Der Kreis Recklinghausen ist Eigentümer von Grundstücken, die vormals im Eigentum der Sythengrund Wasagchemie GmbH in Haltern am See - Sythen standen und eine Gesamtgröße von 209,64 ha aufweisen.Das zu diesen Grundstücken zählende ehemalige Werksgelände mit einer Größe von 101,7 ha ist eingezäunt. Auf diesem Gelände befinden sich ca. 140 Gebäude / unterirdische Bunker in sehr unterschiedlichem Alter und Erhaltungszustand. Seit Eigentumsübergang zum 01.01.2019 obliegt dem Kreis Recklinghausen die Verkehrssicherungspflicht für die Grundstücke.Bis zum Abschluss der Planungen zur Geländeentwicklung bzw. bis zur Entscheidung über eine Folgenutzung soll, zunächst für die Dauer von zwei Jahren (mit einer zweimaligen Option auf Verlängerung um 1 Jahr), die Standortbewirtschaftung weiterhin in Form eines Dienstleistungsvertrages vergeben werden. Der aktuelle Dienstleistungsvertrag endet am 30.09.2025.
Die Standortbewirtschaftung umfasst insbesondere die Übernahme der Verkehrssicherung für den Standort mit Altgebäuden und Altanlagen sowie die Pflege und Instandhaltung der Versorgungsinfrastruktur.Der Auftrag umfasst neben den erforderlichen vorbereitenden Leistungen zur Einarbeitung und Konzeption der Leistungen insbesondere folgende Hauptleistungen:die Koordinierung der befristeten Standortbewirtschaftung; die arbeitstägliche Besetzung des Geländes während üblicher Betriebszeiten; die einfache Pflege und Unterhaltungsarbeiten am Grundstück inkl. Baumfällungen; Grünpflegearbeiten und Reinigung von Dachrinnen; Begehung der Gebäude auf Sturmschäden und andere witterungsbedingte Schäden; Kontrolle der Grundstückseinfriedung; Sicherstellung der Einhaltung der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen; Funktionskontrolle der Feuerwehrzufahrten; Sicherung von Gebäuden und Infrastruktureinrichtungen gegen Einbruch und Vandalismus; Überwachung von Reparaturen an der Grundstückseinfriedung und am Gebäudebestand sowie Beseitigung von Sturm-, Einbruchs- und Vandalismusschäden und Erhaltungsmaßnahmen; Unterweisung von Fremdfirmen auf Gefahrenstellen auf dem Betriebsgelände; Zugangskontrolle des Geländes (z.B. bei Fremdfirmen);Umsetzung des Heizungskonzeptes, so dass im Winterbetrieb keine Frostschäden entstehen; Sicherstellung der Stromversorgung, insbesondere für die Sanierungsanlagen (Stromlieferverträge mit externen Versorgern werden vom Auftraggeber selbst geschlossen und verwaltet); Betreuung der Anlagen der Grundstücksentwässerung; Aufrechterhaltung der Trinkwasserversorgung; Sicherstellung und Unterhaltung der Löschwasserversorgung; Abstimmung / Zusammenarbeit mit dem Jagdpächter; Mitwirkung bei der Prüfung von Steuern, Abgaben, Versicherungen, Dienstleistungs- und Versorgungsverträgen etc.; Abstimmung / Zusammenarbeit mit dem AAV und den Gutachtern und Fachfirmen der Altlastensanierung.Alle Planungen sind rechtzeitig, spätestens vor der Umsetzung, mit dem Auftraggeber abzustimmen.Die Planung und Koordination der Standortverwaltung sowie einfache Unterhaltungsarbeiten sind mit eigenem Personal durchzuführen. Benötigte Materialien und Arbeitsgeräte werden vom Auftraggeber gestellt bzw. auf Rechnung des Auftraggebers beschafft.Ggf. erforderliche Leistungen von Fachfirmen bzw. größere Bauunterhaltungsmaßnahmen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber vom Auftragnehmer zu planen und eine Ausschreibung vorzubereiten. Die Ausschreibung und Vergabe der Arbeiten erfolgt durch den Auftraggeber. Die Einweisung und Überwachung der beauftragten Fachfirmen sowie die Rechnungsprüfung sind vom Auftragnehmer durchzuführen.Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung.
Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit um 12 Monate, also bis zum 30.09.2028, zu verlängern (1. Verlängerungsoption). Macht er von dieser 1. Verlängerungsoption wirksam Gebrauch, so hat er weiterhin das Recht, die Laufzeit nochmals um weitere 12 Monate, also bis zum 30.09.2029, zu verlängern (2. Verlängerungsoption).
1. Organisation des Planungs- und Koordinierungsprozesses2. Instandhaltungskonzept3. Verkehrssicherungskonzept
1. Qualifikation und Erfahrung Projektleiter/in2. Qualifikation und Erfahrung stellvertretende/r Projektleiter/in
Gesamthöhe der angebotenen Vergütung.
Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer optional Leistungen zur Mitwirkung bei der Errichtung und Inbetriebnahme einer 10-kV-Station auf dem Gelände übertragen, falls die Errichtung und Inbetriebnahme (entgegen der derzeitigen Zeitplanung) nicht vor dem 30.09.2025 abgeschlossen ist.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.