Die Leistung umfasst im wesentlichen die nachfolgenden Arbeiten: - ca. 380,00 m² Zementestrich - ca. 896,00 m² Hochkantlamellenparkett - 1 St. Rampenkonstruktion aus Holz
Der Kreis Recklinghausen beabsichtigt die Sanierung des Kreishauses Recklinghausen. Der Umfang der Sanierung umfasst alle notwendigen Maßnahmen hinsichtlich des Brandschutzes, der Haustechnik, der Gesundheit und die vollständige Dachsanierung sowie den Abbruch der bestehenden Fassade mit anschließendem Neuaufbau. Die schadstoffbelasteten Innenwände werden zurückgebaut, so dass bis auf den Rückbau des vorhandenen Estrichs ein fast vollständiger Rückbau des gesamten Innenausbaus erfolgt. Als Ergebnis wird ein schadstofffreies Gebäude angestrebt. Darüber hinaus werden auch die bestehenden umgebenden Außenanlagen einschließlich der Innenhöfe zurückgebaut und neu errichtet.
Die Kernsanierung erfolgt im laufenden Dienstbetrieb, d.h. es ist eine bauabschnittsweise Freiziehung und Sanierung der Bauteile erforderlich mit der Konsequenz Interimslösungen im Bestand, in extern angemieteten Liegenschaften und ggf. in Containern ausführen zu müssen.
Weitere Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Gesamtsumme inkl. MWSt.
Es sind sowohl Angebote in Form von GAEB-Dateien als auch Angebote in Form eines PDF-Dokuments zugelassen.
Der Ausschreibung beigefügt ist ein Rahmenterminplan. Die in diesem Rahmenterminplan dargestellten Termine mit Kalendertagen und genauem Datum werden nicht vertragsgegenständlich.Vertragsgegenständlich wird die Darstellung der einzelnen Arbeitsschritte und die ineinandergreifende Reihenfolge der Arbeitsschritte. Ebenso vertraglich bindend wird, die in gemeinsamer Abstimmung zwischen AN und AG oder seinem Bevollmächtigten getroffene Reihenfolge der Bearbeitung der einzelnen Stockwerke und Arbeitsbereiche. Diese müssen gemeinsam wiederholend dem Baufortschritt angepasst werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Raum 1.4.06/1.4.07Kreishaus Recklinghausen
Nur Vertreter des AG
Unterlagen werden gemäß dem §16a EU VOB/A nachgefordert.
Drei vergleichbare Projekte mit einer Nettoauftragssumme von 20.000, -EUR Estricharbeiten und mind. 80.000, -EUR für Parkettarbeiten innerhalb der letzten 4 Jahre, ab Veröffentlichungsdatum. Die Referenzbescheinigung muss folgende Angaben enthalten: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten, der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Einzureichen mit dem Angebot SIND die ausgefüllten Formblätter 124 und 523.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind ferner einzureichen:
- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Gemäß Formblatt 214 sind: - Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, Sicherheiten für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.- Die Sicherheiten für Mängelansprüche drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).