Kantine zur Versorgung von insgesamt 350 Verpflegungsteilnehmern in ca. 2,5 Schichten. Regenerierküche mit eingeschränkter Beiproduktion. Ausgabe ohne sogn. Frontcooking jedoch mit Produktion im Thekenrückbereich - Separate Automatenstation.Die Einrichtung besteht aus Anlagen und Geräten für die gewerbliche Nutzung in Großküchen: - Handwaschbecken, Spültischen, Arbeitstischen Ausführung von sämtlichen Komponenten in Edelstahl (Wst. Nr. 1.4301). - Korbtransport-Spülanlage mit WRG.- Thermische Produktionsgeräte (z.B. multifunktionale Koch- und Bratgeräte, Friteusen, Heißluftdämpfer etc.).- Gestaltete stationäre Speisenausgabetheken mit Kalt-(Umluftkühlwannen) und Warmausgaben (Korpen Edelstahl (Wst. Nr. 1.4301); Abdeckungen Granit); Verkleidung MDF mit HPL-Beschichtung.- Kühlräume ind Sandwich-Paneelbauweise.- Kältetechnische Anlagen: Kompakt-Splitgeräte incl. Verrohrung und Steuerung.- Betriebsbereiter Anschluss der Geräte an vorgerüstete Ver- und Entsorgungspunkte.Weitere Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
Preis
"Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen."Preisanpassungsklausel für die auszuführende (Rest-) Arbeit:- 100 % + 3 %- ab < 70 % RA + 4 % - bei < 50 % RA + 5 %
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieterfragen sind bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden.
Die Übermittlung der Submissionsergebnisse und die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal (Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr). Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerberinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationen abzurufen.
Raum 1.4.06/1.4.07Kreishaus Recklinghausen
Nur Vertreter des AG
Unterlagen werden gemäß dem §56 VgV nachgefordert.
- Drei vergleichbare Projekte über die Lieferung und Montage von gewerblich genutzten Großküchen mit Tischanlagen, Ausgaben, thermischen Geräten, Spültechnik, Kühlzellen und Kühltechnik, mit einer Nettoauftragssumme von mind. 350.000.- EUR innerhalb der letzten 4 Jahre, ab Veröffentlichungsdatum. Für diese Projekte ist eine Referenzbescheinigung gem. Vergabehandbuch Formblatt 444 vorzulegen. Die Referenzbescheinigung muss folgende Angaben enthalten:Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten, der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Gemäß Formblatt 214 sind: - Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, Sicherheiten für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.- Die Sicherheiten für Mängelansprüche drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Das ausgefüllte Formblatt "124 Eigenerklärung zur Eignung"
Vorlage einer Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (siehe Formular 523 EU).