Planung, Errichtung und Betrieb der Quartiersenergieversorgung für das Neubaugebiet ISEK Hillerheide auf dem ehemaligen Trabrennbahnareal in Recklinghausen. Gegenstand ist eine klimaneutrale Wärmeversorgung über ein leitungsgebundenes Niedertemperatur Nahwärmenetz (Wärmenetz 4.0) im Wege einer Dienstleistungskonzession mit einer Laufzeit von 25 Jahren.
Die Stadt Recklinghausen vergibt als Konzessionsgeberin die Planung, Errichtung und den Betrieb der Quartiersenergieversorgung (QEV) für das neu entstehende Baugebiet "ISEK Hillerheide" (ehem. Trabrennbahnareal, ca. 34 ha, bis zu rd. 1.130 Wohneinheiten). Die Wärmeversorgung erfolgt zu 100 % klima-/CO2-neutral über ein Niedertemperatur Nahwärmenetz (Vorlauf ca. 45-50 °C, Rücklauf max. 30 °C) mit zentraler Wärmeerzeugung über Großwärmepumpen (ca. 4.000 kW). Als Wärmequellen dienen Erdwärmesonden, Seewassernutzung und Umgebungsluft; Photovoltaik/Solarthermie sind optional. Fernwärme aus Bestandsnetzen, Gas und biomassebasierte Energieträger sind ausgeschlossen. Der Leistungsumfang umfasst Planung, Bau, Finanzierung sowie den Betrieb und die Instandhaltung der gesamten Erzeugungs- und Verteilinfrastruktur einschließlich der Hausanschlüsse und Übergabestationen über die gesamte Vertragslaufzeit. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach den §§ 97 ff., 149 ff. GWB und der KonzVgV durchgeführt. Der modulare Ausbau folgt dem Bauablauf des Gesamtquartiers bis ca. 2039
Plausibilität und technische Nachvollziehbarkeit der Systemauslegung (Wärmequellen, Netztemperaturen, Wärmepumpenauslegung) Qualität, Effizienz und Langlebigkeit der vorgeschlagenen Komponenten Darstellung der Liefergrenzen (Übergabepunkt Wärme/HÜS) und Konsistenz mit der Wirtschaftlichkeitsberechnung Konzept für den modularen Netzausbau synchron zur Quartiersentwicklung (Bauabschnitte, Wirtschaftlichkeit in der Aufbauphase) Innovationsgrad (z.B. KI-gestützte Betriebsoptimierung, Sektorkopplung, VHPReady-Schnittstelle) Rechtliche Umsetzbarkeit (Genehmigungspfade, Regulierung, ggf. geschlossene Verteilernetze)
Qualität und Nachvollziehbarkeit der Wirtschaftsplanung (Bilanz/GuV in Best-/Real-/Worstcase) Belastbarkeit der Kalkulationsgrundlagen (Quellenangaben für Preisprognosen, Energiemengen, Kostensätze) Darlegung der Finanzierung (Eigen-/Fremdkapital, Fördermittelstrategie inkl. BEW) Qualität des Online-Monitoringkonzepts (Messpunkte, Datenverfügbarkeit, Jahresberichtspflicht) Flexibilität für zukünftige Erweiterungen und Systemanpassungen (Resilienz/Zukunftsfähigkeit)
Qualität und Nachvollziehbarkeit des Konzepts für Wartung, Instandhaltung und Störungsmanagement Verbindlichkeit der garantierten Reaktions- und Wiederherstellungszeiten (Notbetrieb, Vollbetrieb) Qualifikation, Verfügbarkeit und regionale Verankerung des Servicepersonals Darstellung des Redundanzkonzepts (n+1-Auslegung, Notversorgungskonzept, max. Ausfalltage p.a.) Nachweis des Versicherungskonzepts: Vorlage des vollständigen Versicherungskonzepts
Attraktivität, Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Wärmepreisstruktur (Grundpreis/Arbeitspreis/Anschlusskosten HÜS) Darlegung, wie trotz Anschluss- und Benutzungszwang marktgerechte Preise für Endverbraucher dauerhaft sichergestellt werden (Endverbraucherschutz) Qualität des Kundenservice- und Kommunikationskonzepts (inkl. Beschwerdemanagement) Konzept für Öffentlichkeitsarbeit und Anwohnerkommunikation in der Bauphase Strategie zur Anpassung an veränderte Kundenbedürfnisse; ggf. ergänzende Produkte (Strom)
(Niedrigste angebotene "Wärmekosten" / "Wärmekosten" des Bieters) × 5 Punkte
Die Konzessionsgeberin behält sich vor, den Leistungsumfang an den tatsächlichen Ausbaustand des Quartiers anzupassen. Es werden zwei Ausbaustufen abgefragt (ca. 900 und ca. 1.130 Wohneinheiten). Optionale Leistungselemente (u. a. Solarthermie, Photovoltaik, Nutzung gewerblicher Abwärme, Backup-Elektrokessel) können nach Maßgabe des Pflichtenhefts und des Betriebskonzepts einbezogen werden. Bei planerischen Änderungen des Vertragsgebiets stimmen sich die Parteien über eine entsprechende Anpassung ab.
