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Verfahrensangaben

AMDL Neue Wege

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
06.04.2026
13.04.2026 09:00 Uhr
13.04.2026 09:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Kreis Recklinghausen, Der Landrat
055620032032-31001-92
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657
Recklinghausen
Deutschland
DEA36
Zentrale Vergabestelle
vergabestelle@kreis-re.de
+49 236153-4404

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
Vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 251411-1691
+49 251411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

80000000-4
80522000-9
79998000-6
85310000-5
85320000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme mit dem Förderziel "Herstellung der Prozessfähigkeit und Stabilisierung der Leistungsfähigkeit".
Dabei liegt der Fokus auf der Stärkung der Mitwirkung in der Fallsteuerung, Förderung der lebenspraktischen Kompetenzen, der Stabilisierung der Rahmenbedingungen & Leistungsfähigkeit.

Einzelheiten sind der beiliegenden Leistungsbeschreibung u entnehmen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme mit dem Förderziel "Herstellung der Prozessfähigkeit und Stabilisierung der Leistungsfähigkeit".
Dabei liegt der Fokus auf der Stärkung der Mitwirkung in der Fallsteuerung, Förderung der lebenspraktischen Kompetenzen, der Stabilisierung der Rahmenbedingungen & Leistungsfä-higkeit.

Ziel der Maßnahme: Wiederherstellung des Kontaktes zum Kunden, Stärkung der Zusam-menarbeit zwischen Kunden und Fallmanagement, Anbindung an weiterführende bzw. flan-kierende Unterstützungsangebote (Wohnungslosenhilfe, Schuldnerberatung, Suchtberatung, sozialpsychiatrischer Dienst, Soziotherapie, Berufsberatung (Reha)), Stabilisierung der Rah-menbedingungen, Schaffung von Tagesstruktur, Vermittlung lebenspraktischer Kompeten-zen, Annäherung an den Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt.

Die Maßnahme wird in zwei Module (Basis- und Aktivierungsmodul) unterteilt.
Die Teilnehmer können einem oder nacheinander beiden Modulen zugewiesen werden. Die Zuweisung zum Aktivierungsmodul kann nach dem erfolgreichen Abschluss des Basismoduls erfolgen. Das Aktivierungsmodul kann auch ohne das Basismodul gewählt werden.

Das Maßnahmeziel des Basismoduls ist erreicht, wenn die Aufarbeitung der individuellen Problembereiche in mindestens 8 Sitzungen innerhalb von 3 Monaten mit dem Teilnehmenden erfolgt ist, Lösungsschritte erarbeitet wurden und ein Kooperationsplan infolge eines Dreierge-spräches zwischen dem Teilnehmenden, dem sozialpädagogischen Personal des Auftrag-nehmers und dem Auftraggeber erfolgt ist. Zum Ende der Maßnahme muss der Träger zu je-dem Teilnehmenden individuell einen Bericht fertigen. Der Bericht muss Empfehlungen zu weiteren Integrationsfortschritten enthalten (z.B. Teilnahme an dem Aktivierungsmodul, Teil-nahme an einer AGH, Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme).

Das Maßnahmeziel des Aktivierungsmoduls ist erreicht, wenn nach 6 Monaten die Teilneh-menden derart stabilisiert wurden, dass sie eine Tagestruktur erlangt haben, die die Teilnahme an einem niederschwelligen Maßnahmeangebot z.B. AGH ermöglicht. Sollten be-reits realisti-sche, berufliche Perspektiven entwickelt worden sein, kann ggf. sogar, in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber, eine Qualifizierungsmaßnahme angestrebt werden.

(Die Gesamtkonzeption (Inhalt, Durchführung und Methodik) wird nicht durch die beauftragen-de Behörde vorgegeben und ist im Angebotskonzept darzulegen. Auf die Voraussetzungen in den Vertragsbestimmungen und den weiteren Regelungen dieser Leistungsbeschreibung ins-besondere unter B.2.1 wird ausdrücklich verwiesen.)

Einzelheiten sind der beiliegenden Leistungsbeschreibung u entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.06.2026
31.05.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Stadt Dorsten - Kreis Recklinghausen
46282
Dorsten
Deutschland
DEA36

Der konkrete Maßnahmeort für die Durchführung ergibt sich aus dem Los- und Preisblatt. Der angegebene Maßnahmeort ist zwingend einzuhalten.
Maßnahmeort ist hier, wie im Los- und Preisblatt genannt, die Stadt Dorsten.
Die Betriebe für die Praktika sind von dieser Begrenzung ausgenommen. Die Praktikumsstellen müssen grundsätzlich vom Wohnsitz des Teilnehmenden aus im Rahmen der Zumutbar-keitsregelungen des § 140 SGB III erreichbar sein.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Auftragsverständnis (Verständnis für die Zielgruppe)

Hier ist das Verständnis für die Zielgruppe darzulegen. Dabei sollen konkrete Erfahrungen aus ähnlichen Maßnahmen oder Projekten mit der relevanten Zielgruppe einbezogen werden.
Die Ausführungen sind mit 4 Fallbeispielen zu hinterlegen, die typische Ausgangslagen zu Maßnahmestart darstellen.

