Es sind folgende Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
Drei vergleichbare abgeschlossene Projekte mit einer Nettoauftragssumme von mind. 450.000 EUR innerhalb der letzten 5 Jahre. Projektbeginn darf nicht vor dem 01.01.2021 liegen.
Das Vorliegen von Referenzprojekten ist im Formblatt 124 zu bestätigen.
Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
- FBL 223 Aufgliederung der Einheitspreise
- Für jedes Referenzprojekt ist je eine Bescheinigung gem. Vergabehandbuch Formblatt 444 vorzulegen.
Die Referenzbescheinigung muss folgende Angaben enthalten:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartig Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme. Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Benennung des Auftraggebers (mit Kontaktdaten); Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
- Gemäß Formblatt 124
Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde).
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.
Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.