Das Vergabeverfahren wird als Konzessionsvergabeverfahren im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach den §§ 97 ff., 149 ff. GWB und der KonzVgV durchgeführt. Sämtliche verbindlichen Fristen und Termine werden ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Die Kommunikation im Verfahren erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich digital und unter zwingender Verwendung der vorgegebenen Formblätter einzureichen; Änderungen an den Formblättern sowie postalisch eingereichte Unterlagen führen zum Ausschluss. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Der Auftragnehmer hat Vertragserfüllungsbürgschaften für die Bau- und die Betriebsphase zu stellen. Baukostenzuschüsse (BKZ) für das Wärmeverteilnetz werden nicht erhoben. Die eingereichten Unterlagen sind vertraulich zu behandeln.
Konzessionsvergabe im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (§§ 97 ff., 149 ff. GWB, KonzVgV). Nach dem Teilnahmewettbewerb werden alle geeigneten Bewerber ohne weitere Auswahlbeschränkung zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Es folgen Verhandlungsgespräche, überarbeitete Angebote und ggf. finale Angebote. Die Zuschlagsentscheidung erfolgt anhand der Bewertungsmatrix: Leistung/Konzept 40 %, Wärmekosten 60 %. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die gesamte Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.
Die Quartiersenergieversorgung wird zu 100 % klima/CO2-neutral ausgelegt. Die Wärmeerzeugung erfolgt ausschließlich aus erneuerbaren Quellen (Erdwärme, Seewasser, Umgebungsluft, optional Solarthermie/Photovoltaik) über ein NiedertemperaturNahwärmenetz mit Großwärmepumpen. Fossile Energieträger (Gas), Fernwärme aus Bestandsnetzen sowie biomassebasierte Energieträger sind ausgeschlossen. Ziel ist eine dauerhafte Vermeidung von Treibhausgasemissionen in der Wärmeversorgung des Quartiers.
Das Versorgungskonzept basiert auf einem innovativen Niedertemperatur-Nahwärmenetz (Wärmenetz 4.0) mit Sektorenkopplung. Mehrere erneuerbare Wärmequellen (Erdwärmesonden mit saisonaler Speicherung, Seewassernutzung, Luftkollektoren) werden in einer zentralen Energiezentrale über Großwärmepumpen zusammengeführt. Flexibilitätsoptionen wie stromgeführte Sondenregeneration, Pufferspeicherbewirtschaftung nach Strommarktsignalen sowie die Integration von Photovoltaik/Abwärme heben das System technologisch deutlich über konventionelle Wärmeversorgungslösungen hinaus.
Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens, hierzu gehört z.B. die Eingabe einer Bieterfrageund deren Beantwortung, erfolgt mithilfe elektronischer Mittel über diese Vergabeplattform. Die Einreichungvon Bieterfragen wird ausschließlich über die vom Auftraggeber gewählte Vergabeplattform zugelassen.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamenZuschlagserteilung erstellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeberdie unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und denNamen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat, und seit derAbsendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit-der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber demAuftraggeber unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (in der Regel innerhalb weniger Tage und auch inschwierigen Fällen längstens innerhalb von 14 Tagen) gerügt hat,-Vergaberechtsverstöße, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablaufdes genannten Schlusstermins für den Eingang der Angebots oder Teilnahmeanträge genannten Frist gerügtwerden, oder-Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablaufdes genannten Schlusstermins für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge genannten Frist gerügtwerden.Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieserRüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag stellen.
