Lage:Das Gebäude 9 ist nur ein Teil des Paul - Spiegel - Berufskolleg in Dorsten. In den anderen Gebäuden findet während der Baumaßnahme weiterhin Schulbetrieb statt. Für die Lagerung von Materialien, Stellung von Containern und Baufahrzeugen steht ein eingezäunter Bereich zur Verfügung.Die Nutzung von Flächen innerhalb der Baustelleneinrichtung durch einzelne Firmen ist auf jeden Fall im Vorfeld mit der Bauleitung abzustimmen.Die Nutzer sind auf Beeinträchtigungen eingestellt, die aber im vertretbaren Rahmen bleiben sollen.Lärmende Arbeiten sollten auf den von anderen Gebäuden abgewandten Seiten erfolgen oder konzentriert auf Pausenzeiten.Insbesondere sind hierfür Ferienzeiten zu nutzen!
Neu zu installieren sind ca.:-1x neue Gebäudehauptverteilung-8x neue Unterverteilungen-ca. 510m Haupt- und Verteilungszuleitungen-ca. 220m Kabeltrasse und ca. 410m Brüstungskanal-ca. 19.000m Installationsleitungen-ca. 21.000m Schwachstrom-, Daten-, und Fernmeldeleitungen-1x Unterstation Sicherheitsbeleuchtung- ca. 170 Stk. Sicherheitsleuchten und Piktogramme- ca. 520 Einbau-, Aufbau-, sowie Rasterleuchten, Linienleuchten undDownlights- 2x Rufanlage- Brandmeldeanlage Kat.1 (Hausalarm) aufschaltung auf Bestandszentrale und ca.250 Rauchmeldern- SAA-Anlage (Zentrale bauseits) mit ca. 130Lautsprechern- EDV Haustechnik bestehend aus 3 Verteilerschränke 42 HE
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
Berufskolleg DorstenSanierung Gebäude 9 / HochhausHalterner Straße 1546284 Dorsten
niedrigster Preis
Ermittlung des wertungsrelevanten Endpreises:Um einem ansonsten zwingenden Ausschluss von Angeboten wegen widersprüchlicher Preisangaben an unterschiedlichen Stellen bzw. in unterschiedlichen Dokumenten vorzubeugen legt der Kreis Recklinghausen als Auftraggeber fest, dass Preisnachlässe ohne Bedingung nur dann und in der Höhe gewertet werden, wenn diese im Formblatt 213 verzeichnet sind.Für die Berechnung des wertungsrelevanten Endpreises wird auf die Eintragungen im bepreisten Leistungsverzeichnung bzw. der bepreisten GAEB-Datei abgestellt.Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.Widersprechen sich die Endpreise an unterschiedlichen Stellen bzw. in unterschiedlichen Dokumenten wie dem Formblatt 213, einem gesonderten Anschreiben des Bieters und dem Leistungsverzeichnis, so ist einzig der (wie im vorangehenden Absatz beschrieben korrigierte) Preis aus dem Leistungsverzeichnis maßgeblich.Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor,die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.
Preisanpassungsklausel für die auszuführende (Rest-) Arbeit:- 100 % + 3 %- ab < 70 % RA + 4 % - bei < 50 % RA + 5 %
"Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen."Preisanpassungsklausel für die auszuführende (Rest-) Arbeit:- 100 % + 3 %- ab < 70 % RA + 4 % - bei < 50 % RA + 5 %
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieterfragen sind bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden.
Die Übermittlung der Submissionsergebnisse und die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal (Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr). Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerberinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationen abzurufen.
Raum 1.4.06/1.4.07Kreishaus Recklinghausen
Nur Vertreter des AG
Unterlagen werden gemäß dem §16a EU VOB/A nachgefordert.
- Drei vergleichbare Projekte mit einer Nettoauftragssumme von mind. 100.000.- EUR innerhalb der letzten 4 Jahre, ab Veröffentlichungsdatum. Für diese Projekte ist eine Referenzbescheinigung gem. Vergabehandbuch Formblatt 444 vorzulegen.Die Referenzbescheinigung muss folgende Angaben enthalten:Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplett-leistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten, der Ausfüh-rung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bin-dung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eige-nem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Das ausgefüllte Formblatt "124 Eigenerklärung zur Eignung"Vorlage einer Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (siehe Formular 523 EU).