Die Fassaden werden energetisch saniert und erhalten eine Metallvorhangfassade. Die Metallvorhangfassade wird an der Süd- und Westseite des Gebäudes mit einer Pfosten-Riegelfassade und bunten Glaseinsetzen aufgelockert.Das Berufskolleg Logo ist im entsprechenden Größenverhältnis an der Nordseite im oberen Bereich der Fassade platziert.Aussenwände des Kellergeschosses werden freigeschachtet, abgedichtet, gedämmt und wieder verfüllt.
Leistungsumfang- ca. 1.770 m² Untergrund Herrichten- ca. 760 m Konsolen horizontal U- / L-förmig- ca. 3.980 m Tragprofile vertikal (Fugenbereich)- ca. 240 m Tragprofile horizontal als Wechsel- ca. 1.770 m² Ausgleichskonstruktion- ca. 570 m Brandsperre horizontal- ca. 350 m² Mineralfaser-Wärmedämmung 120mm, wlg. 035- ca. 1.770 m² Mineralfaser-Wärmedämmung 160mm, wlg. 035- ca. 120 m² Mineralfaser-Wärmedämmung 80mm, wlg.025- ca. 1.770 m² Mineralfaser-Wärmedämmung als Stopfdämmung- ca. 900 m Mineralfaser-Wärmedämmung Mehraufwand Fens- ca. 1.770 m² Winddichtung, Wäremedämmung- ca. 1.770 m² Fassadenbekleidung- ca. 1.000 m Fassadenbekleidung Schrägzuschnitte- ca. 280 m Fassadenbekleidung Eckausbildung Außen- ca. 120 m Fassadenbekleidung Eckausbildung Innen- ca. 110 m Fassadenbekleidung Randber. erh. Windlast- ca. 110 m Fassadenbekleidung Eckber. erh. Windlast- ca. 1.990 m Fassadenbekleidung Vertikalfugen- ca. 100 m Fassadenbekleidung Abschluss Attika- ca. 150 m Fassadenbekleidung FensteranschlussSturzbereich- ca. 100 m Fassadenbekleidung FensteranschlussSturzbereich mit Raffstore- ca. 240 m Fassadenbekleidung FensteranschlussLeibung- ca. 230 m Fassadenbekleidung Außenfensterbank- ca. 100 m Fassadenbekleidung Abschluss Sockelbereich- ca. 1.770 m² Fassadenbekleidung Reinigung
Preis
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.