- Erneuerung von Estrichflächen, -streifen- Estrichertüchtigung des Bestandsestrich- Bodenbelagarbeiten, Linoleum- Sockelleisten
Der erteilte Auftrag umfasst den nachfolgenden Leistungsinhalt:Vor Beginn der Ausbaugewerke wurde eine Schadstoffsanierung und diverse Abbrucharbeiten durchgeführt und abgeschlossen. Dazu gehört der Ausbau und die Entsorgung schadstoffbelasteter Bauteile und die anschließende Freimessung der Bereiche (Asbest, KMF). Außerdem werden in dem Zuge Ausbauelemente (GK-Wände und Decken, Fliesen und Estrichbereiche etc.) und die zu demontierenden TGA-Leitungen gem. Abbruchplanung ausgebaut und entsorgt. Ebenfalls wird die Fassade (Metall/Glasfassade, Klinker, Wartungsbalkone) und die Flachdachabdichtung demontiert. Es handelt sich also im wesentlichen um eine vorab erbrachte Entkernung dieser Bereiche. Der AN, der neue Estriche einbringt, findet insofern überwiegend freigelegte Decken bzw. Bodenplatten vor. Dabei können unter Umständen gewisse Nacharbeiten erforderlich werden, die in den nachfolgenden Titeln und Positionen beschrieben und anzubieten sind.
Kreishaus Recklinghausen
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
- GAEB-Datei und PDF-Datei:Es sind sowohl Angebote in Form von GAEB-Dateien als auch Angebote in Form eines PDF-Dokuments zugelassen.
- Besondere Vereinbarung / Überprüfungsklausel: Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündi-gung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.
Preisanpassungsklausel für die auszuführende (Rest-) Arbeit:
- 100 % + 3 %- ab < 70 % RA + 4 % - bei < 50 % RA + 5 %
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.
Preisanpassungsklausel für die auszuführende (Rest-) Arbeit:- 100 % + 3 %- ab < 70 % RA + 4 % - bei < 50 % RA + 5 %
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.