgeschlossen. Eine Nachforderung eines bepreisten Leistungsverzeichnisses in dem D84-, X84-Format ist ausgeschlossen! Das Leistungsverzeichnis kann zusätzlich als PDF-Datei eingereicht werden.
Wie in den Ausschreibungsunterlagen näher ausgeführt, ist eine Nutzung der Software Legano für die Auftragsausführung zwingend erforderlich.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieterfragen sind bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden.
Die Übermittlung der Submissionsergebnisse und die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal (Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr). Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerberinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationen abzurufen.
Raum 1.4.06/1.4.07Kreishaus Recklinghausen
Nur Vertreter des AG
Unterlagen werden gemäß dem §16a EU VOB/A nachgefordert.
Es sind folgende Nachweise mit dem Angebot vorzulegen: Drei vergleichbare Projekte mit einer Nettoauftragssumme von mind. 2.500.000 EUR innerhalb der letzten 3 Jahre.
Für diese Projekte ist je eine Referenzbescheinigung gem. Vergabehandbuch Formblatt 444 vorzulegen.
Die Referenzbescheinigung muss folgende Angaben enthalten: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartig Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme. Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Benennung des Auftraggebers (mit Kontaktdaten); Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Das ausgefüllte Formblatt "124 Eigenerklärung zur Eignung"
Vorlage einer Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (siehe Formular 523 EU).