Der Kreis Recklinghausen beabsichtigt die Sanierung desKreishauses Recklinghausen. Der Umfang der Sanierung umfasstalle notwendigen Maßnahmen hinsichtlich des Brandschutzes,der Haustechnik, der Gesundheit und die vollständigeDachsanierung sowie den Abbruch der bestehenden Fassademit anschließendem Neuaufbau. Die schadstoffbelastetenInnenwände werden zurückgebaut, so dass bis auf den Rückbaudes vorhandenen Estrichs ein fast vollständiger Rückbau desgesamten Innenausbaus erfolgt. Als Ergebnis wird einschadstofffreies Gebäude angestrebt.Darüber hinaus werden auch die bestehenden umgebendenAußenanlagen einschließlich der Innenhöfe zurückgebaut undneu errichtet.Die Kernsanierung erfolgt im laufenden Dienstbetrieb, d.h. es isteine bauabschnittsweise Freiziehung und Sanierung der Bauteileerforderlich mit der Konsequenz Interimslösungen im Bestand,in extern angemieteten Liegenschaften und ggf. in Containernausführen zu müssen.
Grabenbrücke als Fluchtweg: ca. 1 StückRingerder: ca. 25 mAbbruch Perimeterdämmung und Abdichtung der erdberührten Bauteile: ca. 650 m2Bodenaushub, Homogenbereiche 1-3: ca. 2.400 m3Abdichtung der erdberührten Bauteile: ca. 675 m2Perimeterdämmung XPS WLG 035: ca. 750 m2Attika Erhöhung, Einbau HEA 100, e=1,20 m, h=0,530 bis 0,675 m: ca. 185Stahlbauarbeiten, Profilstahl: ca. 11 toGeländer, verz. Flachstahl 50/10, H=1.000 mm. L= ca. 550 bis 1200 mm: ca. 184 St
Preis
Der Kreis Recklinghausen hat sich in dem vorliegenden Verfahren dazu entschlossen, auf eine Einreichung von bepreisten Leistungsverzeichnissen in Form von pdf- oder vergleichbaren Dateien zu verzichten und nur noch die Einreichung bepreister GAEB-Dateien im D84 oder X84-Format zuzulassen.
Das bedeutet in diesem Verfahren, dass Angebote, die nicht als GAEB-Datei im D84- oder X84-Format eingereicht werden, von der Wertung ausgeschlossen werden. Eine Nachforderung eines bepreisten Leistungsverzeichnisses in dem D84- oder X84-Format ist ausgeschlossen!
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Raum 1.4.06/1.4.07Kreishaus Recklinghausen
Nur Vertreter des AG
Unterlagen werden gemäß dem §16a EU VOB/A nachgefordert.
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB.
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB
Drei vergleichbare Projekte mit einer Nettoauftragssumme von jeweils mind. 600.000.- EUR innerhalb der letzten 3 Jahre. Für diese Projekte ist eine Referenzbescheinigung gem. Vergabehandbuch Formblatt 444 vorzulegen. Die Referenzbescheinigung muss folgende Angaben enthalten:Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten, der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Siehe die beigefügten Vertragsbedingungen.
Es darf kein Ausschluss im Sinne des Formulars 523 (EU-Eigenerklärung Sanktionen) vorliegen.