Baustatische Prüfung
- Rechnerischen Nachweise der Standsicherheit
- Konstruktionszeichnungen in statischer und konstruktiver Hinsicht
- Nachweise des statisch-konstruktiven Brandschutzes
- Konstruktionszeichnungen auf Übereinstimmung mit dem Nachweis des statisch-konstruktiven Brandschutzes, falls eine Feuerwiderstandsfähigkeit höher als feuerhemmend zu berücksichtigen ist
- Durchführung von stichprobenhaften Kontrollen während der Bauausführung und Erteilung von Bescheinigungen