Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme zu dem Förderziel "Direktvermittlung" und "Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit". Die Definition des Förderziels mit dem entsprechenden Ressourcenbereich und die charakterisierenden Merkmale sind den vorstehenden Tabellen zu entnehmen. Schwerpunkte sind wie folgt zu erwarten: - Motivation: alle Merkmale- Sozialverhalten: Verhaltensreflexion, Konfliktfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit- Qualifikation: berufliche Erfahrung, Sprachkenntnisse- Bewerbungs- und Stellensuchverhalten: alle Merkmale
Der Umfang des Konzepts - ohne die in der Vergabeunterlage geforderten Anlagen - darf insgesamt 20 Seiten DIN A4 (Schrift: Calibri; Grad 12 pts; Zeilenabstand 1,5), einschließlich aller Anlagen, nicht übersteigen. Eine Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots.
Weiter Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Ziel der Maßnahme ist es, Teilnehmende mit Fluchtgeschichte bzw. Migrationshintergrund durch intensive Unterstützung im Rahmen des Job-Coachings bei der Aufnahme einer sozial-versicherungspflichtigen Beschäftigung (Arbeit oder Ausbildung) zu unterstützen. Im Rahmen der Arbeitsvermittlung sollen die individuellen sprachlichen Bedarfe der Teilnehmenden berücksichtigt und gezielt unterstützt werden. Dadurch sollen sprachliche Barrieren abgebaut, die Kommunikation im beruflichen Umfeld verbessert und die erfolgreiche Integration in Beschäftigung und Ausbildung gefördert werden.
Die Maßnahmeinhalte haben sich an der Zielsetzung der Heranführung und Eingliederung in das Beschäftigungssystem zur Erreichung des Endes der Hilfebedürftigkeit iSd SGB II zu orientieren. Eine Nachbetreuung ist zu gewährleisten. Die Gesamtkonzeption (Inhalt, Durchführung und Methodik) wird nicht durch die beauftragende Behörde vorgegeben und ist im Angebotskonzept darzulegen. Auf die Voraussetzungen in den Vertragsbestimmungen und den weiteren Regelungen dieser Leistungsbeschreibung insbesondere unter B.2.1 wird ausdrücklich verwiesen.
Die Zielgruppe besteht aus erwerbsfähigen Leistungsempfänger-Innen aus dem Rechtskreis des SGB II mit Flucht- oder Migrationshintergrund, die allein nicht in der Lage sind, das angestrebte Förderziel zu erreichen und Unterstützung im Vermittlungsprozess benötigen.
Die zum Einsatz kommenden Räumlichkeiten der beauftragten Organisation zur Durchführung der Maßnahme müssen für die teilnehmenden Personen in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und am Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie gut aufzufinden sind.
Hier ist das Verständnis für die Zielgruppe darzulegen. Dabei sollen konkrete Erfahrungen aus ähnlichen Maßnahmen oder Projekten mit der relevanten Zielgruppe einbezogen werden. (Fallbeispiele?, Aufzählung von typischen Problemlagen?)
An dieser Stelle wird zunächst eine detaillierte Beschreibung der im Rahmen der Maßnahme geplanten vorgeschriebenen und weiteren Inhalte erwartet.Bei der Darstellung der Methodik ist Folgendes zu beachten: - Bei der Auswahl der Methoden ist der Bieter frei. Es wird jedoch erwartet, dass verschiedene Methoden zum Einsatz kommen (sog. Methodenmix). Dabei ist wünschenswert, dass innovative Methoden und Ansätze zum Einsatz gebracht werden.
- Es wird erwartet, dass der Bieter jede vorgeschlagene Methodik auf ihre Eignung für die Zielgruppe überprüft und reflektiert, ob ggf. Anpassungen notwendig sind, um z.B. seitens der Teilnehmer zu erwartenden Widerständen zu begegnen bzw. um alle Teilnehmer gleichermaßen dort abzuholen, wo sie stehen. Eine zielorientierte, adressatengerechte Betreuung und Beratung während der Maßnahme wird vorausgesetzt.
- Des Weiteren hat der Bieter zu begründen, warum ihm die gewählte Methodik geeignet erscheint, die Ziele der Maßnahme zu erreichen.
Alle im Rahmen der Maßnahme anvisierten Aktivitäten sind in einem zeitlich und inhaltlich gegliederten Ablaufplan darzustellen. Dabei sind alle Aufgaben und Aktivitäten ausgehend von der Teilnehmerzuweisung in ihrer zeitlichen Dauer und Abfolge umfassend darzustellen.
