Gegenstand der Werberechte / Werbekonzession auf dem Gebiet der Stadt Recklinghausen - allgemeine Anforderungen
Die Stadt Recklinghausen beabsichtigt die Werberechte / Werbekonzession für beleuchtete und unbeleuchtete analoge und digitale Werbung auf städtischem Grund und Boden exklusiv neu zu vergeben.
Die derzeit bestehenden Verträge laufen am 31.12.2025 aus. Mit Ablauf dieser Verträge sollen sämtliche Werberechte neu vergeben werden. Die neuen Verträge beginnen am 01.01.2026, haben eine feste Laufzeit von sechs Jahren und enden zum 31.12.2031.
Die Stadt Recklinghausen vergibt die Werberechte / Werbekonzession zum Einen zur alleinigen Nutzung der Werbemöglichkeiten im Citylightposter (CLP) bzw. 4/1 Format an allen errichteten Fahrgastunterständen / Stadtinformationsanlagen auf städtischen Grund und Boden, über die der Stadt Recklinghausen das Verfügungsrecht zusteht (Los 1), sowie zum Anderen das Werberecht zur alleinigen Nutzung aller Werbemöglichkeiten, insbesondere zur Errichtung - in Abstimmung mit der Stadt Recklinghausen - und Bewirtschaftung von Plakatwerbeträgern (Säulen und Tafeln) und Hinweismedien, auf städtischen Grund und Boden, über die der Stadt Recklinghausen das Verfügungsrecht zusteht (Los 2).
Dieser Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Konzessionsvergaberichtlinie 2014/23/EU und der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung) vom 12.04.2016, da in der zu vergebenden Konzession der rechtlich vorgegebene Schwellenwert gemäß § 106 Abs. 2 Nr. 4 GWB in Höhe von 5.3500.000 Euro nicht erreicht wird.
Das hier gewählte Verfahren - lediglich orientierend an den vergaberechtlichen Regelugen einer "Öffentlichen Ausschreibung" der UVgO - soll die Durchführung eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens sicherstellen. Das Verfahren weicht jedoch vom Verfahren einer öffentlichen Ausschreibung i.S.d. UVgO ab, so dass insbesondere die Regelungen der UVgO keine unmittelbare Anwendung finden, es sei denn es wird ausdrücklich auf die vergaberechtlichen Vorschriften (in entsprechender Anwendung) Bezug genommen.
Die Werbekonzession beinhaltet das Recht und die Pflicht auf kommunalen Grund auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko des Konzessionsnehmenden/ Bietenden während der Laufzeit der Verträge Fahrgastunterstände (mit Werbemöglichkeiten in den Werbevitrinen für den öffentlichen Personennahverkehr) / Stadtinformationsanlagen (Los 1) und allen weiteren Werbeanlagen (Los 2) bereitzustellen, zu bewirtschaften, zu unterhalten (instand zu halten, zu warten, zu reinigen) und werblich zu nutzen.