Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme mit dem Förderziel "Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit" und "Direktvermittlung".
Übergeordnetes Ziel der Maßnahme ist die Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis von Personen, die aus diversen Gründen keine oder zu wenig Berufserfahrung besitzen.
Der Zielgruppe, ungleich ob mit oder ohne Flucht- oder Migrationshintergrund, fehlt es häufig an Qualifizierung und beruflicher Praxis um eine (nachhaltige) Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu erwirken. Der Zielgruppe fehlt es an ausreichenden Kompetenzen einer Beschäftigung (dauerhaft) nachzugehen. Fehlendes Sozialverhalten, mangelnde Motivation - auch durch den eigenen Sozialisationsprozess begründet - erschweren Ihnen den Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.Bei Personen mit Migrationshintergrund entspricht die im Herkunftsland erworbene Berufserfahrung zusätzlich oftmals nicht den Anforderungen des hiesigen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Das Verhalten im Betrieb ist den Personen oftmals aufgrund mangelnder Erfahrung, aber auch religiöser Prägung und kultureller Unterschiede unbekannt und wirkt fremd auf sie. Durch längeren Leistungsbezug von ALG II, ein noch nicht gereiftes Bildungs- und Sozialverhalten, mangelnder Motivation, fehlendes Verständnis für das hiesige System oder durch das Festhalten an Kultur, Traditionen und Rollenzuweisungen wird der Integrationsprozess zusätzlich erschwert und wenn überhaupt kommen oftmals nur kurzfristige Beschäftigungen zustande.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Die Maßnahme verlängert sich einmalig um eine weitere Laufzeit (Optionszeitraum), wenn sich die beauftragende Behörde und die beauftragte Organisation über die Verlängerung des Vertrages spätestens 3 Monate vor Ende der Maßnahme schriftlich einigen.
Herten ist der Erfüllungsort / Maßnahmeort für Los Nr. 1.
Oer-Erkenschwick ist der Erfüllungsort / Maßnahmeort für Los Nr. 2.
Preis
Im zu erstellenden Maßnahmekonzept ist das Verständnis für die Zielgruppe darzulegen. Unterschiede innerhalb der Zielgruppe sind darzustellen.
Es sind 2 Fallbeispiele zur Verdeutlichung der individuellen Ausgangssituation der Zielgruppe zu skizzieren. Die Beispiele sollten möglichst unterschiedlich angelegt sein um eine breite Aussage über die Zielgruppe darzustellen.
Im zu erstellenden Maßnahmekonzept ist darzustellen, wie die Gliederung der Inhalte auf die einzelnen Teilnehmenden individualisiert werden sollen.
Es ist darzustellen, wie und welche Gruppenkonstellationen in der Maßnahme genutzt werden sollen. Die Ausführungen sind anhand ihrer Relevanz für die Zielerreichung zu begründen.
Im zu erstellenden Maßnahmekonzept ist darzustellen, wie das bestehende Netzwerk an Betrieben strukturiert und aufgestellt ist (Branchenvielfalt, Städte, Berufsfelder etc.). Es ist darzustellen, wie das Netzwerk gewinnbringend für die Teilnehmenden genutzt werden soll.
Hinsichtlich der Erhöhung oder Reduzierung der Anzahl der Teilnehmerplätze wird auf § 25 des Dokumentes "15 - Vertragsbedingungen" verwiesen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieterfragen sind bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden.
Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal (Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr). Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerberinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationen abzurufen.
Unterlagen werden gemäß dem §56 VgV nachgefordert.
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB.
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB
Der Bieter muss mindestens zwei Referenzen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Projekte nachweisen (siehe Dokument 10 - Fachkunde und Leistungsfähigkeit)
siehe Vertragsbedingungen
Der Bieter muss über eine Trägerzulassung gem. §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III verfügen. Bei Bietergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Die Maßnahme verlängert sich einmalig um eine weitere Laufzeit (Optionszeitraum), wenn sich die beauftragende Behörde und die beauftragte Organisation über die Verlängerung des Vertrages spätestens 3 Monate vor Ende der Maßnahme laut Los- und Preisblatt schriftlich einigen.