Vergeben wurde ein Auftrag über Abbrucharbeiten und Schadstoffsanierung am Berufskolleg in Dorsten.
Ausgeschrieben waren:
Baustelleneinrichtungca. 100m² Instandsetzung Oberflächenschutz der Bodenoberflächenca. 100St. Instandsetzung Oberflächenschutz der Treppenoberflächenca. 730m³ Treppengerüstca. 100m³ Treppengerüst versetzen
Schadstoffsanierungca. 200m² Folienabdeckung Decke udn Wändeca. 100m² Bodenflächen abdeckenca. 200m² KMF-haltige abgehängte Deckenca. 100m² KMF-haltige GK- / Holzwerkstoffdeckenca. 50m KMF- haltige 2- seitige GK/Holzwerkstoff-verkofferungca. 310m Asbesthaltige Lüftungskanäle Typ Ica. 360m Asbesthaltige Lüftungskanäle Typ IIIca. 1640m² Asbesthaltige Kunststoffbelägeca. 1850m² Feinreinigung KMF-Sanierung
Abbruch- / Rückbau- / Demontagearbeitenca. 930m² Abbruch Zementestrich als Verbundestrichca. 100m² Mehrstärke je cmca. 100m² schwimmender Estrichca. 150m² Abbruch Bodenfliesenca. 830m Abbruch Sockelfliesenca. 875m Abbruch Sockelleisten PVC / Linoleum / Kautschukca. 5160m² Innenputz abschlagenca. 300m² Innenputz abschlagen, Kleinflächen bis 2,50m²ca. 100m Eckschutzschieben abbrechenca. 50m² Abbruch Metall-/ glas- Trennwandanlage mit Türca. 100St. Demontage Türschilderca. 3 t Bauholz, nicht kontaminiertca. 60t Bauschutt, nicht kontaminiertca. 10t Baumischabfälleca. 2 t Metall-, Stahlschrottca. 5 t Entsorgung KMF-Dämmungca. 70m² Verbretterung an Fenster- und Türöffnungen
Demontage Elektroca. 7St. Demontage Elektroinstallationca. 50St. Demontage und Entsorgung der PCB-Kondensatoren
Demontage HLSca. 5St. Demontage Waschbeckenanlagenca. 5St. Demontage WC-Anlagenca. 50m Rückbau Isolierung / Dämmung an Wasserleitungenca. 50m Rückbau Isolierung / Dämmung an Abflussleitungenca. 200m Abbruch Dämmung Rohrleitungen DN80ca. 31St. Abbruch Heizkörper Stahl 1800 x 450 x 160mmca. 37St. Abbruch Heizkörper Stahl 1800 x 4100 x 800 x 160mm
Niedrigster Preis
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.