Abgabe von Eigenerklärungen mit Hilfe des den Vergabeunterlagen beiliegenden Formblattes 124. Es werden Erklärungen bezüglich des Umsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren verlangt. Weiterhin müssen in den letzten 3 Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sein. Es muss erklärt werden, dass für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Es müssen Angaben bezüglich Insolvenzverfahren und Liquidiationen gemacht werden und es muss bestätigt werden, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Sofern das sich bewerbende Unternehmen präqualifiziert ist, ist der Nachweis der Präqualifikation ausreichend.
- Bezogen auf den durchschnittlichen Jahresgesamtumsatz des Bietenden aus den letzten drei Geschäftsjahren ist ein Mindestumsatzwert von 250.000 Euro (netto) nachzuweisen.
- Bezogen auf den durchschnittlichen Jahresumsatz anteilig für vergleichbare Aufgaben des Bieters ist ein Mindestwert von 40.000 Euro (netto) nachzuweisen.
Ist der Bietende noch keine 3 Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum bei den vorgenannten beiden Nachweisen auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Bei Bewerbergemeinschaften genügt zum Nachweis des Mindestjahresumsatzes, wenn die Addition der nachgewiesenen Umsätze der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderten Mindestsummen erreichen.
- Die vorliegende Berufshaftpflichtversicherung hat eine zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehende Deckungssumme für Personenschäden sowie für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden von jeweils 1.000.000 Euro aufzuweisen. Darüber hinaus hat die Versicherungspolice eine Nachhaftung von 5 Jahren vorzusehen.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Versicherungsbedingungen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Dies erfolgt unter der Maßgabe, dass es genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen Mindestdeckungssumme der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderten Mindestdeckungssummen von jeweils 1.000.000 Euro für Personenschäden sowie für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden erreichen.