An den Förderschulen sollen Schulassistenzen wie in den Losen 1 und 2 beschrieben eingesetzt werden.
Trotz der weitgehend klassenbezogenen Ausstattung soll der Einsatz der Schulassistenzen auch klassenübergreifend möglich sein, um die jeweiligen Bedarfe der Schule bestmöglich abzudecken. Die
bei einer Einzelbetreuung regelmäßig vorkommenden "Leerzeiten", evtl. durch Erkrankung des Kindes oder der Integrationshilfe, können durch die Schulassistenz vermieden werden. Durch das geplante Modell werden die strukturellen Rahmenbedingungen für eine möglichst weitgehende, effektive Teilhabe aller Schulkinder verbessert: Alle Kinder der Klasse profitieren von dem Unterstützungsangebot.
Mit diesem Pilotprojekt soll ein systemisches Angebot eingeführt werden, welches sich außerhalb des individuellen Leistungsrechts bewegt und ein effektives und niederschwelliges Angebot für alle
Kinder der Schulklasse ohne jegliches Antragserfordernis darstellt. Den Schulen wird ein der Einzelfallhilfe vorgelagertes Instrument an die Hand gegeben.
Der Leistungsanbieter hält aus dem zur Verfügung gestellten Personal eine Koordinierungskraft vor, die morgens in der Zeit von 07.30 bis 08.30 zur Verfügung steht. Sie koordiniert insbesondere die
Vertretungskräfte bei Ausfall von Assistenzen.
Eine Evaluation der Zielerreichung erfolgt schuljährlich durch den Kreis Recklinghausen; daraus ergibt sich eine Berichtspflicht für Schule und Leistungsanbieter. Der hierfür erforderliche Berichtsvordruck wird im Falle einer Zuschlagserteilung zwischen dem Leistungsanbieter, der Schule sowie dem Kreis Recklinghausen gemeinsam erarbeitet.
Die Dienstaufsicht und Fachaufsicht über die Mitarbeitenden wird durch die Leistungsanbieter wahrgenommen.
Die Schulassistenzen unterstehen der Weisung der Schulleitung und des Lehrpersonals. Die Schulleitung oder die von ihr beauftragte Person entscheidet über den jeweiligen Einsatz. Die Schulassistenzen haben sich entsprechend in den schulischen Alltag einzugliedern.
Im Rahmen der Fachaufsicht hält der Leistungsanbieter regelmäßig Kontakt mit der Schule. Verwaltungsaufgaben werden vom Leistungsanbieter durchgeführt.
Die Schulassistenzen sind eingebunden in den Arbeitsablauf der Schule und werden vom Leistungsanbieter angeleitet und ggf. fort- und weitergebildet. Auch die Schule selbst kann Fort- und Weiterbildungen für die Kräfte anbieten. Die Schulassistenzen sind für Fort-/Weiterbildungs- und Vernetzungsaufgaben, die im Zusammenhang mit dem Projekt stehen, freizustellen.
Im Fall der Auftragsvergabe werden eine Kooperationsvereinbarung über den Systemischen Einsatz von Schulassistenzen zwischen dem Anbieter, der Schule und dem Auftraggeber (Muster s. Anlage
01) sowie eine Vergütungsvereinbarung zwischen dem Leistungsanbieter und dem Auftraggeber (Muster s. Anlage 02) geschlossen. Die Vereinbarungen werden um Angaben aus dem im Rahmen der Vergabeverfahrens vorgelegten Konzept des Leistungsanbieters ergänzt.