Verfahrensangaben

Systemische Schulassistenz im Kreis Recklinghausen

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
22.01.2026
29.01.2026 09:00 Uhr
29.01.2026 09:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Kreis Recklinghausen, Der Landrat
055620032032-31001-92
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657
Recklinghausen
Deutschland
DEA36
Zentrale Vergabestelle
vergabestelle@kreis-re.de
+49 236153-4406
+49 236153-4205

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
Vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 251411-1691
+49 251411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

98000000-3
75110000-0
75121000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Auschgeschrieben wird die systemische Schullassistenz im Kreis Recklinghausen an den Schulen:
Haldenwangschule
Städtische Förderschule - Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Im Harsewinkel 55
46284 Dorsten
(Sekundarstufe in den Räumen Marler Str. 50)

Jordan-Mai-Schule
Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung
in der Trägerschaft des Bistums Essen
Söllerstr. 10
45966 Gladbeck

Weitere Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Auschgeschrieben wird die systemische Schullassistenz im Kreis Recklinghausen an den Schulen:
Haldenwangschule
Städtische Förderschule - Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Im Harsewinkel 55
46284 Dorsten
(Sekundarstufe in den Räumen Marler Str. 50)

Jordan-Mai-Schule
Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung
in der Trägerschaft des Bistums Essen
Söllerstr. 10
45966 Gladbeck

Weitere Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.08.2026
31.07.2028

Der Auftrag wird für die Dauer von zwei Schuljahren ab dem Schuljahresbeginn 2026/2027 erteilt.
Nach Ablauf der zwei Schuljahre verlängert sich der Auftrag einmalig um ein weiteres Schuljahr (2028/2029), wenn der Auftraggeber nicht bis zum 30.09.2027 schriftlich widerspricht.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657
Recklinghausen
Deutschland
DEA36

Haldenwangschule
Städtische Förderschule - Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Im Harsewinkel 55
46284 Dorsten
(Sekundarstufe in den Räumen Marler Str. 50)

Jordan-Mai-Schule
Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung
in der Trägerschaft des Bistums Essen
Söllerstr. 10
45966 Gladbeck

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Grundverständnis der Teilhabe an Bildung sowie der Zielvorstel- lungen und Aufgaben der Schulassistenzen

Bewertet wird, ob und in welchem Maß der Leistungsanbieter ein
Grundverständnis zur Teilhabe an Bildung sowie Vorstellungen der
Aufgaben der Schulassistenz hat.

Gewichtung
7,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Darlegung des Erfahrungswissens

Bewertet wird, ob und in welchem Maß der Leistungsan-
bieter Erfahrungswissen im Bereich der sozialräumlichen
sowie trägerübergreifenden und interdisziplinären Netz-
werkarbeit einschl. des Erfahrungswissens im Bereich von
Integrationshilfen, Klassen- oder Schulassistenzen nachzu-
weisen hat.

Gewichtung
10,50

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualitätssicherung

Unter diesem Punkt sollte der Leistungsanbieter die aus
seiner Sicht wichtigsten Instrumente zur Qualitätssiche-
rung (Qualitätsmanagement hinsichtlich sachlicher, techni-
scher und räumlicher Ausstattung; Urlaubs-/Krankheitsver-
tretung) nennen und darstellen, wie Mängel etc. während der Durchführung der Maßnahme behoben bzw. verhindert werden können.
Bewertet wird, ob und in welchem Maß der Leistungsanbieter personelle, sachliche und fachliche Qualitätsstandards in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung nachweisen kann.

Gewichtung
7,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Darlegung der Zusammenarbeit und Austausche des Leistungs- anbieters mit Schule und Schulleitung u.a.

a. Beteiligung der Schulleitung nach Auftragsvergabe an
zukünftiger Personalauswahl im Rahmen der Nachbe-
setzung von Schulassistenzen an ihrer Schule
b. Beschreibung des Qualitätsdialoges im Rahmen der
Evaluation
c. Schutzkonzept zur Sicherung des Kindeswohls
Bewertet wird, ob und in welchem Maß der Leistungsanbieter mit
Schule und Schulleitung zusammenarbeiten und sich austauschen
wird. Dabei soll im Konzept mindestens auf die genannten Buch-
staben a-c eingegangen werden.

Gewichtung
17,50

Zuschlagskriterium

Qualität
Durchführung der Maßnahme und Ausgestaltung der Rolle der Schulassistenzen und Darlegung der für die Wahrnehmung der Aufgabe erforderlichen Kompetenzen

An dieser Stelle wird zunächst eine Beschreibung der im Rahmen
der Leistung geplanten vorgeschriebenen und weiteren Inhalte er-
wartet. Bewertet wird, ob und wie der Leistungsanbieter die Rolle
der Schulassistenzen ausgestalten wird und die für die Wahrneh-
mung der Aufgabe erforderlichen Kompetenzen darlegt.

