Maßnahmenbeschreibung:
Das Gebäude 9 wird wie folgt beschrieben saniert.Lage:Das Gebäude 9 ist nur ein Teil des Paul-Spiegel-Berufskolleg in Dorsten. In den anderen Gebäuden findet während der Baumaßnahme weiterhin Schulbetrieb statt. Für die Lagerung von Materialien, Stellung von Containern und Baufahrzeugen steht ein eingezäunter Bereich zur Verfügung.Die Nutzung von Flächen innerhalb der Baustelleneinrichtung durch einzelne Firmen ist auf jeden Fall im Vorfeld mit der Bauleitung abzustimmen. Die Nutzer sind auf Beeinträchtigungen eingestellt, die aber im vertretbaren Rahmen bleiben sollen. Lärmende Arbeiten sollten auf den von den anderen Gebäuden abgewandten Seiten erfolgen oder konzentriert auf Pausenzeiten.Insbesondere sind hierfür Ferienzeiten zu nutzen!
Leistungsumfang- 1 Stck außenstehendes Lüftungsgerät mit WRG ca. 2200 m³/h- 1 Stck außenstehendes Lüftungsgerät mit WRG ca. 400 m³/h- 1 Stck innenstehendes Lüftungsgerät mit WRG ca. 1100 m³/h- 1 Stck innenstehendes Lüftungsgerät mit WRG ca. 1200 m³/h- 46 Stck dezentrale Lüftungsgeräte mit WRG 50 - 500 m³/h- Ca. 230 m Lüftungskanäle aus Stahlblech- Ca. 100 Luftauslässe, wie Tellerventile, Zuluftauslässe und Abluftgitter? Ca. 110 Kanaleinbauten, wie Drosselklappen und Schalldämpfer? Ca. 43 Brandschutzklappen, inkl. Vermörtelung? 2 Stck Schaltschrank für Lüftungs- und Heizungstechnik? Ca. 11100 m Mantelleitung Elektro halogenfrei? Ca. 13200 m Fernmeldeleitung? 2 Stck Datenschrank Netzwerktechnik? Ca. 4800 m Netzwerkleitung? 2 Stck Klima-Split-Gerät mit Verrohrung? Ca. 420 Kernbohrungen für Nennweiten bis DN 300 einschl. Brandschutz
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
Berufskolleg DorstenGebäude 9 / Hochhaus
Niedrigster Preis
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor,die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.
Preisanpassungsklausel für die auszuführende (Rest-) Arbeit:- 100 % + 3 %- ab < 70 % RA + 4 % - bei < 50 % RA + 5 %
Es sind sowohl Angebote in Form von GAEB-Dateien als auch Angebote in Form eines PDF-Dokuments zugelassen.
"Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen."Preisanpassungsklausel für die auszuführende (Rest-) Arbeit:- 100 % + 3 %- ab < 70 % RA + 4 % - bei < 50 % RA + 5 %
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieterfragen sind bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden.
Die Übermittlung der Submissionsergebnisse und die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal (Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr). Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerberinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationen abzurufen.
Raum 1.4.06/1.4.07Kreishaus Recklinghausen
Nur Vertreter des Auftraggebers
Unterlagen werden gemäß dem §16a EU VOB/A nachgefordert.
Drei vergleichbare Projekte mit einer Nettoauftragssumme von mind. 500.000,- EUR, ausgeführt nicht früher als 01.01.2022 (Fertigstellungsdatum).
Für diese Projekte ist jeweils eine Referenzbescheinigung vorzulegen.
Die Referenzbescheinigung muss folgende Angaben enthalten:Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum;stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfangs einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer;stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau Denkmal); Angabe zur vertragli-chen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden.
Das ausgefüllte Formblatt "124 Eigenerklärung zur Eignung"Vorlage einer Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (siehe Formular 523 EU).