Die Kreisverwaltung Recklinghausen (die Zulassungsbehörde) schreibt die Lieferung der nachfolgend genannten Klebesiegel und Plaketten (Zulassungs- und Prüfplaketten) für Kfz-Zulassungsvorgänge in sechs Losen aus. Der Zuschlag erfolgt separat für jedes Los.
- Los 1: Lieferung von Dokumentenklebesiegeln - Los 2: Lieferung von HU-Prüfplaketten- Los 3: Lieferung von Zulassungsplaketten mit Landeswappen (Stempelplakette)- Los 4: Lieferung von Ausfuhrplaketten - Los 5: Lieferung von Kurzzeitplaketten- Los 6: Lieferung von Feinstaubplaketten
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
Laufzeit 2 Jahre + Verlängerungsoption um zweimal ein weiteres Jahr- Die Laufzeit soll 2 Jahre betragen.- Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit des Vertrags zweimal um ein weiteres Jahr zu verlängern. Diese Verlängerung kann durch eine einseitige Erklärung des Auftraggebers erfolgen.- Frist für die Ausübung der Verlängerungsoption: Der Auftraggeber muss die Absicht zur Verlängerung mindestens drei Monate vor dem Ende der regulären Vertragslaufzeit bzw. des Ablaufes der ersten Verlängerung schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer erklären.
Die Bestellungen der Teillieferungen der Lose 2, 4 und 5 werden nach Bedarf schriftlich (ggf. vorab per E-Mail) beim Auftragnehmer angemeldet. Der Auftragnehmer bestätigt den Empfang der Bestellung umgehend (spätestens am dritten Werktag nach Erhalt der Bestellung) per E-Mail an die Zulassungsbehörde. Die Lieferung hat innerhalb von zwei Wochen nach dem Eingangsdatum des Abrufes der Bestellung zu erfolgen.Jede Lieferung hat frei Haus (ohne Transport- bzw. Lieferkosten für die Zulassungsbehörde) während der Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde an die aktuelle Adresse der Zulassungsbehörde zu erfolgen. Der voraussichtliche Anlieferungstermin ist durch den Auftragnehmer entsprechend vorab anzukündigen. Jede Lieferung hat durch den Auftragnehmer nachverfolgbar zu erfolgen.Die Annahme der Lieferung erfolgt ausschließlich durch berechtigte Mitarbeiter*innen der Zulassungsbehörde. Hierzu erfolgen separate Abstimmungen.Die Abnahme der jeweiligen Lieferungen erfolgt durch die Zulassungsbehörde unter der Voraussetzung, dass die gelieferten Dokumentenklebesiegel und Plaketten hinsichtlich der Mengen und den vereinbarten Beschaffenheitskriterien entsprechen. Bei Mängeln wird die Abnahme verweigert. Der Auftragnehmer wird unverzüglich darüber informiert und liefert unverzüglich Ersatz.Jede Lieferung wird der Zulassungsbehörde separat in Rechnung gestellt.Sofern eine Abgabe an einen Unterauftraggeber vorgesehen ist, sind die vorgesehenen Unterauftraggeber im Angebot zu benennen. Nachweise über deren Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sind in diesem Fall vorzulegen.
Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt.Das einzige Wertungskriterium ist der Preis.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieterfragen sind bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden.
Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal (Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr). Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerberinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationen abzurufen.
Raum 1.4.06/1.4.07Kreishaus Recklinghausen
Nur Vertreter des AG
Unterlagen werden gemäß dem §56 VgV nachgefordert.
Die Bieter haben Referenzen über ausgeführte Aufträge anzugeben, welche mit der zu vergebenden Leistung in etwa vergleichbar sind (als vergleichbar wird die Hälfte der hier vermuteten Abnahme an Plaketten und Siegeln angesehen).
Mit dem Angebot ist vorzulegen eine unterschriebene oder signierte Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formblatt 521), wie nachfolgend aufgeführt:
I. Ich/Wir erkläre(n), dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen meinem/unserem Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Str