Die auszuführenden Arbeiten lassen sich wie folgt grob zusammenfassen:
Demontage , AbbruchVorbereitende MaßnahmenDachdeckungTA - DachaustritteRegenentwässerung
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werdenund- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
Der Kreis Recklinghausen hat sich in dem vorliegenden Verfahren dazu entschlossen, auf eine Einreichung von bepreisten Leistungsverzeichnissen in Form von pdf- oder vergleichbaren Dateien zu verzichten und nur noch die Einreichung bepreister GAEB-Dateien im D84 oder X84-Format zuzulassen.
Das bedeutet in diesem Verfahren, dass Angebote, die nicht als GAEB-Datei im D84- oder X84-Format eingereicht werden, von der Wertung ausgeschlossen werden. Eine Nachforderung eines bepreisten Leistungsverzeichnisses in dem D84- oder X84-Format ist ausgeschlossen!
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieterfragen sind bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden.
Die Übermittlung der Submissionsergebnisse und die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal (Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr). Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerberinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationen abzurufen.
Raum 1.4.06/1.4.07Kreishaus Recklinghausen
Nur Vertreter des AG
Unterlagen werden gemäß dem §16a EU VOB/A nachgefordert.
3 vergleichbare Projekte mit einer Nettoauftragssumme von mind. 500.000,00 EUR innerhalb der letzten 5 Jahre. Für dies Projekte ist eine Referenzbescheinigung gem. Vergabehandbuch FB 444 vor-zulegen. Die Referenzbescheinigung muss folgende Angaben enthalten: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten, der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Ge-werke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Gemäß Formblatt 214 sind: - Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, Sicherheiten für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.- Die Sicherheiten für Mängelansprüche drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).