Gewichtung
21,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Durchführung der Maßnahme - exemplarische Fallauswahl

Es sind 3 hypothetische Teilnahmen zu skizzieren. Aus den Darstellungen müssen hervorgehen:
- die individuellen Problemlagen,
- die ausgewählten Methoden,
Fortschreibung, Kontrolle und Weiterentwicklung der individuellen Ziele

Gewichtung
17,50

Zuschlagskriterium

Qualität
Durchführung der Maßnahme - Erhöhung der Präsenz

Es ist darzulegen, welche Strategien und Methoden im Basismodul angewendet werden sollen, um die Teilnehmenden zur erreichen. Außerdem sollen die Strategien und Methoden dargelegt werden, die im Aktivierungsmodul zur sukzessiven Erhöhung der individuellen Präsenzzeit der Teilnehmenden angewandt werden sollen. Die Auswahl der Strategien und Methoden ist anhand der Zielgruppe zu begründen.

Gewichtung
14,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Umgang mit (drohenden) Abbrüchen

Es ist darzulegen, wie mit Teilnehmenden umgegangen wird, deren Entwicklung hinter den Erwartungen zurückbleibt bzw. bei denen ein Maßnahmeabbruch zu erwarten ist.

Wertungsrelevant ist das Gesamtbild der in diesem Zusammenhang geplanten Aktivitäten mit allen beteiligten Akteuren.

Gewichtung
17,50

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Erhöhung bzw. Reduzierung der Teilnahmeplatzzahl
(1) Die Vertragsparteien können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen eine Erhöhung der Teilnahmeplatzzahl nach dem Los- und Preisblatt um bis zu 30 % schriftlich vereinbaren. Bezugsgröße für die Ermittlung der Erhöhung ist die Teilnahmeplatzzahl des dem Aus-schreibungsverfahren zugrundeliegenden Los- und Preisblattes sowie eine realisierte Reduzierung nach den folgenden Absätzen. Für die zusätzlichen Teilnehmenden gelten die gleichen Konditionen.
(2) Die beauftragende Behörde behält sich vor, die Teilnahmeplatzzahl nach dem Los- und Preisblatt bei andauernder Minderauslastung der Teilnahmeplätze (8 Wochen ununterbrochen) bis zu 20 % zu reduzieren. Die beauftragende Behörde wird die entsprechende Reduzierung spätestens 3 Wochen vorher schriftlich gegenüber der beauftragten Organisation erklären. Die Reduzierung tritt zum 1. Tag des Folgemonats in Kraft.
Eine Minderauslastung liegt vor, wenn die durchschnittliche monatliche Auslastung unter dem vereinbarten Sockel gem. § 26 Absatz 3 der Vertragsbedingungen liegt.
(3) Die beauftragende Behörde behält sich vor, die Gesamtteilnehmerzahl nach dem Los- und Preisblatt für den Optionszeitraum um bis zu 30 % zu reduzieren. Bezugsgröße für die Ermittlung der Reduzierung der Teilnahmeplatzzahl ist die Gesamtteilnahmeplatzzahl des dem Ausschreibungsverfahren zugrundeliegenden Preisblattes (ohne realisierte Erhöhungen nach Abs. 1). Die beauftragende Behörde hat die entsprechende Reduzierung vor der Einigung gem. § 23 der Vertragsbestimmungen schriftlich gegenüber der beauftragten Organisation zu erklären.
(4) Die Vertragsparteien können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen eine Reduzierung der Teilnehmerplatzzahl nach dem Los- und Preisblatt um bis zu 30 % schriftlich vereinbaren.
(5) Soweit sich bei der Erhöhung nach Abs. 1 bzw. der Reduzierung nach Abs. 2, 3 oder 4 Bruchteile ergeben, ist kaufmännisch zu runden.

Alle weiteren Regelungen zu einer Änderung der Teilnahmeplatzzahl entnehmen Sie bitte den Vertragsbedingungen.

Laufzeitverlängerung:
(1) Die Maßnahme verlängert sich einmalig um eine weitere Laufzeit (Optionszeitraum), wenn sich die beauftragende Behörde und die beauftragte Organisation über die Verlängerung des Vertrages spätestens 3 Monate vor Ende der Maßnahme laut Preisblatt (E.1) schriftlich einigen. Für die Optionslaufzeit wird das Preisblatt (E.1) in aktualisierter Form an die beauftragte Organisation übersandt. Die Einigung gilt als erzielt, wenn die beauftragte Organisation das neue Preisblatt unterzeichnet an die zuständige Stelle der beauftragenden Behörde zurückgesandt hat. Eine elektronische Übersendung per E-Mail oder Fax genügt. Mit Ablauf der Verlängerung endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

(2) Sämtliche anderen vertraglichen Regelungen gelten für die verlängerte Maßnahme unverändert fort. Mit Beginn des Optionszeitraumes steht die im Preisblatt (E.1) genannte Monatsteilnehmerzahl erneut zur Verfügung. § 25 Abs. 3 dieser Vertragsbedingungen ist zu beachten.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYD3DU8A

Einlegung von Rechtsbehelfen

Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Bieterfragen sind bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden.

Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal (Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr). Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerberinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationen abzurufen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

19
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Raum 1.4.06/1.4.07
Kreishaus Recklinghausen

Nur Vertreter des AG

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Unterlagen werden gemäß dem §56 VgV nachgefordert.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB.

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB.

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB.

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB.

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB.

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB.

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB.

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB.

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Der Bieter muss mindestens zwei Referenzen über ein mit dem Auftragsgegenstand vergleichbares Projekt nachweisen (siehe Dokument 10 - Fachkunde und Leistungsfähigkeit)

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Mit dem Angebot ist vorzulegen eine unterschriebene oder signierte Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formblatt 521).

Es wird insbesondere auf die Paragraphen 24-25 der Vertragsbedingungen (Formblatt 15 - Vertragsbedingungen) verwiesen.

Der Bieter muss über eine Trägerzulassung gem. §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III verfügen. Bei Bietergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Noch nicht bekannt

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung