Die Kreisverwaltung Recklinghausen (die Zulassungsbehörde) schreibt die Lieferung der nachfolgend genannten Kfz-Zulassungsdokumente in zwei Losen aus.
- Los 1: Lieferung von Zulassungsbescheinigungen Teil I mit Behördeneindruck und bereits aufgeklebter Markierung (Sicherheitscode mit fälschungssicherer Sicherheitsabdeckung)- Los 2: Lieferung von Fahrzeugscheinen für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen mit Behördeneindruck
Es sind zwingend beide Lose anzubieten.
- Los 1: Lieferung von Zulassungsbescheinigungen Teil I mit Behördeneindruck und bereits aufgeklebter Markierung (Sicherheitscode mit fälschungssicherer Sicherheitsabdeckung)
Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss den jeweils aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen.Anforderungen derzeit: § 13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und Anlage 6 zu § 13 Abs. 1 FZV in der aktuellen Fassung.Es erfolgt durch den Auftragnehmer ein Eindruck der Behördenkennzeichnung des Kreises Recklinghausen. Hierzu erfolgen separate Abstimmungen.Eine kostenfreie Änderung des Eindruckes muss jederzeit möglich sein.Insbesondere für die internetbasierten Zulassungsverfahren müssen die Zulassungsbescheinigungen Teil I den jeweils aktuellen rechtlichen Vorgaben hinsichtlich der Markierung, des Sicherheitscodes und der Druckstücknummern entsprechen (derzeit: Ziffern 4 bis 6 der Anlage 6 zu § 13 Abs. 1 FZV). Neben den Zulassungsbescheinigungen Teil I sind der Zulassungsbehörde die dazugehörigen Druckstücknummer-Sicherheits-Code-Kombinationen elektronisch in einer Datei im Format x-Kfz Standard der Zulassungsbehörde zur Integration in das Fachverfahren (zur Zeit OK-Verkehr ) zur Verfügung zu stellen (mit jeder Teillieferung).
- Los 2: Lieferung von Fahrzeugscheinen für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen mit Behördeneindruck
Die Fahrzeugscheine für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen müssen den jeweils aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen.Anforderungen derzeit: § 42 FZV und Anlage 14 zu § 42 Abs. 5 FZV in der aktuellen Fassung.Es erfolgt durch den Auftragnehmer ein Eindruck der Behördenkennzeichnung der Kreisverwaltung Recklinghausen. Hierzu erfolgen separate Abstimmungen.Eine kostenfreie Änderung des Eindruckes muss jederzeit möglich sein.
Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit des Vertrags zweimal um ein weiteres Jahr zu verlängern. Diese Verlängerungen können durch eine einseitige Erklärung des Auftraggebers erfolgen.
Frist für die Ausübung der Verlängerungsoptionen: Der Auftraggeber muss die Absicht zur Verlängerung mindestens drei Monate vor dem Ende der regulären Vertragslaufzeit bzw. des Ablaufes der ersten Verlängerung schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer erklären.Die Bedingungen des Vertrags bleiben während der Verlängerungsperioden unverändert, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Dies umfasst insbesondere die Preise und den Leistungsumfang.
Über den Zuschlag entscheidet der Gesamtpreis beider Lose.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Raum 1.4.06/1.4.07Kreishaus Recklinghausen
Nur Vertreter des AG
Unterlagen können gemäß § 56 VgV nachgefordert werden.
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB.
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB
Die Bieter haben Referenzen über ausgeführte Aufträge anzugeben, welche mit der zu vergebenden Leistung in etwa vergleichbar sind (als vergleichbar wird die Hälfte der hier vermuteten Abnahme an Dokumenten angesehen).
Zur Ausführung des Vertrages ist eine gültige Zertifizierung/ Autorisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt vorzuhalten. Wird diese Zertifizierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt nicht weiter verlängert oder vorzeitig zurückgezogen, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten. Bei Nichtvorliegen einer gültigen Zertifizierung / Autorisierung kann keine weitere Beauftragung erfolgen.
Die Zertifizierung ist mit dem Angebot vorzulegen.
Vorlage einer Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (siehe Formular 523 EU).
Vorlage einer Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, dass in der Person der Bieterin / des Bieters keiner der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegt (siehe Formular 521 EU).