Der Kreis Recklinghausen betreibt die Atemschutzstecke des Kreises als Einrichtung für den überörtlichen Bedarf und weitergehende Aus- und Fortbildung gemäß §4 Absatz 1 BHKG.
Um die Betriebssicherheit und die Datenschutzanforderungen für Fernwartungszugriffe zu erfüllen sind die beiden Rechner (PC-Server, Notebook für Datenerfassung) auszutauschen und das System auf den aktuellen Softwarestand zu bringen. Hierzu ist ebenfalls eine Software-Upgrade der Schnittstellen an den Arbeitsgeräten erforderlich.