Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme mit dem Förderziel "Herstellung der Prozessfähigkeit und Stabilisierung der Leistungsfähigkeit".
Dabei liegt der Fokus auf der Stärkung der Mitwirkung in der Fallsteuerung, Förderung der lebenspraktischen Kompetenzen, der Stabilisierung der Rahmenbedingungen & Leistungsfä-higkeit.
Ziel der Maßnahme: Wiederherstellung des Kontaktes zum Kunden, Stärkung der Zusam-menarbeit zwischen Kunden und Fallmanagement, Anbindung an weiterführende bzw. flan-kierende Unterstützungsangebote (Wohnungslosenhilfe, Schuldnerberatung, Suchtberatung, sozialpsychiatrischer Dienst, Soziotherapie, Berufsberatung (Reha)), Stabilisierung der Rah-menbedingungen, Schaffung von Tagesstruktur, Vermittlung lebenspraktischer Kompeten-zen, Annäherung an den Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt.
Die Maßnahme wird in zwei Module (Basis- und Aktivierungsmodul) unterteilt.
Die Teilnehmer können einem oder nacheinander beiden Modulen zugewiesen werden. Die Zuweisung zum Aktivierungsmodul kann nach dem erfolgreichen Abschluss des Basismoduls erfolgen. Das Aktivierungsmodul kann auch ohne das Basismodul gewählt werden.
Das Maßnahmeziel des Basismoduls ist erreicht, wenn die Aufarbeitung der individuellen Problembereiche in mindestens 8 Sitzungen innerhalb von 3 Monaten mit dem Teilnehmenden erfolgt ist, Lösungsschritte erarbeitet wurden und ein Kooperationsplan infolge eines Dreierge-spräches zwischen dem Teilnehmenden, dem sozialpädagogischen Personal des Auftrag-nehmers und dem Auftraggeber erfolgt ist. Zum Ende der Maßnahme muss der Träger zu je-dem Teilnehmenden individuell einen Bericht fertigen. Der Bericht muss Empfehlungen zu weiteren Integrationsfortschritten enthalten (z.B. Teilnahme an dem Aktivierungsmodul, Teil-nahme an einer AGH, Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme).
Das Maßnahmeziel des Aktivierungsmoduls ist erreicht, wenn nach 6 Monaten die Teilneh-menden derart stabilisiert wurden, dass sie eine Tagestruktur erlangt haben, die die Teilnahme an einem niederschwelligen Maßnahmeangebot z.B. AGH ermöglicht. Sollten be-reits realisti-sche, berufliche Perspektiven entwickelt worden sein, kann ggf. sogar, in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber, eine Qualifizierungsmaßnahme angestrebt werden.
(Die Gesamtkonzeption (Inhalt, Durchführung und Methodik) wird nicht durch die beauftragen-de Behörde vorgegeben und ist im Angebotskonzept darzulegen. Auf die Voraussetzungen in den Vertragsbestimmungen und den weiteren Regelungen dieser Leistungsbeschreibung ins-besondere unter B.2.1 wird ausdrücklich verwiesen.)
Einzelheiten sind der beiliegenden Leistungsbeschreibung u entnehmen.