Gewichtung
17,50

Zuschlagskriterium

Qualität
Darlegung der Dienst- und Fachaufsicht des Leistungsanbieters im Schulalltag sowie der Organisations- und Leitungsstruktur u.a.

a. Vorhalten eines Vertretungspools durch den Leistungsan-
bieter und eines Einsatzes der Vertretung spätestens nach
dem fünften vollen Schultag des Ausfalls
b. Benennung konkreter Ansprechpersonen vor Ort
c. Dokumentation, Beschwerdemanagement
d. Angebot von Mitarbeitendenberatungen und -besprechun-
gen
e. System- und beeinträchtigungsrelevante Fortbildungen
durch den Leistungsanbieter
Bewertet wird, ob und wie der Leistungsanbieter seine Fachauf-
sicht im Schulalltag wahrnimmt, sowie ob und wie er seine Organi-
sations- und Leitungsstruktur einbringt. Dabei muss im Konzept
mindestens auf die genannten Buchstaben a-e eingegangen und
die genannten Angebote vorgehalten werden.

Gewichtung
10,50
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Der Auftrag wird für die Dauer von zwei Schuljahren ab dem Schuljahresbeginn 2026/2027 erteilt.
Nach Ablauf der zwei Schuljahre verlängert sich der Auftrag einmalig um ein weiteres Schuljahr (2028/2029), wenn der Auftraggeber nicht bis zum 30.09.2027 schriftlich widerspricht.

Zusätzliche Angaben

Der systemische Einsatz als Schulassistenz im o.g. Modellprojekt erfordert Mitarbeitende mit gefestigter Persönlichkeit, gutem Durchsetzungsvermögen, viel Geduld und pädagogischem Geschick im
Umgang mit Schulkindern mit herausforderndem Verhalten.
Die Assistenzen unterstützen alle Schulkinder einer Klasse. Betreuungen in den Pausen können je nach individuellem Hilfebedarf der Schulkinder erforderlich sein. Assistenzen helfen bei der Organi-
sation von Arbeitsmaterialien bzw. bei der Einhaltung alltäglicher Abläufe, wie z.B. Pflege, Essenreichen, Begleitung beim Schwimmunterricht. Zudem tragen sie zur sozialen Stabilität bei, indem sie Streitsituationen frühzeitig entschärfen oder auftretende Konflikte mit den beteiligten Kindern besprechen. Sie stehen in engem Austausch mit den Lehrkräften und geben ihre Beobachtungen zum
Lern- sowie zum Sozialverhalten bzw. zum Befinden der Schulkinder an diese weiter. Die konkreten Aufgaben werden nach Weisung und in enger Zusammenarbeit mit Lehrpersonal und/oder Schulleitung erbracht. Die Assistenzen üben keine lehrenden Tätigkeiten und Aufsichtspflichten aus, die durch Lehrkräfte zur erfüllen sind.

Die Schulassistenzen unterliegen der Verschwiegenheit. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht auch über ein Ende eines Beschäftigungsverhältnisses hinaus.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Der Träger verfügt über Erfahrungen in der Behindertenhilfe. Er verfügt über Mitarbeitende, die Erfahrungen und Fortbildungen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen aus dem Bereich Autismus-Spektrums-Störung haben.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Barrierefreiheit

An den Förderschulen sollen Schulassistenzen wie in den Losen 1 und 2 beschrieben eingesetzt werden.

Trotz der weitgehend klassenbezogenen Ausstattung soll der Einsatz der Schulassistenzen auch klassenübergreifend möglich sein, um die jeweiligen Bedarfe der Schule bestmöglich abzudecken. Die
bei einer Einzelbetreuung regelmäßig vorkommenden "Leerzeiten", evtl. durch Erkrankung des Kindes oder der Integrationshilfe, können durch die Schulassistenz vermieden werden. Durch das geplante Modell werden die strukturellen Rahmenbedingungen für eine möglichst weitgehende, effektive Teilhabe aller Schulkinder verbessert: Alle Kinder der Klasse profitieren von dem Unterstützungsangebot.

Mit diesem Pilotprojekt soll ein systemisches Angebot eingeführt werden, welches sich außerhalb des individuellen Leistungsrechts bewegt und ein effektives und niederschwelliges Angebot für alle
Kinder der Schulklasse ohne jegliches Antragserfordernis darstellt. Den Schulen wird ein der Einzelfallhilfe vorgelagertes Instrument an die Hand gegeben.

Der Leistungsanbieter hält aus dem zur Verfügung gestellten Personal eine Koordinierungskraft vor, die morgens in der Zeit von 07.30 bis 08.30 zur Verfügung steht. Sie koordiniert insbesondere die
Vertretungskräfte bei Ausfall von Assistenzen.

Eine Evaluation der Zielerreichung erfolgt schuljährlich durch den Kreis Recklinghausen; daraus ergibt sich eine Berichtspflicht für Schule und Leistungsanbieter. Der hierfür erforderliche Berichtsvordruck wird im Falle einer Zuschlagserteilung zwischen dem Leistungsanbieter, der Schule sowie dem Kreis Recklinghausen gemeinsam erarbeitet.

Die Dienstaufsicht und Fachaufsicht über die Mitarbeitenden wird durch die Leistungsanbieter wahrgenommen.

