Insgesamt werden im Rahmen der Ausschreibung drei direkt nebeneinander liegende Schilderprägeboxen/-stellen im Erdgeschoss in der Zulassungsbehörde vergeben (bezeichnet mit Box 02, Box 03 und Box 04). Grundsätzlich können Schilderprägeunternehmen, zwischen denen personelle oder gesellschaftsrechtliche Verbindungen bestehen, nur für eines dieser Unternehmen an dieser Ausschreibung teilnehmen. Anderenfalls müssten die Angebote von der Wertung ausgeschlossen werden.
Die Mietfläche der einzelnen Schilderprägestellen beträgt ca. 26 qm die sich errechnet aus 18,68 qm respektive 18,66 qm sonstiger Fläche plus 7,12 qm Verkaufstheke. Daneben steht jedem Mieter ein PKW-Außenstellplatz in unmittelbarer Nähe zur Schilderprägestelle zur Verfügung.
Von den Mietern sind Vorkehrungen zu treffen, dass jederzeit - auch bei Ausfall einer Prägestelle - Schilder geprägt werden können. Die Schilderprägestellen müssen während der Öffnungszeiten der Zulassungsstelle ständig mit ausreichenden und qualifizierten Arbeitskräften besetzt sein, so dass der geregelte Arbeitsablauf der Fahrzeugzulassung nicht behindert wird.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.