Auf den Kreisstraßen des Kreises Recklinghausen ist in den Wintermonaten Winterdienst,
hervorgerufen durch Frost, Raureif und Schneefall, durchzuführen. Dies betrifft die aufgeführten Kreisstraßen.
Die Ausschreibung gilt für die nächsten drei Winter 2026/2027 bis 2028/2029
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, an den infrage kommenden Tagen - auch an Sonn- und
Feiertagen - seine Fahrzeuge und sein Personal so rechtzeitig einzusetzen, dass die Kreisstraßen
morgens vor Einsetzen des Hauptberufsverkehrs (spätestens 7.00 Uhr an Werktagen, 8.00 Uhr an Samstagen und 9.00 Uhr an Sonn- u. Feiertagen) abgestumpft sind und die Verkehrssicherheit auf den Fahrbahnen gewährleistet ist. Dies setzt auch voraus, dass der Auftragnehmer im näheren Bereich des Streubezirkes seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat und keine langen Anfahrtswege zurückzulegen hat. Auch tagsüber bei später einsetzender Glätte durch Frost- oder Schneefall sind die Streufahrzeuge einzusetzen.
Die Kreisverwaltung Recklinghausen erhält täglich von November bis März vom Wetterdienst
Essen einen aktuellen Wetterbericht mit Straßenzustandsmeldungen, nach dem die Streueinsätze vom Straßenmeister oder einer anderen befugten Person des Kreises Recklinghausen telefonisch angeordnet werden. Entsprechend den Witterungsverhältnissen ist nach Absprache am Wochenende/an Feiertagen selbst über den Einsatz vor Ort zu entscheiden. Dies wird jeweils entsprechend vorab telefonisch geklärt.
Der Winterdienst auf den Rad-Gehwegen wird separat nach Absprache angeordnet.
Es wird der Winterdienst für drei Streubezirke mit unterschiedlichen Streckenlängen ausgeschrieben.
Streubezirk 4 Datteln und Waltrop mit Gesamtlänge Streubezirk 4: 18,012 km + 227 m = 18,239 km, s. nachfolgende Erläuterung,
Dauer eines Streueinsatzes ca. 3 Std.
Streubezirk 7 Datteln und Gesamtlänge Streubezirk 7: 6,486 km, Dauer eines Streueinsatzes ca. 1,5 Std.
Streubezirk 8 Gladbeck und Gesamtlänge Streubezirk 8: 2,342 km,
Dauer eines Streueinsatzes Fahrbahn ca. 1,25 Std., Radwege ca. 1,25 Std.
Die Ausschreibung wird in drei Lose unterteilt. Es können Angebote für ein Los und mehrere Lose abgegeben werden.
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen beziehen sich auf die vorrausichtlich zu erwartenden Einsatzstunden für die nächsten drei Jahre. Die Mengen - Angaben sind Richtwerte die vom Auftraggeber bei Einzelpositionen über- oder unterschritten werden können.
Die Angaben zu den Zuschlägen für Leistungen fließen in die Wertung der Angebote ein.
Der Auftrag kann zurückgenommen werden, wenn eingesetzte Geräte und Bedienungspersonal nicht den an eine derartige Tätigkeit gestellten Anforderungen entsprechen oder Streueinsätze missachtet werden.
Über den Einsatz sind täglich Fahrtennachweise anhand eines vom Auftraggeber bereitgestellten
Streubuches zu führen, die einen lückenlosen Überblick über die Einsatzzeiten und die Fahrtwege geben. Sie sind auf Anforderung vorzulegen, müssen aber spätestens der Rechnung beigelegt sein.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die anlässlich des Einsatzes seines Fahrzeuges zur Räumung und Streuung einer Straße durch den Betrieb dieses Fahrzeuges und der Winterdienstgeräte entstehen oder von seinen Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
Der Streustoff wird dem Auftragnehmer nach Bedarf vom Kreis Recklinghausen zur Verfügung
gestellt. Über die verbrauchte Streumenge ist Buch zu führen.
Der Auftragnehmer sollte über eine geeignete Lagermöglichkeit für ca. 30t.Tausalz verfügen.
Alternativ kann der Streustoff am Baubetriebshof in 45721 Haltern am See, Ostendorfer Str. 45 (Mo.-Do. 7.00-15.30, Fr. 7.00-14.30 Uhr) geladen werden.
Alle Kosten für die Lagerhaltung und das Laden bzw. die An- und Abfahrt zum Baubetriebshof sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Alle für den Winterdienst notwendigen Geräte, Werkzeuge und Streustoffe werden ohne besondere
Vergütung befördert.
Die Mitfahrt von Bediensteten des Auftraggebers wird gestattet und erfolgt ohne besondere Vergütung.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle gesetzlichen Bestimmungen, Vorschriften und Erlasse,
die für den Einsatz seines Fahrzeuges im Winterdienst maßgebend sind, zu befolgen. Insbesondere
sind bei den Arbeiten die Vorschriften der StVO und der StVZO zu beachten.