Betriebsärtliche Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2
Die Stadtverwaltung Recklinghausen vergibt die betriebsärtzliche Betreuung für ca. 2.400 Beschäftige. Die Betreuung ist gemäß den rechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes und der DGUV Vorschrift 2, durchzuführen. Es sind sowohl Büroarbeitsplätze, wie auch Betriebshof, Reinigungsbetrieb, Kindertagesstätten, Feuerwehr, Schwimmbäder, Museen und Kanalunterhaltung zu betreuen. Es wird jährlich von einem Betreuungsbedarf von ca. 350 h Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung, zzgl. den arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Untersuchungen, ausgegangen. Der Auftragnehmer oder die Auftragnehmerin bietet Räumlichkeiten, die nicht weiter als max. 15 km Luftlinie vom Hauptstandort (Rathausplatz 3/4, 45657 Recklinghausen) des Auftraggebers entfernt sind.
Der Vertrag verlängert sich ohne weitere Vereinbarung automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Kündigung. Die Kündigung kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen erfolgen. Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt jedoch 48 Monate, der Vertrag endet insofern spätestens mit Ablauf des 31.12.2029.
Die Räume des Auftragnehmers müssen sich aufgrund des Ortsnähe erfordernden Charakters der Leistung der Stadt Recklinghausen selbst oder in einem Radius von 15 km Luftlinie um das Rathaus (Rathausplatz 3/4 45657 Recklinghausen) befinden.
Preiswertung
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamenZuschlagserteilung erstellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeberdie unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und denNamen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat, und seit derAbsendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit-der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber demAuftraggeber unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (in der Regel innerhalb weniger Tage und auch inschwierigen Fällen längstens innerhalb von 14 Tagen) gerügt hat,-Vergaberechtsverstöße, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablaufdes genannten Schlusstermins für den Eingang der Angebots oder Teilnahmeanträge genannten Frist gerügtwerden, oder-Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablaufdes genannten Schlusstermins für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge genannten Frist gerügtwerden.Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieserRüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag stellen.
Die Anforderung der Vergabeunterlagen, der Versand der Vergabeunterlagen und die Entgegennahmevon Angeboten erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de oderwww.vergabe.nrw.de.Der Auftraggeber führt das Vergabeverfahren über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr.Die Auftragsbekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen stehen Bietern gem. § 9 Abs. 3 Satz 2 VgV auchohne Registrierung auf dieser Vergabeplattform zur Verfügung. Das Einreichen eines Angebotes mithilfeelektronischer Mittel über diese Vergabeplattform wird zwingend verlangt.Eine Registrierung bei der Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr ist für die weitere aktiveTeilnahme, insbesondere für die Abgabe eines Angebotes somit zwingend erforderlich (§ 9 Abs. 3 Satz 1 VgV).Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens, hierzu gehört z.B. die Eingabe einer Bieterfrageund deren Beantwortung, erfolgt mithilfe elektronischer Mittel über diese Vergabeplattform. Die Einreichungvon Bieterfragen wird ausschließlich über die vom Auftraggeber gewählte Vergabeplattform zugelassen. EineBeantwortung erfolgt ebenso ausschließlich über die vom Auftraggeber gewählte Vergabeplattform