: Die Stadtentwicklungsgesellschaft Recklinghausen mbH (SER) ist alshundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Recklinghausen von dieser mit der Umsetzung des "Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept Hillerheide" (ISEK Hillerheide) sowie der Realisierung aller in diesem Zusammenhang stehenden und erforderlichen Maßnahmen beauftragtworden. Das ISEK Hillerheide, welches 2015 im Auftrag der Stadt Recklinghausen erarbeitet und vom Rat beschlossen wurde, definiert die folgenden fünf Leitprojekte zur Entwicklung des Stadtteils Hillerheide: 1. "Zukunftskonzept ehemalige Trabrennbahn" 2. "StädtebaulicheIntegration Blitzkuhlenstraße" 3. "Attraktive Mitte Gertrudisplatz" 4. "Stadtteilleben - Vorhandenes ergänzen und vernetzen" 5. "Energetische Quartierssanierung" Im Rahmen der Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes (Leitprojekt 1) "Wohnen am Wasser" auf dem ca. 34 ha großen Ge-lände der ehemaligen Trabrennbahn ist entlang der Autobahn A2 der Bau einer ca. 250 m langen und ca. 7 m hohen Lärmschutzwand vorgesehen, da die bestehende Lärmschutzwand an der A2 sowie der errichtete Lärmschutzwall nicht ausreicht, um den Lärmschutz für das neu geplante Wohngebiet zu gewährleisten.Insbesondere ist der Bereich der Kleingartenanlage (KGA) in diesem Bereich relevant. Die bestehende Lärmschutzwand der Autobahn GmbH (ehemals Straßen.NRW) reicht nur bis ca. 3,5 m überGeländeoberkante (bezogen auf die BAB 2), weshalb der erforderliche Lärmschutz für das Wohngebiet nicht sichergestellt ist.
Gegenstand dieses VOB/A EU-Vergabeverfahrens sind dieerforderlichen Leistungen zum zum Rück- und Neubau einer Lärmschutzwand entlang der BAB 2 auf Höhe des ehemaligenTrabrennbahnareals.
Darstellung der internen Projektorganisation (Verantwortlichkeiten, Zuständigkeiten, Kommunikationswege) sowie der Qualifikationen und Berufserfahrungen des vorgesehenen Projektteams
Darstellung von konzeptionellen Ansätzen zur technischenUmsetzung der Maßnahme, Aufzeigen von Schnittstellen, exemplarischer Schwierigkeiten und Lösungsansätzen (inbesondere beengtes Baufeld aufgrund Bärenbach und BAB2 sowie Zufahrtssituation und Baustellensicherung)
Darstellung von konzeptionellen Ansätzen in Bezug auf dieterminliche Umsetzung der Leistungen innerhalb der vorgegebenen Vertragstermine
Konzeptionelle Darstellung der Zusammenarbeit mit demAG und der Autobahn GmbH; insbesondere im Hinblick auf erforderliche Abstimmungstermine und Abrechnung der erbrachten Leistungen
(Niedrigste Angebotssumme / Angebotssumme des Bieters)* 5 Punkte
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung derBekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: - der Antragsteller dengerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auskünfte werden grundsätzlich nur in Textform und nur auf Anfrage in Textform über die Vergabeplattform erteilt
Die Anforderung der Vergabeunterlagen, der Versand der Vergabeunterlagen und die Entgegennahmevon Angeboten erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de oderwww.vergabe.nrw.de.Der Auftraggeber führt das Vergabeverfahren über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr.Die Auftragsbekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen stehen Bietern gem. § 9 Abs. 3 Satz 2 VgV auchohne Registrierung auf dieser Vergabeplattform zur Verfügung. Das Einreichen eines Angebotes mithilfeelektronischer Mittel über diese Vergabeplattform wird zwingend verlangt.Eine Registrierung bei der Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr ist für die weitere aktiveTeilnahme, insbesondere für die Abgabe eines Angebotes somit zwingend erforderlich (§ 9 Abs. 3 Satz 1 VgV).Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens, hierzu gehört z.B. die Eingabe einer Bieterfrageund deren Beantwortung, erfolgt mithilfe elektronischer Mittel über diese Vergabeplattform. Die Einreichungvon Bieterfragen wird ausschließlich über die vom Auftraggeber gewählte Vergabeplattform zugelassen. EineBeantwortung erfolgt ebenso ausschließlich über die vom Auftraggeber gewählte Vergabeplattform