Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme zu den Förderzielen "Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit" sowie "Herstellung der Prozessfähigkeit" mit den Entwicklungszielen "Verbesserung des Arbeitsverhaltens, Sozialverhaltens, der Motivation oder der Mitwirkung in der Fallsteuerung". Die Definition der Förderziele mit den entsprechenden Ressourcenbereichen und die diese charakterisierenden Merkmale sind den vorstehenden Tabellen zu entnehmen.
Ziel der Maßnahme ist die Heranführung an den Ausbildung- und Arbeitsmarkt durch Erarbeitung von Lösungen und Strategien bzw. Identifikation von Problembereichen um die Zusammenarbeit mit dem Fallmanagement zu verbessern und dadurch die Chancen am Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu erhöhen. Im Fokus steht insbesondere die Anbindung an das Fallmanagement und die Überleitung eine Anschlussmaßnahme aus dem Rechtskreis SGB II/ SGB III.
Die Maßnahmeinhalte haben sich an der Zielsetzung der Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen sowie der Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu orientieren.
Teilnehmende sind erwerbsfähige Leistungsbeziehende aus dem Rechtskreis des SGB II, die allein nicht in der Lage sind, das angestrebte Förderziel zu erreichen.
Die Personen haben in der Regel erfolglos Vermittlungsvorschläge erhalten bzw. Vorstellungsgespräche wahrgenommen. Unter Umständen haben Sie sich sogar Angeboten der Arbeitsvermittlung / des Fallmanagements gänzlich entzogen und können durch herkömmliche Maßnahmen des SGB II-Trägers nicht mehr erreicht werden.
Oft haben diese Personen erfolgreiche Umgehungs- und Vermeidungsstrategien im Umfeld der regulären Verwaltungsabläufe entwickelt. So zeigen die Personen z. B. reges Interesse an einer angebotenen Integrationsmaßnahme, reichen ab Maßnahmebeginn jedoch konsequent, bzw. gezielt AU ein. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass Personen sich im JC motiviert und kooperativ präsentieren, in Vorstellungsgesprächen bei Unternehmen jedoch Hinderungsgründe zu erkennen geben, welche das Unternehmen abschrecken, bzw. eine Vermittlung verhindern. Solche Personen können, teilweise trotz marktgängiger Qualifikation, im Rahmen der regulären Fallbetreuung in der Regel nicht erreicht, bzw. "bewegt" werden. D. h. die Instrumente der Fallmanagements, sowie der Arbeitsvermittlung in der herkömmlichen Form greifen nicht.
Insbesondere handelt es sich um folgende Personengruppen:
- Personen mit erheblichen Problemen Termine im Jobcenter einzuhalten;
- Personen, die immer wiederkehrend bei Terminen im Jobcenter erkranken oder dauerhaft krankgeschrieben sind;
- Personen mit unangemessenem Sozialverhalten im Rahmen der Fallarbeit.;
- Personen, bei denen Maßnahmen unbegründet abgebrochen wurden bzw. die sich weigern an zumutbaren Maßnahmen teilzunehmen.
- Personen, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, ohne Perspektive auf eine Ausweitung der Arbeitszeiten oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit
- Personen, die eine Selbständigkeit im Nebenerwerb ausüben, ohne Perspektive auf eine Verringerung der Hilfebedürftigkeit.