Dem Unternehmen, das sein Interesse an dem geplanten Direktauftrag bekundet, entsteht mit der Bekundung kein
Rechtsanspruch auf Beteiligung am Wettbewerb!
Ein Unternehmen, das bis zum 01.05.2026 nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert worden ist, wurde für diesen Direktauftrag nicht für eine Angebotsabgabe berücksichtigt.