Der im Nachtragsangebot 17 angebotene ortsfeste Bauzaun soll entlang der Ausbaugrenze zwischen BA 1 und BA 2 vom Nebeneingang bis zur neu erstellten Fuß-/ Radwegeverbindung an de Kurt-Schumacher-Allee errichtet werden. Dieses Erfordernis hat sich durch die Verlagerung der Fertigstellung von Außenanlagenflächen vom BA 1 in den BA 2 ergeben. Der ortsfeste Bauzaun wird erforderlich, um den Besucherverkehr zum und vom Kreishaus von den Bauarbeiten im 2. BA im Bereich des Bauteils E sicher zu trennen. Er wird als blickdichter und ortsfester Holzzaun angelegt. Damit wird verhindert, dass die Bauarbeiten durch den Besucherverkehr gestört und umgekehrt die Besucher durch die Bautätigkeit gefährdet werden.Bei den Arbeiten zur Erstellung des ortsfesten Bauzaunes handelt sich um eine zusätzliche Leistung, da eine Ausschreibung dieser Leistung und ein damit verbundener möglicher Wechsel des Auftragnehmers nur für diese Leistung aufgrund der dann nicht mehr ganzheitlichen Ausführung technisch nicht möglich wäre und außerdem zu Verzögerungen im Bauablauf führen würde. Damit verbunden wären erheblichen Mehrkosten durch Stillstandzeiten und monatlich steigende Baupreise. Aufgrund der technischen Abhängigkeit und der Wirtschaftlichkeit soll somit auf eine Ausschreibung der Leistung verzichtet und die Firma Scheidmann mit diesem Nachtrag beauftragt werden.
Freianlagen + Kanalbau 1. BA (VE 1.501)
Leistungsumfang dieser Leistungsbeschreibung beinhaltete im Wesentlichen folgende Arbeiten:- Rückbau und Entsorgung von ca. 1.600 m²Flächenbefestigungen (Asphalt, Beton- und Natursteinen)- Rückbau von ca. 300 m Einfassungen- Rodung von 12 Wurzelstubben- Abbruch und Entsorgung von ca. 110 m Stützmauern- abräumen und entsorgen von ca. 200 m³ Oberboden- abräumen, ausheben und entsorgen von ca. 5800 t Boden und Unterbaumaterial- Lieferung und Einbau von ca. 280 m³ Oberboden- Lieferung und Einbau von ca. 690 m Kanalleitungen DN 100 bis 300 und 20 Schächten DN 600 bis 1000- Lieferung und Einbau Regenrückhaltesystems aus Kunststoff mit Reinigungsschacht- Lieferung und Einbau von ca. 65 m Kastenrinne und 13 Punktabläufen- Lieferung und Einbau von ca. 1450 m Elektrokabel und 110 m Kabelschutzrohr- Lieferung und Einbau von 14 Pollerleuchten und 14 Mastleuchten- Lieferung und Einbau von 2 Verteilerschränken und 2 Abzweigkästen- Lieferung und Einbau von ca. 1000 m Einfassung- Lieferung und Einbau von ca. 2000 m² Pflasterflächen mit Unterbau und 300 m² provisorischer Asphaltfläche- Lieferung und Einbau von ca. 160 m Mauerscheiben, Höhe 80 cm bis 230 cm- Lieferung und Einbau von ca. 50 m U-Stein-Mauer- Lieferung und Einbau von ca. 60 m Füllstabgeländer- Lieferung und Einbau von ca. 11 m Handlauf- Lieferung und Einbau von 26 m Betonblockstufen- Sanierung von ca. 125 m² Betonmauerwerk- Lieferung und Einbau von ca. 30 m Stabgitterzaun und einem Zauntor- Lieferung und Einbau von ca. 10 m Beton-Sitzbank und 16 Stück Betonsitzblöcke jeweils mit Holzauflagen- Lieferung und Einbau von einer Sitzbank, 4 Fahnenmasten, 4 herausnehmbaren Pollern, 10 Schildern und 7 Abfallbehältern- Lieferung und Einbau eines hydraulisch versenkbaren Pollers- Herstellung von 1600 m² Zwischenbegrünung und Vorbereitung und Mulchen von 1600 m² Vegetationsflächen- Lieferung und Pflanzung von 16 Bäumen, 45 Solitären, ca. 7200 Bodendecker und Stauden und 4000 Zwiebeln- Fertigstellungspflege für 16 Bäume und ca. 1600 m² Pflanzfläche einschließlich Wässerung
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Formblatt 523 - EU-Eigenerklaerung_Sanktionen).