Die Schulassistenzen unterstehen der Weisung der Schulleitung und des Lehrpersonals. Die Schulleitung oder die von ihr beauftragte Person entscheidet über den jeweiligen Einsatz. Die Schulassistenzen haben sich entsprechend in den schulischen Alltag einzugliedern.

Im Rahmen der Fachaufsicht hält der Leistungsanbieter regelmäßig Kontakt mit der Schule. Verwaltungsaufgaben werden vom Leistungsanbieter durchgeführt.

Die Schulassistenzen sind eingebunden in den Arbeitsablauf der Schule und werden vom Leistungsanbieter angeleitet und ggf. fort- und weitergebildet. Auch die Schule selbst kann Fort- und Weiterbildungen für die Kräfte anbieten. Die Schulassistenzen sind für Fort-/Weiterbildungs- und Vernetzungsaufgaben, die im Zusammenhang mit dem Projekt stehen, freizustellen.

Im Fall der Auftragsvergabe werden eine Kooperationsvereinbarung über den Systemischen Einsatz von Schulassistenzen zwischen dem Anbieter, der Schule und dem Auftraggeber (Muster s. Anlage
01) sowie eine Vergütungsvereinbarung zwischen dem Leistungsanbieter und dem Auftraggeber (Muster s. Anlage 02) geschlossen. Die Vereinbarungen werden um Angaben aus dem im Rahmen der Vergabeverfahrens vorgelegten Konzept des Leistungsanbieters ergänzt.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYD3DUN3

Einlegung von Rechtsbehelfen

Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Bieterfragen sind bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden.

Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal (Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr). Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerberinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationen abzurufen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Raum 1.4.06/1.4.07
Kreishaus Recklinghausen

Nur Vertreter des AG

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Unterlagen werden gemäß dem §56 VgV nachgefordert.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Neben den o.g. Nachweisen zur Eignungsprüfung ist je Los ein schriftliches Kurzkonzept mit Angebotsabgabe einzureichen. Es darf maximal 5 DIN A 4-Seiten umfassen (Schriftart: Arial, Schriftgröße:
11, einfacher Zeilenabstand) und muss Erläuterungen zu folgenden Themenschwerpunkten beinhalten:

1. Beschreibung zum Grundverständnis der Teilhabe an Bildung sowie der Zielvorstellungen und Aufgaben der Schulassistenzen

2. Darlegung des Erfahrungswissens im Bereich der sozialräumlichen sowie trägerübergreifenden und interdisziplinären Netzwerkarbeit einschließlich des Erfahrungswissens im Bereich von Integrationshilfen, Klassen- oder Schulassistenzen sowie bestehende personelle, sächliche und fachliche Qualitätsstandards in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung

3. Darlegung der Zusammenarbeit und Austausche mit Schule und Schulleitung a. u.a. Beteiligung der Schulleitung nach Auftragsvergabe an zukünftiger Personalauswahl im Rahmen der Nachbesetzung von Schulassistenzen an ihrer Schule b. Beschreibung des Qualitätsdialoges im Rahmen der Evaluation
c. Schutzkonzept zur Sicherung des Kindeswohls

4. Ausgestaltung der Rolle der Schulassistenzen und Darlegung der für die Wahrnehmung der Aufgabe erforderlichen Kompetenzen

5. Darlegung der Dienst- und Fachaufsicht des Leistungsanbieters im Schulalltag sowie der Organisations- und Leitungsstruktur u.a.
a. Vorhalten eines Vertretungspools durch den Leistungsanbieter und eines Einsatzes der Vertretung spätestens nach dem fünften Schultag des Ausfalls
b. Benennung konkreter Ansprechpersonen vor Ort
c. Dokumentation, Beschwerdemanagement, Überprüfung erweiterte Führungszeugnisse
d. Angebot von Mitarbeitendenberatungen und -besprechungen
e. System- und beeinträchtigungsrelevante Fortbildungen durch den Leistungsanbieter

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Grundvoraussetzungen für die Arbeit in pädagogischen Kontexten sind
- ein eintragsloses erweitertes polizeiliches Führungszeugnis,
Systemische Schulassistenz im Kreis Recklinghausen Seite 4 von 10
- ein Nachweis, aus dem sich ein ausreichender Impfschutz gegen Masern ergibt (§ 20 Absatz 8 Satz 2 i.V.m. Absatz 9 Satz 1 Nummer 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)) oder ein Nachweis, dass eine Masernimmunität oder Impfkontraindikation vorliegen (§ 20 Absatz 9 Satz 1 Nummer 2 IfSG),
- sowie Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Hier müssen die Voraussetzungen der §§ 72a SGB VIII bzw. 124 Abs.2 SGB IX erfüllt sein.
- die Beherrschung der deutschen Sprache mindestens auf der Kompetenzstufe B2 (selbstständige Sprachanwendung).

Die Schulassistenzen sind in das schuleigene Schutzkonzept im Rahmen der Kindeswohlgefährdung eingebunden.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung

Lose

Angaben zu den Losen
2
2

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Jordan-Mai-Schule
1

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

98000000-3
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Haldenwangschule
2

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

98000000-3
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen