Der vergebene Auftrag beinhaltet den nachfolgenden Leistungsumfang:
Das bisherige Angebot an bargeldlosen Zahlmethoden in den unterschiedlichen Standorten der Kreisverwaltung Recklinghausen soll sukzessive standardisiert und erweitert werden. Es sollen zukünftig diverse bargeldlose Zahlungsmethoden wie Zahlungen per Girokarte, Debitkarte, Kreditkarte, mobile Endgeräte oder auch digitale Zahlungsmethoden angeboten werden.
Daneben plant die Auftraggeberin die quantitative Aufstockung der Zahlungsterminals von bisher 11 auf 32 Einheiten. Mit dem Austausch der physikalischen Zahlungsterminals sollen auch Geräte der neuesten Generation zum Einsatz kommen, die alle erforderlichen Zulassungen und Zertifizierungen für den Einsatz zum bargeldlosen Zahlungsverkehr während der vereinbarten Vertragslaufzeit vorweisen. Alle Zahlungsterminals werden über einen Zeitraum von 60 Monaten einheitlich ab dem 01.07.2025 gemietet. Zudem gehört die neben der Bereitstellung der Terminals auch die zukünftige Abwicklung und Abrechnung der vorgenommenen Transaktionen über die Zahlungsterminals. (Zahlungs- und Abrechnungsservice).
Eine grundlegende Voraussetzung für den reibungslosen Ablauf im bargeldlosen Zahlungsverkehr ist die Betriebsbereitschaft der Zahlungsterminals. Hierzu soll der Auftragnehmer ein Service-Supportpaket anbieten, indem beispielsweise der Depotservice, Softwareupdates oder auch eine Hotline im Rahmen der Vorgaben der Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellt werden müssen.
Die nutzungs-/umsatzorientierten Entgelte sollen über ein Gebührenmodell abgewickelt werden, das sich an den prognostizierten Umsatz-/Transaktionsangaben orientiert.