Die Rahmenvereinbarung umfasste im Wesentlichen folgende Lieferungen und Leistungen:- Funkgeräte (MRT, HRT, FRT)- Zubehör (Migrationsbaugruppen, Antennen, Ladegeräte, Systemkomponenten, Software)- Dienstleistungen (Fahrzeugeinbau, Schulungen, Wartung, Entstörung)
Der Kreis Recklinghausen und die kreisangehörigen Städte Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Haltern am See, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Waltrop und Recklinghausen beabsichtigen zur Erteilung von Aufträgen über die Ausstattung von Feuerwehr, Rettungsdienst und Leitstelle mit einem einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystem für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (im weiteren BOS-Digitalfunk genannt) den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren.
Aufgrund der abgeschlossenen Umrüstung der Bestandsfahrzeuge sind die Positionen für Montagen obsolet, da Neufahrzeuge in der Regel vom beauftragten Fahrzeugausbauer zumindest eine Vorrüstung für den Digitalfunk enthalten. In der Regel wird jedoch die komplette und die Aufbauhersteller entsprechende Zertifizierungen für die Installation der Digitalfunktechnik enthalten.
Abrufberechtigt sind neben dem Kreis Recklinghausen selbst, die Städte Datteln, Dorsten, Haltern am See, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Waltrop und Recklinghausen.
Aufgrund der bereits vorhandenen Digitalfunkausstattung bei Feuerwehr, Rettungsdienst und Leitstelle müssen zwingend gleiche Komponenten beschafft werden. Aufgrund eines bestehenden Gebietsschutzes besitzt lediglich ein Anbieter eine Zulassung für den Vertrieb der entsprechenden Komponenten.