Baustelleneinrichtung zum Bau einer neuen Kreisleitstelle des Kreises Recklinghausen in der Stadt Marl an der Karl-Breuing-Straße 6.
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
Preis
Der Kreis Recklinghausen hat sich in dem vorliegenden Verfahren dazu entschlossen, auf eine Einreichung von bepreisten Leistungsverzeichnissen in Form von pdf- oder vergleichbaren Dateien zu verzichten und nur noch die Einreichung bepreister GAEB-Dateien im D84 oder X84-Format zuzulassen.
Das bedeutet in diesem Verfahren, dass Angebote, die nicht als GAEB-Datei im D84- oder X84-Format eingereicht werden, von der Wertung ausgeschlossen werden. Eine Nachforderung eines bepreisten Leistungsverzeichnisses in dem D84- oder X84-Format ist ausgeschlossen!
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor,die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.
Preisanpassungsklausel für die auszuführende (Rest-) Arbeit:- 100 % + 3 %- ab < 70 % RA + 4 % - bei < 50 % RA + 5 %
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.
Die Bereitstellung der Ausführungsunterlagen erfolgt über die Projektplattform "Legano". Der Auftragnehmer (AN) ist verpflichtet, die für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen eigenverantwortlich über die Projektplattform abzurufen.Nach Auftragserteilung wird eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen, die den AN zur Einsichtnahme und zum Download der jeweiligen Unterlagen berechtigt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieterfragen sind bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden.
Die Übermittlung der Submissionsergebnisse und die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal (Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr). Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerberinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationen abzurufen.
Raum 1.4.06/1.4.07Kreishaus Recklinghausen
Nur Vertreter des AG
Unterlagen werden gemäß dem §16a EU VOB/A nachgefordert.
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB.
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB
Es sind folgende Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:Drei vergleichbare Projekte mit einer Nettoauftragssumme von mind. 400.000 EUR innerhalb der letzten 3 JahreFür diese Projekte ist je eine Referenzbescheinigung gem. Vergabehandbuch Formblatt 444 vorzulegen. Die Referenzbescheinigung muss folgende Angaben enthalten:Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme. Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Benennung des Auftraggebers (mit Kontaktdaten); Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Mit dem Angebot ist vorzulegen ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes oder signiertes Formblatt 124:
- Angaben über den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit der Umsatz Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
- Gültiger Nachweis (nicht älter als ein Jahr) zur vollständigen Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und (sofern zutreffend) der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien.
Bei Auftragsausführung durch Nachunternehmer oder bei Beschäftigung von Leiharbeitnehmer hat der Bieter den Nachweis ebenfalls für den Nachunternehmer (ggf. für alle weiteren Nachunternehmer) und für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen.
Vorlage einer Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (siehe Formular 523 EU).