Der Kreis Recklinghausen plant die Errichtung eines neuen klimafreundlichen Kreisbauhofes auf dem WASAG-Gelände im Norden der Stadt Haltern am See (Stadtteil Sythen). Das hierfür erforderliche Grundstück wurde am 01.06.2019 vom Kreis Recklinghausen erworben. Der Kreisbauhof soll nach derzeitiger Planung insbesondere folgende wesentliche Einrichtungen umfassen:
- Verwaltungs- und Betriebsgebäude
- Fahrzeughalle
- Werkstatt/Materiallager
- Waschhalle
- Lagerraum für Gefahrstoffe und Öl
- Tankstelle
- Salzhalle und Solelager
- Hoffläche
- Waschplatte
- Lagerboxen Außenbereich
- Parkplätze und Stellflächen
- PV-Anlage
Für die Planungs- und Bauleistungen (KG 200 - 700) wird gemäß der aktuell vorliegenden Prognose von Gesamtkosten in Höhe von ca. 12 Mio. EUR (brutto) ausgegangen.
Für die vorbereitende Arbeiten und erste Planungsleistungen steht ein entsprechendes Budget zur Verfügung. Der abschließende Baubeschluss (inkl. abschließende Bereitstellung des Gesamtbudgets) soll nach Vorliegen einer vertieften Kostenschätzung (LPH 2 der HOAI) oder ggf. nach der Kostenberechnung (LPH 3 der HOAI) gefasst werden.
Die Inbetriebnahme des neuen Kreisbauhofes muss aufgrund der vorhandenen Mängel am bestehenden Standort zwingend bis Ende 2028 sichergestellt werden. Insofern soll der entsprechende
Baubeschluss spätestens Ende 2026 im Kreistag gefasst werden.
Der in diesem Vergabeverfahren zu beauftragende Generalplaner hat nach derzeitiger Planung folgende Planungsleistungen zu erbringen:
- Erstellung der notwendigen Planungs-/Fachplanungsleistungen, welche zur Einreichung des Bauantrags erforderlich sind,
- Fertigstellung der LPH 2 zur Erstellung einer vertieften Kostenschätzung bis zum 09. Oktober 2026 als Grundlage für Bau- bzw. Budgetbeschluss des Kreistages im Dezember 2026,
- Erstellung einer funktionale Leistungsbeschreibung für die geplante GU-Ausschreibung (parallel zur Bearbeitung der LPH 3),
- Erstellung der Genehmigungsplanung, LPH 4,
- fachliche Begleitung des GU-Vergabeverfahrens,
- Überwachung der Planungs- und Bauleistungen des GU (nach Beauftragung des GU).
Der ausgeschriebene (General-)Planungsauftrag umfasst insofern die Leistungsbereiche/-teile der HOAI, die für die Einreichung des Bauantrags und die Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung zwingend erforderlich sind.:
- § 34 HOAI Gebäude und Innenräume
- § 43 HOAI Ingenieurbauwerke
- § 47 HOAI Verkehrsanlagen (ggf. inkl. Teile der Freianlagenplanung § 39 HOAI)
- § 55 HOAI Technische Gebäudeausrüstung
- Optional: Leistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI
Folgende Besondere Leistungen sollen voraussichtlich ebenfalls beauftragt werden:
- Aufstellen Funktions- und Raumprogramm in LPH 1
- Erstellen des technischen Teils der Raumbücher in LPH 1 und 2
- Ggf. Fachgutachten (gemäß weiterer Abstimmung im Verhandlungsverfahren)
Gemäß eines ersten Funktionsprogramms und einer vorläufigen Kostenprognose ergeben sich für die einzelnen Bauwerke (KG 300, 400 und 500 folgende Baukosten (netto):
Verwaltungs- und Sozialgebäude:
+ Hallenbau: 2,0 Mio. EUR (KG 300)
+ Sozialgebäude: 1,1 Mio. EUR (KG 300)
+ TGA (Betriebshof gesamt): 2,0 Mio. EUR (KG 400)
+ Werkstatt: 1,6 Mio. EUR (KG 300)
+ Verkehrsanlagen/Freianlagen: 1,0 Mio. EUR (KG 500)
Für die Abrechnung der Planungsleistungen des Generalplaners, welche bis zur LPH 3/4 erbracht werden, ist bisher eine Honorarberechnung aufgrund der anrechenbaren Kosten (Kostenberechnung der LPH 3) vorgesehen.
Weitere Einzelheiten sind der Kurzinformation zu entnehmen.