Während der regulären Öffnungszeiten des Kreishauses Recklinghausen wird von der eingesetzten Sicherheitskraft eine kontinuierliche und deutlich wahrnehmbare Präsenz im Erdgeschoss, insbesondere im Bereich der neuen Bürgerzone, erwartet.
Die Liegenschaften der Kreisverwaltung sowie die Baustelle am Kreishaus - einschließlich der dazugehörigen Lagerflächen - sind bedarfsweise durch bestelltes Wachpersonal oder durch Kontrollfahrten einer qualifizierten Sicherheitsfachkraft abzusichern.
Die Einsätze erfolgen ausschließlich nach vorheriger Abstimmung mit der zuständigen Stelle sowie auf Grundlage einer konkreten Bedarfsermittlung. Ziel ist es, einen angemessenen Schutz der Gebäude, Anlagen und Materialien sicherzustellen.
Hier ist die Präsenz von einer Sicherheitskraft vorgesehen, Deeskalation bei Vorfällen und Kontrolle des Eingangsbereichs der Bürgerzone mit Infotheke, Beratungsinseln sowie den Beratungsräumen sicherzustellen.
1. Maßnahmen bei Störungen des Hausfriedens:
Hierzu gehört ein konsequentes Vorgehen durch die Sicherheitskraft, insbesondere:
- das unmittelbare Ansprechen und Ermahnen auffälliger Personen,
- die konfliktvermeidende Entfernung von Personen aus sensiblen Bereichen
- bei Nichtbeachtung die Hinzuziehung der Polizei zur Feststellung der Personalien,
um anschließend ein mögliches Hausverbot durch die Kreisverwaltung Recklinghausen veranlassen zu können.
2. Überwachung des Eingangsbereichs und der neuen Bürgerzone
Die Bürgerzone (mit Infotheke, Beratungsinseln und Beratungsbüros) des Kreishauses Recklinghausen ist durch die Sicherheitskraft dauerhaft zu überwachen.
Es sind regelmäßig Kontrollgänge in diesem Bereich durchzuführen.
Es ist auf einen deutlichen Präsenz zu achten, um im Falle von Kundenausschreitungen unmittelbar deeskalierend eingreifen zu können.
1. Kontrollfahrten erfolgen nach Bedarf und Abstimmung.
2. Alle Fahrten sind mittels Wächterkontrollsystem oder vergleichbarem Verfahren zu dokumentieren.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.