Mit dem Ende der Sprengstoffproduktion hat der Kreis Recklinghausen 2019 das WASAG-Gelände in Haltern am See übernommen. Die Westfälisch-Anhaltische Sprengstoff AG (WASAG) begann hier imOrtsteil Sythen 1898 mit der Produktion von technischen Sprengstoffen für den Bergbau, die bis 2018 andauerte. Während der beiden Weltkriege weitete sich die Produktion auf militärische Sprengstoffe aus. Aus dem 120jährigen Nutzungszeitraum sind noch zahlreiche markante und industriehistorisch bedeutende Bauten und Anlagen erhalten, die sich für eine Folgenutzung eignen.Der Kreis Recklinghausen beabsichtigt, das Pförtnergebäude als erstes erhaltenswertes Bauwerk auf dem Gelände exemplarisch für die Transformation des Altstandortes zu sanieren und einer Folgenutzung zuzuführen. Die Genehmigungsplanung der denkmalgerechten Sanierung und Instandsetzung des Pförtnergebäudes ist abgeschlossen. Auf dieser Grundlage ist jetzt die Planung der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) anzuschließen. Für diese Aufgabe sucht der Kreis Recklinghausen als Projektträger ein qualifiziertes Planungsbüro, das über Referenzen im Umgang mit Bestandsbauten verfügt.
Die ausgeschriebenen Beratungsleistungen umfassen mindestens die folgenden Beiträge aus dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI):- Planungsstufe 1: mit Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung, sowie- Planungsstufe 2: mit Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung/Bauüberwachung und Objektbetreuung
Die Planungsleistungen werden unter Heranziehung des Leistungskataloges der HOAI abgefragt. Die Bieter müssen ihre Angebote aber nicht anhand der Vorschriften der HOAI kalkulieren, sondern sind hinsichtlich ihrer Preiskalkulation frei. Das Angebot ist mit einem Festpreis zu kalkulieren.Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer im Einzelfall mit weiteren besonderen Leistungen zu beauftragen, ohne dass darauf ein Rechtsanspruch besteht.
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält zehn Punkte. Ein fiktives Angebot mit einem dreimal so hohen Preis erhält 0 Punkte. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die zwischen dem niedrigsten und dem dreimal so hohen Preis angesiedelten Angebotssummen werden linear interpoliert und mit bis zu drei Stellen nach dem Komma in die Bewertung eingebracht.
Die TGA-Planung für das erhaltenswerte Pförtnergebäude erfordert spezielle Kenntnisse über Bestandsbauten, sowie ihre Konstruktionsarten, Baustoffe, Materialeigenschaften und ihre Ausstattung. Die Planung setzt eine entsprechende berufliche Qualifikation und Projekterfahrung der beiden vorgesehenen Bearbeiter voraus. Maßgeblich sind daher Referenzen bei der TGA-Planung vonBestandsbauten. Die Qualifikation des Projektteams wird über die persönlichen Referenzen abgebildet. Maximal vier persönliche Referenzen werden für die beiden Mitglieder der Projektteams jeweils mit 1,25 Punkten berücksichtigt. Weitere Informationen zur Wertung entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Unterlagen werden gemäß dem §56 VgV nachgefordert.
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB.
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB
Zum Nachweis der grundsätzlichen Eignung ist im beigefügten Formular die Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter/innen (bei Bewerbergemeinschaften: kumulierte Werte aller Mitglieder) anzugeben.Geeignet sind nur Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, bei denen die Anzahl fester Mitarbeiter/innen im Bereich der ausgeschriebenen Planung entweder im Durchschnitt der drei Jahre von 2022 bis 2024 oder im Jahresdurchschnitt für 2024 nicht unter 3,00 Vollzeitstellen-Äquivalenten liegt.
Die grundsätzliche Eignung ist außerdem durch mindestens drei Projekte zu belegen, die in den letzten zehn Jahren bearbeitet wurden und mit den hier ausgeschriebenen Leistungen (TGA-Planung für Bestandsbauten) vergleichbar sind. Weitere Voraussetzung ist eine jeweilige Mindestauftragssumme von 30.000 EUR.
Vertragsbedingungen gem. Formular 512 EU, 513 EU.
Abgabe der Eigenerklärung nach Formular 523 EU.