Die Auftraggebende behält sich - im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen - vor, fehlende oder unklare Nachweise oder Eintragungen nachzufordern bzw. aufzuklären.
Die zwingenden Ausschlusskriterien gem. § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 GWB sind zu beachten. Das Nichtvorliegen dieser Ausschlussgründe ist durch eine Eigenerklärung des Bewerbers zu bestätigen. Das hierfür vorgesehene Formblatt wird den Bewerbern mit den Vergabeunterlagen über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft - spätere Arbeitsgemeinschaft (ARGE) - ist im Auftragsfall entweder der Abschluss der nach dem Betreibervertrag vorgeschriebenen Versicherungen für die Arbeitsgemeinschaft bzw. eine verbindliche Bestätigung eines Versicherers bzw. eines Versicherungsmaklers, dass die nach dem Betreibervertrag vorgeschriebenen Versicherungen abgeschlossen werden, nachzuweisen oder, wenn solche Versicherungen für die ARGE nicht abgeschlossen werden sollen, das Bestehen bzw. eine verbindliche Bestätigung eines Versicherers bzw. eines Versicherungsmaklers, dass die nach dem Betreibervertrag vorgeschriebenen Versicherungen abgeschlossen werden, von jedem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft nachzuweisen. Die Deckungssummen für die Haftpflichtversicherung für den Bau je Schadensfall müssen mindestens betragen: Personenschäden 3.000.000 EUR (2-fach maximiert je Versicherungsjahr) Sonstige Schäden 3.000.000 EUR (2-fach maximiert je Versicherungsjahr) Die Deckungssummen für die Haftpflichtversicherung für den Betrieb je Schadensfall müssen mindestens betragen: Personenschäden 10.000.000 EUR (2-fach maximiert je Versicherungsjahr) Sonstige Schäden 10.000.000 EUR (2-fach maximiert je Versicherungsjahr) Bei Bewerbergemeinschaften ist die Versicherung in der vg. Höhe von jedem Mitglied separat abzuschließen und nachzuweisen. Der Abschluss der Versicherung(en) ist dem AG spätestens 9 Kalendertage nach Zugang des Informationsschreibens zur vorgesehenen Beauftragung nachzuweisen.
Jahresumsatz im Leistungsbild "Planung von Energieversorgungsanlagen" 2023 - 2025, Mindestanforderungen: Mittelwert > 500.000 EUR netto/Jahr Jahresumsatz im Leistungsbild "Betrieb von Energieversorgungsanlagen" 2023 - 2025, Mindestanforderungen: Mittelwert > 100.000 EUR netto/Jahr Jahresumsatz im Leistungsbild "Bau von Energieversorgungsanlagen" 2023 - 2025, Mindestanforderungen: Mittelwert > 1.000.000 EUR netto/Jahr
Mit Einreichung dieses Teilnahmeantrages bestätigt der Bewerber, dass er nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staats eingetragen ist (für Bewerber mit Sitz in Deutschland: es wird bestätigt, dass der Bewerber in ein entsprechendes Handelsregister, Partnerschaftsregister bzw. Berufsregister ordnungsgemäß eingetragen ist, soweit der Bewerber zur Eintragung verpflichtet ist). Weiter bestätigt der Bewerber mit Einreichung dieses Teilnahmeantrages, dass die im Auftragsfall für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen über die erforderliche Qualifikation als Architekten bzw. Ingenieure (oder vergleichbar) gem. § 75 Abs. 1 und 2 VgV verfügen.
