Das Angebot der Firma Ridula GmbH wird vom Planungsteam nach der Prüfung als fachlich richtig und wirtschaftlich angemessen gewertet und soll beauftragt werden. Diese Leistung muss aus technischen Gründen zwingend im weiteren Bauverlauf bei der ausführen-den Firma angegliedert werden, da diese Leistung sowohl terminlich als auch gewerketechnisch direkt mit den bereits beauftragten Gewerkeleistungen zusammenhängt.
Für Reparaturarbeiten in den Treppenhäusern, insbesondere im Bereich der bodentiefen Fenstern müssen an einigen Stellen Fliesen ergänzt werden. Dies ist voraussichtlich auch in den anderen Bauabschnitten erforderlich. Das Material, welches im 1. BA nicht benötigt wird, kann eingelagert werden, und zudem für weitere Reparaturen genutzt werden.
Auf Grund der technischen Abhängigkeit und der Wirtschaftlichkeit soll somit auf eine Ausschreibung der Leistung verzichtet und Fa. Ridula GmbH mit diesem Nachtrag beauftragt werden.
Eine Ausschreibung dieser Leistung und ein damit verbundener möglicher Wechsel des Auftragnehmers nur für diese Leistung ist auf Grund der dann nicht mehr ganzheitlichen Ausführung technisch nicht möglich, würde außerdem zu Verzögerungen in dem Bauablauf und somit auch zu erheblichen Mehrkosten durch Stillstandszeiten der übrigen Gewerke und den monatlich steigenden Baupreis führen.
Sanierung des Kreishaus
- Erneuerung und Teilerneuerung von Estrichflächen(Ergänzungen), zum Teil raumweise in den Nassbereichen- Wandfliesen verschiedener Formate und Abdichtungsarbeiten- Bodenfliesen verschiedener Formate und Abdichtungsarbeiten- Sauberlaufzonen- Sanierung von horizontalen Gebäudedehnfugenim Bauabschnitt 1.