Unter diesem Punkt sollte der Bieter die aus seiner Sicht wichtigsten Instrumente zur Qualitätssicherung (Qualitätsmanagement hinsichtlich sachlicher, technischer und räumlicher Ausstattung; Urlaubs-/Krankheitsvertretung) nennen und darstellen, wie Mängel, Stundenausfall etc. während der Durchführung der Maßnahme behoben bzw. verhindert werden können.
Der Bieter hat in seinem Konzept darzulegen, wie die Eigeninitiative der Teilnehmenden gefördert werden soll.
Der Bieter hat hier die Möglichkeit, Personal mit besonderen Qualifikationen für diese Maßnahme, deren Einsatz in der Maßnahme geplant ist, darzustellen. Insbesondere ist hier auf die besonderen Kenntnisse des örtlichen Arbeits- und Ausbildungsmarktes darzustellen. Gleichzeitig kann der Bieter hier die beabsichtigte Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber beschreiben.
Preis
Besonderheiten zur Vertragslaufzeit Die Maßnahme verlängert sich einmalig um eine weitere Laufzeit (Optionszeitraum), wenn sich die beauftragende Behörde und die beauftragte Organisation über die Verlängerung des Vertrages bis eine Woche vor Ende der Maßnahme laut Los- und Preisblatt schriftlich einigen. Für die Optionslaufzeit wird das Los- und Preisblatt in aktualisierter Form an die beauftragte Organisation übersandt. Die Einigung gilt als erzielt, wenn die beauftragte Organisation das neue Preisblatt unterzeichnet an die zuständige Stelle der beauftragenden Behörde zurückgesandt hat. Eine elektronische Übersendung per E-Mail oder Fax genügt. Mit Ablauf der Verlängerung endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Sämtliche anderen vertraglichen Regelungen gelten für die verlängerte Maßnahme unverändert fort. Mit Beginn des Optionszeitraumes steht die im Los- und Preisblatt genannte Monatsteilnehmerzahl erneut zur Verfügung. § 25 Abs. 3 der Vertragsbedingungen ist zu beachten.
Erhöhung bzw. Reduzierung der Teilnahmeplatzzahl Die Vertragsparteien können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen eine Erhöhung der Teilnahmeplatzzahl nach dem Los- und Preisblatt um bis zu 30 % schriftlich vereinbaren. Bezugsgröße für die Ermittlung der Erhöhung ist die Teilnahmeplatzzahl des dem Aus-schreibungsverfahren zugrundeliegenden Los- und Preisblattes sowie eine realisierte Reduzierung nach Abs. 2, 3 oder 4. Für die zusätzlichen Teilnehmenden gelten die gleichen Konditionen.
Die beauftragende Behörde behält sich vor, die Teilnahmeplatzzahl nach dem Los- und Preisblatt bei andauernder Minderauslastung der Teilnahmeplätze (8 Wochen ununterbrochen) bis zu 20 % zu reduzieren. Die beauftragende Behörde wird die entsprechende Reduzierung spätestens 3 Wochen vorher schriftlich gegenüber der beauftragten Organisation erklären. Die Reduzierung tritt zum 1. Tag des Folgemonats in Kraft. - Eine Minderauslastung liegt vor, wenn die durchschnittliche monatliche Auslastung unter dem vereinbarten Sockel gem. § 26 Absatz 3 der Vertragsbedingungen liegt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieterfragen sind bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden.
Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal (Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr). Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerberinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationen abzurufen.
Raum 1.4.06/1.4.07Kreishaus Recklinghausen
Nur Vertreter des AG
Unterlagen werden gemäß dem §56 VgV nachgefordert.
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB.
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB
Der Bieter muss mindestens zwei Referenzen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Projekte nachweisen. Eine Referenz ist relevant, wenn es sich um eine Arbeitsmarktdienstleistung handelt, die in den letzten 3 Jahren auf der identischen Rechtsgrundlage und mit der gleichen Zielsetzung wie die ausgeschriebene Leistung durchgeführt wurde (siehe Dokument 10 - Fachkunde und Leistungsfähigkeit).
Der Bieter muss über eine Trägerzulassung gem. §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III verfügen. Bei Bietergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formblatt 521).
Vorlage einer Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (siehe Formular 523 EU).