Järl. Mittel der Beschäftigten 2023-2025: Mindestanforderungen >5 Personen (VZÄ)
01. Referenz für Planung Bau und Betrieb - Geothermie: Eine eingereichte Referenz für dieses Leistungsbild muss in Summe mindestens einmal folgende Kriterien erfüllen: Eine vergleichbare Planungs- und Bauleistung für "Erdwärmesonden" oder vergleichbare Objekte gem. Anlage 12 Objektliste HOAI 2013 als Neubaumaßnahme mit einer HZ > II Eine vergleichbare Planungsleistung für den Neubau eines der vg. Objekte mit Erbringung von mindestens der Leistungsphase 3 oder 5 Eine vergleichbare Leistung mit vorläufigen Baukosten (KG 300 - 500) > 100.000 EUR netto. Abschluss der Referenz gem. Nr. 3.0 (s.o.) innerhalb der letzten 10 Jahre
02. Referenz für Planung Bau und Betrieb - Wärmenetz: Eine eingereichte Referenz für dieses Leistungsbild muss in Summe mindestens einmal folgende Kriterien erfüllen: Eine vergleichbare Planungs- und Bauleistung für "Nah- bzw. Fernwärmenetze" oder vergleichbare Objekte gem. Anlage 12 Objektliste HOAI 2013 als Neubaumaßnahme mit einer HZ > II Eine vergleichbare Planungsleistung für den Neubau eines der vg. Objekte mit Erbringung von mindestens der Leistungsphase 3 oder 5 Eine vergleichbare Leistung mit vorläufigen Baukosten (KG 300 - 500) > 100.000 EUR netto. Abschluss der Referenz gem. Nr. 3.0 (s.o.) innerhalb der letzten 10 Jahre
03. Referenz für Planung Bau und Betrieb - Energiezentrale: Eine eingereichte Referenz für dieses Leistungsbild muss in Summe mindestens einmal folgende Kriterien erfüllen: Eine vergleichbare Planungs- und Bauleistung für "Energiezentralen" oder "Zentrale Versorgungsanlagen" mind. mit der Umsetzung von Wärmepumpen oder vergleichbare Objekte gem. Anlage 15 Objektliste HOAI 2013 als Neubaumaßnahme mit einer (größtenteils) HZ ? II Eine vergleichbare Planungsleistung für den Neubau eines der vg. Objekte mit Erbringung von mindestens der Leistungsphase 3 oder 5 (Bereich TA - AG 2) Eine vergleichbare Leistung mit vorläufigen Baukosten (KG 300 - 400) > 100.000 EUR netto. Abschluss der Referenz gem. Nr. 3.0 (s.o.) innerhalb der letzten 10 Jahre
Planung, Errichtung, Finanzierung und Betrieb obliegen der Betreiberin. Die Vergütung erfolgt über die von den Endkunden zu entrichtenden Wärmeentgelte (Anschlussentgelt, Grund- und Arbeitspreis) gemäß Betreibervertrag. Baukostenzuschüsse für das Wärmeverteilnetz werden nicht erhoben. Verfügbare Fördermittel (insbesondere BEW, progres.nrw) sind durch die Betreiberin zu beantragen und kostensenkend an die Endkunden weiterzugeben.
Vertragserfüllungs- und Betriebsphasenbürgschaft gemäß § 11 des Betreibervertrages; unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der EU/EWR zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers. Bei Gründung einer Projektgesellschaft ist zusätzlich eine verbindliche, unbedingte und unwiderrufliche Verpflichtungserklärung der Muttergesellschaft vorzulegen.
Für die Auftragsausführung gelten insbesondere folgende Bedingungen: eine zu 100 % klima-/CO2-neutrale Wärmeversorgung aus erneuerbaren Quellen; die Einhaltung der im Angebot angegebenen Preiskategorien als Höchstpreise sowie deren unveränderte, gesonderte Abbildung in allen Tarifen, Preisblättern und Kundenverträgen; ein kostenorientiertes Anschlussentgelt gemäß § 10 AVBFernwärmeV; der Verzicht auf Baukostenzuschüsse für das Wärmeverteilnetz; die Verpflichtung zur Beantragung und kostensenkenden Weitergabe verfügbarer Fördermittel (insbesondere BEW, progres.nrw); die Pflicht zur Stellung von Vertragserfüllungs- und Betriebsphasenbürgschaften für Bau- und Betriebsphase; die Beachtung der VOB/B und VOB/C bei Planung und Bau; ein bedarfsgerechter, modularer Ausbau entsprechend dem Bauablauf des Quartiers; sowie die Sicherstellung eines unterbrechungsfreien Netzübergangs auf die Stadt oder einen Nachfolgebetreiber bei Vertragsende